…eine Steuerfreiheit nur insoweit, als sowohl die Vorteile für die Teilnahme als auch die hierbei empfangenen Sachzuwendungen angemessen seien. Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z.B. Betriebsausflug) sei bis zu einem Betrag von höchstens 365 € jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen könnten…
…17. Juni 2004 als Antragsteller erklärt, dass die geltend gemachten Vorsteuern jeweils im Zusammenhang mit der "Organisation einer Betriebsveranstaltung für einen anderen Unternehmer" angefallen sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leistungen: Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2002: Konsumation und Nächtigung im Hotel, geführte…
…Eine Differenzierung nach erbrachten Leistungen oder nach Dienstzugehörigkeit für die Gewährung bzw. die Höhe von Sachzuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen könne daher für die Steuerfreiheit nicht schädlich sein. Im Zuge des vom unabhängigen Finanzsenat durchgeführten Ermittlungsverfahrens hat der steuerliche Vertreter der Bw. noch bekannt gegeben…
…wird offenbar auch in Deutschland so gehandhabt (vgl. BFH 9.12.2010, V R 17/10). 7. Hat es im Jahr 2011 auch noch andere Betriebsveranstaltungen gegeben? Mit welchem Aufwand? 7. Bitte um Vorlage sämtlicher Rechnungen für die der Vorsteuerabzug begehrt wird. Hingewiesen wird darauf…
…Die Abhaltung einer besonderen Betriebsfeier ist nicht Voraussetzung dafür, dass Sachzuwendungen im angemessenen Ausmaß steuerfrei sind. Auch ohne besondere Betriebsfeier wird zB die Verteilung von Weihnachtsgeschenken als Betriebsveranstaltung anzusehen sein. Es genügt bereits, wenn die Übergabe der Geschenke der eigentliche Anlass und Inhalt der Veranstaltung…
…17 ASVG dargelegt, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile erstreckt. Vom Vertreter der Berufungswerberin wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung neuerlich der Einwand erhoben, dass die Hingabe der Autobahnvignette für das tägliche Leben…
… 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 anzuwenden ist, wodurch übliche und angemessene Sachzuwendungen die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, steuerfrei belassen werden können. Das zweite Kriterium - nämlich die Angemessenheit - ist in diesem Fall ebenso vorhanden, da bei einem Betriebsergebnis von rund 1 Mio…
…nicht anzuwenden sei. Gemäß § 3 Z 14 EStG 1988 sei der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeier) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen steuerfrei. Als angemessen gelten die Kosten für Sachzuwendungen bis zu einem Freibetrag von € 186,00. Befreit sei die…
…verwiesen, in welchen ausgesprochen wurde, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungung nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile erstreckt. Einen solchen überschießenden Vorteil erblickte der Verwaltungsgerichtshof in diesem Erkenntnis sowohl in Warengutscheinen als auch in Goldmünzen. Das bedeutet aber für…
…erheben. Entscheidungsgründe Bei der Berufungsweberin (Bw.) fand für den im Spruch genannten Zeitraum eine Lohnsteuerprüfung statt, wobei das Prüfungsorgan u.a. folgende Feststellungen traf: 1. Zwei Dienstnehmer erhielten in den Jahren 1996 bis 1998 - teilweise anlässlich von Betriebsveranstaltungen - unversteuert Sachzuwendungen (Geburtstagsgeschenke, Weihnachtsgeschenke, Blumen, Essen, etc.)…
…Betrag von weiteren S 5.000,00 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen u.ä. steuerfrei zu behandeln wäre. Das Finanzamt hat die Berufung abgewiesen und diese Entscheidung damit begründet, dass die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung bis zu einem Betrag von höchstens S 5.000,00…
…3 Z. 17 ASVG dargelegt, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile erstreckt. Einen solchen überschießenden Vorteil bilden aber die im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen "Autobahnvignetten", die dem Grunde nach zur 14 Monate langen Benützung…
…hinzugerechnet worden sei. Sachzuwendungen an Dienstnehmer für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen könnten bis zu einem Betrag von 2.500 S als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich sei der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von 5.000 S steuerfrei. Da diese…
…550,00 hinausgehender Betrag von weiteren S 5.000,00 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen u.ä. steuerfrei zu behandeln wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B…
…Berufung wurde erwogen: Streitgegenständlich ist die Höhe des steuerfreien Anteiles der SUVA-Rente, die dem Grunde nach einer inländischen Unfallversorgung entspricht, da sie auf Grund eines Betriebsunfalles (Schiunfall bei einer Betriebsveranstaltung, siehe hierzu auch VwGH vom 28.5.2009, 2006/15/0350) ausgerichtet wird. Gemäß …
…Unternehmer die ihm für Reisevorleistungen in Rechnung gestellten Steuerbeträge nicht als Vorsteuer abziehen darf. § 23 UStG 1994 ist jedoch nicht anwendbar, wenn die Reiseleistung nicht als steuerbarer (entgeltlicher) Umsatz anzusehen ist (z.B. Reiseleistung an Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, vgl. Ruppe, USt-Kommentar, 3…
…die der Steuerpflicht unterliegen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut umfasst die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 nicht Arbeitnehmerjubiläen, sondern "geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen", sodass die Befreiungsbestimmung für…
…zu eruieren. Weiters werde von der Bw. noch zusätzlich geprüft, ob es sich hierbei um eine Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (vor Ort) und auch um empfangene Sachzuwendungen und Essensbons handeln könnte. Sollte die neuerliche Begründung wieder abgewiesen werden, dann würden die Dienstnehmeranteile eingefordert werden, wobei…
…verwiesen (Beilage 7). Es handle sich somit bei dem Event auch um eine Betriebsveranstaltung für Mitarbeiter. Aufstellung und Zuordnung der Aufwendungen: Es ergebe sich für den gesamten Marketing- und Mitarbeiter-Event für die einzelnen Tage folgende anteilsmäßige Zuordnung zu den teilnehmenden Geschäftsfreunden, deren Begleitung sowie…
…zu beurteilen. Dazu ist festzuhalten, dass diese Gesetzesbestimmung nur geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen umfasst. Dabei müssen die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sein. Die Belege für das Konto…