…und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Erwägungen Der Beschwerdeführer war in den Jahren 2009, 2010 und 2011 für die Firma A…
…Lage gewesen sei erwerbstätig zu sein und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen. Die steuerliche Vertretung stellte darüber hinaus nachfolgenden Antrag: "Bei nicht Stattgabe unseres Beschwerde Begehrens ersuchen wir um mündliche Verhandlung und behalten uns weitere Beweise bzw. Beweisanträge vor." Die belangte Behörde legte die Beschwerde…
…Tz. 10 zu § 115 und Tz. 3 zu § 166; Kotschnigg, Amtswegigkeit, erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweislast bei Auslandssachverhalten, ÖStZ 1992, 84; Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz. 429ff). Unter der Erhöhten Offenlegungspflicht ist prinzipiell das vollständige und wahrheitsgemäße Aufklären des Sachverhaltes von sich aus zu verstehen (§ 119 Abs…
…Wenn das die Behörde gemäß § 115 BAO auch nicht von jeglicher Beweislast entbindet - vgl. unten die Ermittlung des Zollwerts - so ist doch hervorzuheben, dass sich bei Auslandssachverhalten die Beweislast jedenfalls stärker zum potentiell Abgabepflichtigen verschiebt bzw. ihm eine erhöhte Mitwirkungspflicht bis hin zur Beweisvorsorgepflicht auferlegt…
…Kommentar, Tz. 10 zu § 115 und Tz. 3 zu § 166; Kotschnigg, Amtswegigkeit, erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweislast bei Auslandssachverhalten, ÖStZ 1992, 84; Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz. 429ff). Diese Beweislastumkehr zu Lasten des Abgabepflichtigen relativiert sich im vorliegenden Fall, wenn die Abgabenbehörde Aktenteile nicht mehr vorlegen kann…
…Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. (3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und…
…Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. (3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und…
…dass damit belegt ist, dass Herr X mehrere Argumente auf seiner Seite hat. Zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten: Die Mitwirkungspflicht besagt, dass der Steuerpflichtige an der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken muss; da bei Auslandssachverhalten die Behörde in ihrer eigenen Ermittlungsmöglichkeit eingeschränkt ist, wird dem Steuerpflichtigen…
…Mobilität, Telefon, Schulbedarf etc.) abgedeckt sind. Weitere Belege für Unterhaltskosten wurden bislang trotz des Hinweises auf die bei der Bf. hauptsächlich liegende Beweislast nicht vorgelegt. Angesichts der erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten wie dem gegenständlichen ist die Bf. der entsprechenden Beweisvorsorgeverpflichtung nicht ausreichend nachgekommen, sodass sie…
…bei einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung zur Anwendung und auch nur für den tatsächlich hinterzogenen Betrag (vgl. Doralt/Ruppe, Bd II 7 , Rz. 175). Hinzu tritt, dass nach der Rechtsprechung für die Beurteilung der subjektiven Seite des Hinterziehungstatbestands die Unschuldsvermutung und wegen der die Abgabenbehörde treffenden Beweislast…
…einer Beschwerde zur Zeit nicht funktioniere. 5. Mit Auskunftsersuchen des Finanzamtes vom 2. März 2015 wurde neuerlich auf die erhöhte Mitwirkungsverpflichtung bei Auslandssachverhalten hingewiesen. Der Untergang (Liquidation oder Konkurs) der chinesischen Firma habe bisher nicht nachgewiesen werden können. Laut Niederschrift der letzten Außenprüfung vom 5…
…31). Da im bisherigen Verfahren lediglich Rekonstruktionen des Fahrzeugverlaufs vorgelegt wurden, sind weitere Beweismittel zur Bescheinigung und Glaubwürdigkeitsprüfung Ihrer Angaben von entscheidender Bedeutung. Abgesehen davon sind die Ermittlungsmöglichkeiten der inländischen Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts bei Auslandssachverhalten beschränkt, weshalb Sie zu besonderer Mitwirkung verpflichtet sind." Der…
…Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. (3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und…
…nicht (mehr) in Österreich befunden hat. Da die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. § 25 FLAG 1967 noch ihrer erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gem. § 115 Abs. 1 Satz 2 BAO nachgekommen ist, wird an der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung (wissentliche Täuschung der Abgabenbehörde über die tatsächlichen Lebensumstände) weiterhin…
…Ablehnung der Steuerfreiheit begünstigter Auslandstätigkeiten von Arbeitnehmern, die bei Schweizer Betrieben beschäftigt sind, unverhältnismäßig. Das Ziel der steuerlichen Kontrolle kann auch dadurch erreicht werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung überprüft werden. Da ein Auslandssachverhalt vorliegt, trifft die die Steuerbefreiung geltend machende Partei…
…und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Unterlässt es der Abgabepflichtige, die nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erforderlichen überprüfbaren Nachweise zu erbringen…
…weder vollständige noch kompatible Daten vorliegen würden und der Verdacht bestehe, dass Grundaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet und gelöscht worden seien. F) Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten: Bei der im Jahr 2009 gegründeten "N.-Games s.r.o" bestehe im Prüfungszeitraum Gesellschafteridentität (X. 50% und C.50%)…
…wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt wird. Nach den Gesetzesmaterialien (ErläutRV 1660 BlgNR 25. GP 24) trifft dies etwa dann zu, wenn durch faktische Gegebenheiten oder rechtliche Schranken die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandssachverhalten und wenn nach der…
…Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. (3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und…
…haben "die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt." Gem. …