…f). Im Falle unseres Mandanten wurde, wie sich aus den Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheiden ergibt, zunächst von Einkünften ausgegangen. Damit wurde offensichtlich für umsatzsteuerliche Belange zunächst nicht Liebhaberei unterstellt, weshalb die Liebhabereivermutung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO auch nicht aufrechterhalten werden kann. Wie auch…
…ins Treffen, die monatliche Buchhaltung wäre aus Sicht der Umsatzsteuer - für welche die Pauschalierungsverordnung nicht in Anspruch genommen wurde - zur genauen Erfassung aller Aufwendungen und Erlöse und aller laufenden Geschäftsfälle erforderlich gewesen. Eine für diese umsatzsteuerliche Zwecke erforderliche Buchführung dürfe jedoch nicht dazu führen, die…
…Bei den restlichen Personen seien zwar bezahlte Umsätze Logis erfolgt, jedoch seien die Abschüsse wiederum gratis zur Verfügung gestellt worden, weshalb auch hier kein Nutzen für die österreichische Betriebsstätte erkennbar sei. Sollten von Seiten der Bw. keine nachvollziehbaren Angaben gemacht werden, sei der UFS gezwungen…
…diese Wettlokale als umsatzsteuerliche Betriebsstätten (Niederlassungen) des ausländischen Wettveranstalters und unterzog die mit den Wetten zusammenhängenden Vermittlungsumsätze der österreichischen Umsatzsteuer (Normalsteuersatz), weil es davon ausging, dass sich der Ort der Vermittlungsumsätze in Österreich befunden hat. Das Finanzamt versteuerte vorerst die gesamten Vermittlungsumsätze für den Zeitraum…
…dass man für dieselben Lieferungen, die ein Unternehmer in D. als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt in Ö. Bruttogutschriftsrechnungen ausstellt und sich die Vorsteuern erstatten lässt. Aufgrund dieser unsicheren Verhältnisse hätte die Berufungswerberin von den Umsatzsteuerbetrügereien Kenntnis haben können und müssen. Die unkorrekte umsatzsteuerliche Behandlung dieser Lieferungen…
…auch nicht in einer bestimmten Betriebsstätte, zu verlangen. ... V Rechte und Pflichten von C. 1. C. wird eingegangene und angenommene Warenbestellungen nach Maßgabe der vorhandenen Lieferkapazitäten dem Berater umgehend zur Verfügung stellen, sofern bei C. oder dem für den Berater zuständigen Koordinator Zahlung in Höhe…
…wird - weil nicht Vergleichbares miteinander verglichen wird, für methodisch unzulässig erachtet. Da aber mit dieser Entscheidung ohnedies die Abkommensberechtigung bzw die Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten verneint wurde, ist dies ohne Belang. Jedenfalls geht die in den Streitjahren geltende Pflicht zur Empfängerbenennung in der Folgestufe gem…
…der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, beauftragen und dem Finanzamt bekannt geben. Ein Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat und der steuerpflichtige Umsätze im Inland tätigt, ausgenommen solche, für die der Leistungsempfänger gemäß § 27 Abs. 4 haftet, hat einen nach Abs…
…der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, beauftragen und dem Finanzamt bekannt geben. Ein Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat und der steuerpflichtige Umsätze im Inland tätigt, ausgenommen solche, für die der Leistungsempfänger gemäß § 27 Abs. 4 haftet, hat einen nach Abs…
…seien die Folge, zumal die umsatzsteuerliche Neutralität innerhalb der Unternehmerkette vom Bestand einer UID abhängig sei, wenn insbesondere im Eröffnungsjahr die Kleinstunternehmergrenze überschritten werde oder wenn auch die Abnehmer der Waren für ihr Unternehmen erwerben würden. In der Beantwortung des Vorhaltes vom 17. Juli 2006…
…Konstellation ist es daher ohne Belang, welche alternativen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich bei der Errichtung des Gebäudes gestellt hätten. Mit der (alleinigen) Behauptung die Errichtung des Gebäudes ohne die Auflagen aus dem ROG Salzburg im Privatvermögen geplant zu haben ist für den Berufungswerber jedenfalls nichts zu…
…somit steuerbar und steuerpflichtig. In ihrem Schreiben aus der Versendung der Frachtpapiere und der "theoretischen Möglichkeit, die Lieferung vor Grenzübertritt umzudirigieren" "faktische Verfügung" ist im Anbetracht der gesetzlichen Regelung für die umsatzsteuerliche Beurteilung des Lieferortes unbeachtlich. Zum Vorsteuerabzug wird bemerkt, dass sich die Vorschriften des …
…Frau E. habe sich noch dazu damals die Mühe gemacht, die gesamte Kilometer für die einzelnen Jahre zusammenzuzählen, dies war der in der Stellungnahme der Betriebsprüfung bemängelte "handschriftliche Zettel", dies sei jedoch nur eine Gefälligkeit gegenüber der Betriebsprüfung gewesen, der jedoch in keiner Weise Rechnung…
…Bw. nach Beendigung des Honorarzahlungszeitraumes noch einige Jahre Behandlungsleistungen ohne entsprechende Honorarverrechnung und damit unentgeltlich erbringt, ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung der davor liegenden Zeiträume, in denen die Besteuerung unter Bedachtnahme auf das zwingende Gemeinschaftsrecht ausschließlich an den aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen anknüpft, ohne…
…Bw. nach Beendigung des Honorarzahlungszeitraumes noch einige Jahre Behandlungsleistungen ohne entsprechende Honorarverrechnung und damit unentgeltlich erbringt, ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung der davor liegenden Zeiträume, in denen die Besteuerung unter Bedachtnahme auf das zwingende Gemeinschaftsrecht ausschließlich an den aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen anknüpft, ohne…
…ordnungsgemäßen bankmäßigen Abwicklung gefunden worden sei, könne nicht von Belang sein. Es erscheine jedoch nicht ungewöhnlich, dass aus dem Rechtsverhältnis (zwischen der E. SA und der AP) die AP für die Begleichung ihrer Verbindlichkeiten ihren Scheck verwendet und diesen weitergegeben habe. d. (Pkt 5.4)…
…der Weise konstruiert, dass sie jederzeit demontiert und in einer anderen Betriebsstätte wieder aufgebaut werden könne (Hinweis auf eine Bestätigung des installierenden Unternehmens). Auf Grund dieser Sonderbauweise und auf Grund der Tatsache, dass dieses Wirtschaftsgut speziell nur für derartige Diskothekenbetriebe verwendbar sei, sei dieses Wirtschaftsgut…
…Ritz, BAO3, § 115 Tz 12). Über die Art der Nachweisführung für Belange der NoVA existiert keine einschlägige Judikatur. Das Höchstgericht hat sich aber etwa zur Nachweisführung im Zusammenhang mit der Nutzung von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung…
…Verputz geführt und in der Art konstruiert sei, dass sie jederzeit wieder demontiert und in einer anderen Betriebsstätte wieder aufgebaut werden könne, sei auf Grund dieser Sonderbauweise und auf Grund des Umstandes, dass sie speziell nur für derartige Diskothekenbetriebe verwendbar sei, nicht dem Gebäude zuzurechnen…
…weiterverkauft. Die Bw. verfüge über keine technischen Einrichtungen und Anlagen in Österreich und somit über keine Betriebsstätte in Österreich. Gemäß § 3a Abs. 9 lit. a in Verbindung mit Abs. 10 Z 13 UStG 1994 liege der Leistungsort für Telekommunikationsleistungen dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen…