…Wohnrecht weiterhin aus. Die Bw habe aus der Verlassenschaft und insbesondere aus dem Erbteilsübereinkommen vom 25.08.2003 keinerlei Vermögenszuwächse erhalten, das Erbteilungsübereinkommen vom 25.08.2003 diene einzig und allein zur grundbücherlichen Absicherung der ihr zustehenden Rechte. Darüber hinaus sei die Bewertung des Wohnrechtes…
…bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Es handelt sich dabei um einen objektiven Maßstab. Maßgeblich ist der Betrag, den der Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Bei der Bewertung eines Wohnrechtes ist daher jener Wert anzusetzen…
…Wohnung wohnen zu können. Als Orientierungshilfe für die Bewertung haben das Finanzamt und der UFS am Wohnungsmarkt Quadratmeterpreise für Mietwohnungen im G eruiert. Diese Durchschnittswerte sind an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Angewendet auf die konkrete Wohnnutzfläche ergibt sich daraus ein Monatsbetrag als Wert des Wohnrechtes…
…Im gegenständlichen Falle ist die Geschenkgeberin zur Tragung der Betriebskosten verpflichtet. Eine Bewertung des Wohnrechtes mit € 500,00 erscheint daher angemessen, was bei einem maßgeblichen Barwertfaktor von 12,391233 eine Gegenleistung von € 74.347,40 und somit eine Grunderwerbsteuer von € 2.602…
…zu bewerten, keineswegs aber mit einem allenfalls festgestellten Einheitswert (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Rz 22-23 zu §5). Als Wert eines Wohnrechtes kann ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist…
…zu bewerten, keineswegs aber mit einem allenfalls festgestellten Einheitswert (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Rz 22-23 zu §5). Als Wert eines Wohnrechtes kann ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist…
…am Verbrauchsort zu beschaffen. Als Wert eines Wohnrechtes kann dabei ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Als ein solcher Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes kann daher der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort, den der Begünstigte als…
…sich für den Unabhängigen Finanzsenat in diesem Fall der Schluss, dass die erste Bewertung des Wohnrechtes durch die Parteien in Höhe von 425,00 € monatlich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als überhöht anzusehen ist. Auch wenn erste Angaben erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen…
…er keinerlei Begründung und Beweise erbracht hat. Es ist auch nicht der Fall, dass durchschnittliche Erfahrungswerte einen Ansatz des Wohnrechtes in dieser Höhe nahe legen. Vergleicht man diesen Wertansatz mit objektiven Maßstäben, wie den in der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II…
…17 Abs. 2). Bei der Bewertung eines Wohnrechtes ist daher jener Wert anzusetzen, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können. Dabei ist nicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse abzustellen, sondern ein gewogener Durchschnittspreis iSd gemeinen Wertes des §…
…II 2002/114, gültig ab 1. April 2002). Im vorliegenden Berufungsfall folgte das Finanzamt bei der Bewertung des dem Bw eingeräumten Wohnrechtes einer von der Erbin in Auftrag gegebenen Bauwertschätzung. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass auch ein von einem nicht gerichtlich beeideten Sachverständigen, sondern von…
…sich für den Unabhängigen Finanzsenat in diesem Fall der Schluss, dass die erste Bewertung des Wohnrechtes durch die Parteien in Höhe von 425,00 € monatlich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als überhöht anzusehen ist. Auch wenn erste Angaben erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen…
…bei der Bewertung des Wohnrechtes ein Multiplikator von 1 und nicht von 5 anzuwenden sei. Der Ansatz der monatlichen Leistung, nämlich 70 m² x € 5,30 pro m² (= € 371), werde anerkannt, woraus sich der Wert des Wohnrechtes mit lediglich € 4.452…
…sie keinerlei Begründung und Beweise erbracht hat. Es ist auch nicht der Fall, dass durchschnittliche Erfahrungswerte einen Ansatz des Wohnrechtes in dieser Höhe nahe legen. Vergleicht man diesen Wertansatz mit objektiven Maßstäben, wie den in der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II…
…zu bewerten, keineswegs aber mit einem allenfalls festgestellten Einheitswert (Fellner, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Rz 22-23 zu §5). Als Wert eines Wohnrechtes kann ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist…
…Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Als Wert eines Wohnrechtes kann dabei ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist daher der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort…
…Berufung wurde vorgebracht, dass die Bewertung überhöht ist, da die Übergeberin die gesamten Betriebskosten und mit dem Wohnen verbundenen Kosten weiterhin selbst zu tragen hat. Die seinerzeitige Bewertung des Wohnrechtes mit € 1.000,-- jährlich entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Dezember 2006…
…die Gegenleistung des Berufungswerbers betrage daher 142,27 €. Im Hinblick auf die Bewertung des Wohnrechtes mit 150,00 € monatlich liege eine Schenkung im Monatswert von 7,73 € vor. Im Berufungsverfahren wurde dem Berufungswerber zur Kenntnis gebracht, dass der Monatswert des Wohnrechtes mit…
…heranzuziehen ist. Auf dem Boden der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist daher das Wohnrecht nicht mit € 25.200,00 (14 facher Jahreswert), sondern mit dem anteiligen steuerlichem Wert in Höhe von € 4.878,98 zu bewerten. Was die Bewertung des Wohnrechtes anlangt, war dem…
…Ausgedinge zufolge der eigenen Angaben ein monatlicher Wert von zusammen € 1.000 (für Wohnrecht und volle Verpflegung) angenommen und der Barwert nicht einzeln sondern als "Verbindungsrente" ermittelt wurde. In der Stellungnahme vom 15. April 2008 wurde darauf repliziert: Die Bewertung des Ausgedinges mit mtl…