Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dieter FRÖHLICH, LWR Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Johann Gamper über die Berufung des A., B. whft., vom 2. August 2004 gegen den Einkommensteuerbescheid für das…
…Abs. 3 und 115 FinStrG. Es darf nicht übersehen werden, dass die Beweislastverteilung im Finanzstrafverfahren anders gelagert ist als im Abgabenfestsetzungsverfahren. Die in den Abgabenbescheiden manifestierten Ergebnisse des Abgabenverfahrens haben zwar die Bedeutung einer - wenn auch qualifizierten - Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., x-whft., vom 26. März 2008 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 27. März 2008 entschieden: Spruch Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2007 abgeändert. Die…
Die Beweislastverteilung ist im Finanzstrafverfahren anders gelagert als im Abgabenfestsetzungsverfahren. Die in den Abgabenbescheiden manifestierten Ergebnisse des Abgabenverfahrens haben zwar die Bedeutung einer - wenn auch qualifizierten - Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite. Eine eigenständige Nachprüfung ist aber insoweit geboten, als von den Prinzipien…
…der den Vorsteuerabzug begehrt, an Hand objektiver Umstände nachzuweisen. Die zitierte Grundaussage des EUGH zur Beweislastverteilung erscheint auf die ertragsteuerliche Zuordnung des Wohnhauses zum gewillkürten Betriebsvermögen der Bw insbesondere deshalb übertragbar, weil es bei der Wohnversorgung des Mitgesellschafters um eine Nutzung geht, die kraft der…
…vorgelegten Aufzeichnungen nicht klar und zweifelsfrei erkennbaren Angaben angenommen werden, da - wie auch der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30. Mai 1995 festgestellt habe - eine derartige Beweislastverteilung dem Gesetz nicht zu entnehmen sei. Weiters liegen bei Vertretern, die Dienstfahrten zu den einzelnen Kunden von ihrer Wohnstätte…
…dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Afa geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Die Beweislast einer kürzeren Nutzungsdauer - abweichend von der im Gesetz normierten Nutzungsdauer von 67 Jahren - trifft den Steuerpflichtigen. Ein…
…W/04; UFS 10.06.2008, FSRV/0032-L/06). Die Beweislastverteilung ist im Finanzstrafverfahren anders gelagert als im Abgabenfestsetzungsverfahren. Die in den Abgabenbescheiden manifestierten Ergebnisse des Abgabenverfahrens haben zwar die Bedeutung einer - wenn auch qualifizierten - Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite. Eine…
…hinterfragt, ob die im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellten Kalkulationsdifferenzen tatsächlich aus unterschiedlichen Tarifansätzen / Leerkilometeranteilen resultieren konnten. Tatsächlich könne die Schätzung der Betriebsprüfung im Finanzstrafverfahren aufgrund der anders gelagerten Beweislastverteilung nicht ohne weiteres übernommen werden. Die geschätzten Beträge dürften aber erst dann als bedeutsam erachtet werden…
…am in der Ausfuhranmeldung angegebenen Ursprung bestehen, ist die Zollbehörde berechtigt, die gewährte Ausfuhrerstattung rückzufordern (vgl. Schoenfeld, Gedanken zur Beweislastverteilung im Ausfuhrerstattungsrecht, ZfZ 2005, 75). Der Nachweispflicht des Ausführers steht auch nicht das Urteil des EuGH vom 14.12.2000, Rs C-110/99, entgegen…
…daher alles was zur Be- oder Entlastung der beschuldigten Bf. führte, von Amts wegen zu erforschen. Im Abgabenverfahren gelten zwar andere Regeln der Beweisführung und Beweislastverteilung, für die Frage, ob die von der Bf. in Abrede gestellte Abgabenschuld für die im Abgabenbescheid angeführte Menge von…
…war daher alles was zur Be- oder Entlastung des beschuldigten Bf. führte, von Amts wegen zu erforschen. Im Abgabenverfahren gelten zwar andere Regeln der Beweisführung und Beweislastverteilung, für die Frage, ob die vom Bf. in Abrede gestellte Abgabenschuld für eine weitere Menge von 17.850…
…Z 8 lit. e EStG 1988, dass ein Nachweis über eine abweichend von der vom Gesetzgeber angenommenen Nutzungsdauer von 67 Jahren erbracht wird. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der die kürzere Nutzungsdauer behauptet. Eine Aufforderung…
…seinen dauernden Standort im Ausland hat. Ermittlungen in diese Richtung wurden vom FA bis dato - unabhängig von der Frage der Beweislastverteilung - ebenfalls nicht angestellt. Der UFS macht bei dieser Ausgangslage von der Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung deswegen Gebrauch, da der Umfang der noch durchzuführenden…
…eine abgabenrechtliche Schätzung im Finanzstrafverfahren nicht ohne weiteres übernommen werden könne. Insbesondere sei die im Strafverfahren anders gelagerte Beweislastverteilung unberücksichtigt gelassen worden. Bei Schätzungsfällen weiche die abgabenrechtliche Beweislastverteilung ganz besonders deutlich von der finanzstrafrechtlichen Beweislastverteilung ab. Im Finanzstrafrecht würde die Beweislast - anders als im Abgabenverfahren…
…Steuerermäßigungen u.ä. begründen bzw. die den Abgabenanspruch einschränken oder aufheben oder eine gesetzliche Vermutung widerlegen. Diese bipolare Beweislastverteilung zwischen Abgabengläubiger (Finanzamt) und Abgabenschuldner (Steuerpflichtiger) bleibt im kontradiktorischen tripolaren Abgabenrechtmittelverfahren insofern bestehen, als die Beweislast zwischen den Streitparteien verteilt ist. Diese haben im Rahmen ihrer…
…Steuerermäßigungen u.ä. begründen bzw. die den Abgabenanspruch einschränken oder aufheben oder eine gesetzliche Vermutung widerlegen. Diese bipolare Beweislastverteilung zwischen Abgabengläubiger (Finanzamt) und Abgabenschuldner (Steuerpflichtiger) bleibt im kontradiktorischen tripolaren Abgabenrechtmittelverfahren insofern bestehen, als die Beweislast zwischen den Streitparteien verteilt ist. Diese haben im Rahmen ihrer…
…1994 idgF erstellen zu müssen, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Von der v.a. Beweislastverteilung und den erstinstanzlichen Ermittlungsergebnissen ausgehend ist ein nicht in Adresse/F-KEG nachgewiesener Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung der F-GmbH Entscheidungsgrundlage. Dass eine in Adresse/F-KEG ansässige F-GmbH…
…6 Abs. 1 MRK sowie § 6 Abs. 2 FinStrG verletzt und auch ganz grundsätzlich die gegenteilige Beweislastverteilung im Abgaben- und Finanzstrafverfahren missachtet, was insbesondere in Anbetracht der erfolgten Schätzungen durch das Finanzamt XY, die weder nachvollziehbar seien noch den Tatsachen entsprächen, besonders schwer wiege. Bezüglich…
…des Einzugsbereichs rechtfertigt somit für den Bereich des § 16 EStG einerseits die Begrenzung bei der Berechnung des Pendlerpauschales und dient anderseits der Beweislastverteilung. Dass die Entfernung der Arbeitsstätte allein über die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort nichts aussagt, wurde bereits angemerkt. Neben der Entfernung…