…weiteren Nachweisen). Indem der Bf. für die oben angeführten Zeiträume die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben und Umsatzsteuervorauszahlungen nicht geleistet hat, hat er eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine nachträgliche Bekanntgabe bzw. Entrichtung der geschuldeten Abgaben vermag den Tatbestand nicht mehr zu beseitigen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen…
…der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine derartige Abgabenverkürzung dann bewirkt…
…Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15…
…FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, der (zumindest…
…muss dazu in der Begründung im Einzelnen Stellung genommen und schlüssig dargelegt werden, was den Spruchsenat veranlasst hat, dem einen mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen. Es bedarf daher ausdrücklicher Feststellungen, welche Umstände und Vorgänge zu den festgestellten Abgabenverkürzungen geführt haben (VwGH 7.2.1989…
…Auch ein irrtümlich falsch ausgefüllter "Papier"Parkschein würde den Tatbestand der Abgabenverkürzung bewirken. Der Bf hat daher durch die nicht ordnungsgemäße Aktivierung eines elektronischen Parkscheins die Parkometerabgabe verkürzt. Das Vorliegen des objektiven Tatbestandes der dem Bf zur Last gelegten Verwaltungsübertretung ist sohin als erwiesen anzunehmen…
…der Unabhängige Finanzsenat möge - nach allfälliger Richtigstellung des Spruches - die Einstellung des Verfahrens und die Verwarnung bestätigen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden waren. Hingegen machte sich derjenige Unternehmer - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, der …
…2019 lag der Gesamtumsatz nach Schätzung über 30.000 € weshalb das Finanzamt auch in diesem Jahr zutreffend von Steuerpflicht ausging. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt.…
…vertretbaren Rechtsansicht könne jedoch keine Wissentlichkeit subsumiert werden. Wissentlich - und damit zumindest bedingt vorsätzlich - handle nur jemand, wer den Eintritt der Abgabenverkürzung für gewiss halte. Verstärkend dazu sei noch anzuführen, dass die Gebietskrankenkasse bisher noch nicht entschieden habe, wie die Verträge und Arbeitsleistungen des Werkvertragnehmers…
…Auch ein irrtümlich falsch ausgefüllter "Papier"Parkschein würde den Tatbestand der Abgabenverkürzung bewirken. Der Beschwerdeführer hat daher durch die nicht ordnungsgemäße Aktivierung eines elektronischen Parkscheins die Parkometerabgabe verkürzt. Das Vorliegen des objektiven Tatbestandes der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verwaltungsübertretung ist sohin als erwiesen anzunehmen…
…eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigepflicht eine Abgabenverkürzung bewirke. b) Mit dem Erkenntnis 14 Os 127/90 vom 21.11.1991 habe der OGH die strafgerichtliche Bindungswirkung von Abgabenbescheiden aufgehoben: „Den gegen den Angeklagten ergangenen (rechtskräftigen) Abgabenbescheiden über die endgültige Abgabenfestsetzung und dem ihnen…
…tatsächlich bezahlt worden seien. Dies schließe den Vorsatz der Wissentlichkeit aus. 4. Selbst wenn Herr B. gewusst haben sollte, dass die beiden Umsatzsteuervoranmeldungen nicht abgegeben worden seien, so sei damit noch nicht erwiesen, dass Herr B. auch eine Abgabenverkürzung bewirken habe wollen. Seine Selbstanzeige und…
…Das Verhalten der Beschuldigten erfülle somit das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass die Beschuldigten als realitätsbezogene im Wirtschaftsleben stehende Geschäftsmänner die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen…
…Das Verhalten der Beschuldigten erfülle somit das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass die Beschuldigten als realitätsbezogene im Wirtschaftsleben stehende Geschäftsmänner die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen…
…der Abgabenhinterziehung. Abs. 3 lit. b leg. cit. zufolge ist eine derartige Abgabenverkürzung dann bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben (ganz oder teilweise) nicht (zum jeweiligen Fälligkeitstag) entrichtet bzw. abgeführt wurden. Die Wissentlichkeit [iSd. § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)] beispielsweise des Arbeitgebers als Abfuhrpflichtiger (der…
…aufgenommen hat. Mit der Behauptung unter Pauschalierungsbestimmungen zu fallen, wurde eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, da eben nicht dargelegt wurde, dass die gesetzlich geforderten Kriterien dafür nicht erfüllt wurden, somit wurde die Erlassung unrichtiger Erstbescheide bewirkt. In der Rechtfertigung vom 3.4.2019…
…Gutteils der Anschuldigungen eingestellt wurde." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach…
…oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich dagegen schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Die (bloße) Nichtabgabe der vorgeschriebenen Steuererklärungen ist…