…Konkurs mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 27. Mai 2003 aufgehoben. Mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2002 teilte das Finanzamt Steyr dem Bw. mit, dass über das Vermögen der Primärschuldnerin ein Konkursverfahren eröffnet worden sei. Der Bw. sei seit 17. September 2001 Geschäftsführer und daher…
…Konkurs mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 27. Mai 2003 aufgehoben. Mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2002 teilte das Finanzamt Steyr dem Bw. mit, dass über das Vermögen der Primärschuldnerin ein Konkursverfahren eröffnet worden sei. Der Bw. sei seit 17. September 2001 Geschäftsführer und daher…
…haftet der Geschäftsführer für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft. Eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger stellt somit eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen…
…wurde die Firma C GmbH gegründet. Ab 29. Oktober 2005 war die Bw. deren Geschäftsführerin. Mit Beschluss des Landesgerichtes A vom 19. September 2006 wurde über das Vermögen der Firma C GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 16. April 2007 wurde der Konkurs mangels…
…der faktische Geschäftsführer ordnungsgemäß vorgehe. Die Bw. werde daher ersucht bekannt zu geben, über welche finanziellen Mittel die Primärschuldnerin im haftungsgegenständlichen Zeitraum (15. Juni 2000 bis 6. September 2001) verfügt habe und wie diese verwendet worden seien. Auf die Behauptungs- und Beweispflicht des Haftungsschuldners im…
…Geschäftsbetrieb über die Konten der Bank abzuwickeln. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. Erkenntnis vom 16. September 2003, Zl. 2000/14/0179) stellt der Abschluss eines Globalzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel zur…
…ohne nähere Begründung eine schuldhafte Verletzung von Pflichten des Geschäftsführers, ohne Feststellungen darüber zu treffen, inwieweit die Primärschuldnerin im relevanten Zeitraum überhaupt liquide Mittel iHv. zumindestens 25.399,78 € aufgewiesen habe, was Voraussetzung wäre, dass der Bw. als Geschäftsführer über einen derartigen Betrag (theoretisch)…
…das Konkursverfahren eröffnet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 1. April 2003 wurde der Konkurs nach Abschluss eines Zwangsausgleiches aufgehoben. Die Zwangsausgleichsquote betrug 20 %. Der Bw. war von 6.12.1979 bis 23.10.2002 selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Mit Schreiben vom 4. Februar 2003 teilte…
…einem Konto der Gesellschaft abzuheben und an bestimmte Personen in Österreich auszuzahlen, vorgelegt. Dazu ist anzumerken, dass die Mitwirkungspflicht bzw. Beweispflicht des Abgabepflichtigen umso mehr in den Vordergrund rückt, je ungewöhnlicher, atypischer und für die Behörde unzugänglicher die behaupteten Verhältnisse sind. Die folgenden Beispiele zeigen…
…werde und auf Grund der finanziellen Verflechtungen des Geschäftsführers mit dem anderen Unternehmen auch eine entsprechende Kreditwürdigkeit der Bw. nicht vorliege, stellt wohl wiederum eher Indiz der Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben dar und ist daher als Nachweis des Vorliegens der erheblichen Härte nicht geeignet…
…war seit Gründung der primärschuldnerischen Gesellschaft, die in Linz ein Gastlokal betrieben hat, deren alleinige Geschäftsführerin. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 5.1.2010 das Konkursverfahren eröffnet. Der Masseverwalter stellte unter anderem fest, dass das gemeinschuldnerische Unternehmen bereits…
…zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 5. Beweispflicht: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Aufgabe des Geschäftsführers ist es, im Verwaltungsverfahren allfällige vorliegende Gründe aufzuzeigen…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 31. März 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma Y-GmbH entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war seit 9.7.1999 Geschäftsführer der Firma…
…Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes dargestellt noch nachgewiesen, sodass von einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen war. Dies gilt zwar auch für den Zeitpunkt nach der Sperre der Konten durch die Hausbank am 29.10.2004, allerdings kann bei einer gänzlichen Kontosperre regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dem Geschäftsführer…
…da dies bereits am 17. September 1998 (für die Umsatzsteuer 01-04/1998) sowie am 16. März 2001 (für die Umsatzsteuer 1999) geschehen war. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert…
…dann kann ihm die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (siehe VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282). Zur Beweislast vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsansicht, dass es Sache des Geschäftsführers ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben…
…den Jahren 1990 bis 1992 sei G.N. und seiner Familie nach seinen eigenen Angaben zur Bestreitung des Lebensunterhaltes außer dem Karenzgeld seiner Gattin kein Einkommen zur Verfügung gestanden und es sei auch kein Geschäftsführerbezug entnommen worden, daneben seien noch erhebliche Beträge in das Unternehmen…
…einbehaltene Lohnsteuer auch abgeführt werden kann. Wird dagegen die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der…
…Bw. dazu wie folgt: Die vom Finanzamt angeforderten Unterlagen müssten sich beim seinerzeitigen Masseverwalter befinden. Nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zum Haftungsbescheid sei nicht der Geschäftsführer beweispflichtig, sondern die erkennende Behörde, die insbesondere auf Grund des Konkursverfahrens die Möglichkeit gehabt habe…
…Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass zur Sanierung noch höhere Mittel erforderlich gewesen wären) konnte offenbar nur durch die Einbringung von Fremdmitteln gedeckt werden. Auf Initiative des Bw. und des zweiten Gesellschafter-Geschäftsführers der Fa. "R.&K.ges.m.b.H", Herrn C.R.R. …