…darstellt. Es liegt also nicht die Aufgabe eines Teilbetriebes sowie die unentgeltliche Übertragung eines weiteren Teilbetriebes, sondern ein einheitlicher Vorgang vor, der nur entweder als Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe gemäß § 24 Abs. 1 EStG oder als unentgeltliche Übertragung eines Betriebes gesehen werden kann. Ihrer Vorhaltsbeantwortung wird zugestimmt…
…Rechtsansicht vertreten, dass eine Besteuerung eines (teilweisen) Schuldnachlasses gemäß § 32 Z 2 EStG nur bei Einkünften aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit erfolgen könne und eine Einbringung eines Betriebes nach Art. III UmgrStG weder eine Betriebsaufgabe noch eine Betriebsveräußerung sei. Nach Doralt (EStG-Kommentar, § 32, Rz…
…zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung unterschieden, wobei nur die Betriebsaufgabe mit negativen Folgen für den Abgabepflichtigen verbunden ist. Wie bereits ausgeführt, hat der Abgabepflichtige mit Kaufvertrag vom 06.03./11.03.2008 seinen gesamten Betrieb, nämlich das Kraftwerk "Kleinkraftwerk AB" veräußert. Es liegt daher eine Betriebsveräußerung…
…des Unabhängigen Finanzsenates (durch einen Größenschluss), dass aus einer Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert im Zuge einer Betriebsaufgabe gar keine ÜRL mehr gebildet werden kann. Wenn schon die bereits gebildete ÜRL bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung aufgelöst werden muss, widerspräche deren Bilanzierung aus Betriebsaufgabeerlösen vollends dem…
…entsteht dadurch ein steuerlicher Druck zur Betriebsaufgabe. Die Realität hat somit die - einstmals wohl zutreffende - Durchschnittsbetrachtung überholt. Eine die Sachlichkeit der Hauptwohnsitzbefreiung erhaltende Auslegung würde erfordern, für die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 6 EStG die Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung nicht mehr nach funktionalen Merkmalen…
…ist. Der Zweck der o.a. Regelungen des § 24 EStG 1988 in Verbindung mit § 37 EStG 1988 besteht laut herrschender Rechtsauffassung im Wesentlichen darin, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung (Betriebsaufgabe) massiert anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Die "Finalbesteuerung" des § 24 EStG 1988 (Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar…
…oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen) zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG. Auf Grund der einkommensteuerlichen Systematik sind bei den betrieblichen Einkünften alle in einem Betriebsvermögen vorhandenen Vermögenswerte im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung (Betriebsaufgabe) steuerlich zu erfassen. Dies ergibt sich aus § 24 EStG…
…Abs. 4 wird hingewiesen. Der Zweck dieser Regelungen des § 24 EStG 1988 iVm § 37 EStG 1988 besteht laut herrschender Rechtsauffassung im Wesentlichen darin, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung (Betriebsaufgabe) massiv anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Die "Finalbesteuerung" des § 24 EStG 1988 (Doralt Einkommensteuergesetzkommentar § 24Tz. 4)…
…2002 bis 31.12.2002 zu erfolgen hat und dass eine gemäß § 37 EStG iVm § 24 EStG begünstigte Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe der Bw. im Veranlagungsjahr 2002 mangels Übernahme eines Betriebes nicht vorliegen kann. Wie oben ausgeführt war zum Stichtag 1.1.2002 eine Liquidationsbesteuerung bei der…
…Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 5. April 2007 wurde der Berufungswerber ersucht, darzustellen, welche betrieblichen Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe beziehungsweise Betriebsveräußerung in das Privatvermögen übernommen seien. Dies sei mit entsprechenden Unterlagen, wie Kontoauszügen und damals ausgestellten Bestätigungen der ehemaligen betrieblichen Gläubiger, zu belegen…
…gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 nur bei Einkünften aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit erfolgen könne und die Einbringung eines Betriebes nach Art. III UmgrStG weder eine Betriebsaufgabe noch eine Betriebsveräusserung darstelle. Dazu ist Folgendes zu sagen: Nur Einkünfte aus einer "ehemaligen Tätigkeit" werden nach …
…5 EStG 1988 sind außerordentliche Einkünfte Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn die Betriebsveräußerung oder -aufgabe aus folgenden Gründen erfolgt: 1. Der Steuerpflichtige ist gestorben und es wird dadurch eine Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe veranlasst. 2. Der Steuerpflichtige ist wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig…
…es keine jährliche Auflösung der Bewertungsreserve gegeben. Eine Gewinnrealisierung der stillen Reserven in den Anlagegütern hätte erst bei einer Veräußerung des Anlagegutes (=laufender Gewinn) bzw. bei einer Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe (=Veräußerungsgewinn) stattgefunden. Aus diesen Gründen werde wiederum festgestellt, dass die Ausführungen des Betriebsprüfer betreffend die…
…als Unternehmer oder Mitunternehmer eines Betriebes anzusehen ist und aus der Aufgabe eines Betriebes. Das Ergebnis einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung werden daher vom Gesetzgeber gleichgestellt und als "Veräußerungsgewinn" bezeichnet (zu den dogmatischen Hintergründen dieser Gleichstellung und grundsätzlichen Gleichbehandlung siehe Doralt aaO. Rz 2 zu …
…bzw. sind diese auf die den Betrieb ab 1. August 2001 führende GmbH übergegangen. Es kann dahingestellt bleiben, ob dieser Vorgang insgesamt gesehen als Betriebsveräußerung oder als Betriebsaufgabe zu beurteilen ist, weil § 24 EStG 1988 in beiden Fällen die auf den Veräußerungs- bzw. Aufgabezeitpunkt, konkret…
…0126). Zur Überprüfung, ob alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt worden seien, müssten für jedes Veranlagungsjahr nach der Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe die Einnahmen und die "notwendigen Ausgaben" des Steuerpflichtigen gegenübergestellt werden. Auf diese Weise sei ein rechnerischer Einnahmenüberschuss zu ermitteln, wobei auch auf…
…dass dies eine zwingende Folge der Kredittilgung sein muss. Diese Fragestellung war auch nicht Gegenstand des Verfahrens beim VwGH. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH sind nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe alle zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu setzen (VwGH vom 22. Oktober 1996…
…dass eine (Teil)Betriebsveräußerung jedenfalls nicht vorgelegen ist." Nicht zum (begünstigten) Aufgabegewinn, sondern zum laufenden Gewinn zählen Geschäftsfälle, die zur normalen Geschäftstätigkeit gehören, wie zB der Warenabverkauf an den bisherigen Abnehmerkreis, auch wenn sie im engsten zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe stehen (VwGH 13.4…
…weder eine Betriebsaufgabe noch eine Betriebsveräußerung im Sinne des § 24 EStG 1988 dar und zwingt daher den bisherigen Betriebsinhaber nicht zur Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven. Es liegt ein Fall der Buchwertfortführung gemäß § 6 Z 9 lit. a EStG 1988 vor. Eine Betriebsaufgabe liegt…
…wie bereits oben ausgeführt, bei der Mitunternehmerschaft keine Betriebsaufgabe sondern eine Betriebsveräußerung vorliegt und daher im strittigen Fall auch keine Betriebseröffnung sondern ein Betriebserwerb anzunehmen ist, können bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung laufende Verlusten der ersten drei Jahre nach Betriebserwerb NICHT im Rahmen des Verlustabzuges iSd…