…Tz. 10 zu § 115 und Tz. 3 zu § 166; Kotschnigg, Amtswegigkeit, erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweislast bei Auslandssachverhalten, ÖStZ 1992, 84; Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz. 429ff). Unter der Erhöhten Offenlegungspflicht ist prinzipiell das vollständige und wahrheitsgemäße Aufklären des Sachverhaltes von sich aus zu verstehen (§ 119 Abs…
…Wenn das die Behörde gemäß § 115 BAO auch nicht von jeglicher Beweislast entbindet - vgl. unten die Ermittlung des Zollwerts - so ist doch hervorzuheben, dass sich bei Auslandssachverhalten die Beweislast jedenfalls stärker zum potentiell Abgabepflichtigen verschiebt bzw. ihm eine erhöhte Mitwirkungspflicht bis hin zur Beweisvorsorgepflicht auferlegt…
…dass damit belegt ist, dass Herr X mehrere Argumente auf seiner Seite hat. Zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten: Die Mitwirkungspflicht besagt, dass der Steuerpflichtige an der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken muss; da bei Auslandssachverhalten die Behörde in ihrer eigenen Ermittlungsmöglichkeit eingeschränkt ist, wird dem Steuerpflichtigen…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…Grundsätzlich gilt zwar auch bei der Überprüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Steuerbefreiung der Grundsatz der amtswegigen Ermittlungspflicht gemäß § 115 Abs. 1 BAO. Diese amtswegige Ermittlungspflicht kann den Steuerpflichtigen aber nicht von seiner Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht befreien. Bei Auslandssachverhalten, bei denen der Abgabenbehörde im…
…Auch § 138 Abs I BAO führt zu keiner generellen Verschiebung der Beweislast, sondern lediglich zu einer Mitwirkungspflicht (Ritz, BAO-Kommentar, § 115, Rz 10). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabe-/Haftungspflichtigen bei Auslandssachverhalten ist nur dann und insoweit erforderlich, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten dadurch geringer sind (Ritz…
…In dieser wurde nämlich auf den Seiten 13ff ohnehin genau dargestellt, wie es zur Entscheidung der deutschen Finanzbehörde - und zwar nach Analyse der in der Regel erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten vorgelegten Schriftstücke und nach telefonischer Rücksprache mit dem deutschen Prüfer selbst - gekommen ist. Die Bw…
…würden Prüfpflicht der Behörde und Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen nebeneinander bestehen und einander nicht ausschließen. Sowie eine erhöhte Mitwirkungspflicht bestehe, wenn die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde eingeschränkt seien (beispielsweise bei Auslandssachverhalten), bestehe andererseits dann eine verminderte oder keine Mitwirkungspflicht, wenn die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde ausreichend gewesen seien…
…Mittel abnimmt (sh. z.B. VwGH 92/15/0159 vom 23.02.1994). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten umfasst insbesondere die Beweisvorsorgepflicht (z.B. VwGH 93/14/0069 vom 7.09.1993) und die Beweismittelbeschaffungspflicht (z.B. VwGH 91/13/0248, vom 30.05.1995…
…der Amtswegigkeit des Verfahrens bedeute in diesem Zusammenhang keineswegs, dass die gesamte Beweislast von der Behörde zu tragen sei und der Abgabepflichtige nicht auch an der Erforschung der materiellen Wahrheit mitzuwirken habe. Eine ausreichende Mitwirkung des Abgabepflichtigen bei Auslandssachverhalten sei nur gegeben, wenn ein umfassendes…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei liechtensteinischen Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…Nachweis erbracht werden können, aus welchem Vermögen diese Gelder stammen. Von der BP erfolgte das Vorhalteverfahren betreffend aller erforderlichen Nachweise im Rahmen der Prüfung unter Hinweis auf die bei Auslandssachverhalten erhöhte Mitwirkungspflicht. Für die gesamte Prüfung hätte seitens des Geschäftsführers und alleinigen Gesellschafters, Herrn H…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…bei Auslandssachverhalten gegenüber der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei zurück. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei insbesondere bei der Schaffung und Beschaffung von Beweismitteln (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Tz 10 zu § 115 BAO idgF): Ist daher ein Sachverhalt im Ausland zu erheben, trifft die Beweislast…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…bei Auslandssachverhalten und fehlende Amtshilfemöglichkeiten kompensiert würden. Die Abgabenbehörde habe aber unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen sei oder nicht. Gelinge der Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht, so treffe die Beweislast…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…Zulassungspflicht in Österreich, einen Standort des Fahrzeuges im Ausland nachzuweisen. Diesen Gegenbeweis hat der Bw. trotz Ergänzungsauftrages des Finanzamtes und erhöhter Mitwirkungspflicht der Partei bei Auslandssachverhalten nicht erbracht. Abgabenschuldner ist nach § 4 Z 2 NoVAG derjenige, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird bzw. zuzulassen wäre…
…Die Beweislast für eine Begünstigung (im gegenständlichen Fall das Fehlen der Haftung bei Unterlassen des Einbehaltens der Abzugsteuer wegen Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens) obliegt allerdings demjenigen, zu dessen Gunsten die Vorschrift wirkt, somit hätte die Bw. aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten bereits zum Zeitpunkt der…