…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. erzielte im streitgegenständlichen Zeitraum neben ihrer Tätigkeit als Beamtin auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb von Geldspielautomaten und erklärt gegenüber dem Finanzamt nachfolgend angeführte Umsatzsteuergutschriften…
…Gemeinschaften vom 17.2.2005, C-453/02 und C-462/02, dass die Veranstaltung oder der Betrieb von Glückspielen oder Glückspielgeräten außerhalb zugelassener öffentlicher Spielbanken nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden kann, falls diese Tätigkeit in solchen Spielbanken steuerfrei ist, stellt der Unterzeichnete im Auftrag…
…bis 2003 ab und behandelte für das Jahr 2004 die Umsätze aus Geldspielautomaten als steuerpflichtig, wobei es zur Begründung jeweils ausführte, gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit d sublit dd UStG, idF BGBl I Nr 105/2005, seien die mit dem Betrieb von Spielbanken…
…33 zu beachten, wonach umsatzsteuerlich Liebhaberei nur bei Tätigkeiten iSd § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung vorliegen kann. Das Aufstellen von Geldspielautomaten stellt aber typischerweise eine gewerbliche Betätigung iSd § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung dar. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 12. Jänner 2006
…die Annahme einer "umsatzsteuerlichen Betriebsstätte" ausreiche, wenn ein Geldspielautomat betrieben werde. Während ertragsteuerlich die bloße Automatenaufstellung für die Begründung einer Betriebsstätte ausreichen dürfte, sei für eine Einrichtung zur gewerblichen Betätigung wie dem Betrieb von Geldspielautomaten im Sinne der 6. EU-RL eine (umsatzsteuerliche) Niederlassung nur…
…von Lotto (EuGH C-275/92, Schindler), der Betrieb von Geldspielautomaten (EuGH C-124/97, Läärä), das Anbieten von Sportwetten (EuGH C-67/98, Zenatti, EuGH C-243/01, Gambelli, EuGH C-338/04, C-359/04, C-360/04, Placanica), sowie die Veranstaltung von…
…Gewinnchance sei bei sämtlichen Automaten unter 30% gelegen. Der Vervielfacher von 1,8 sei nicht anwendbar, da keine Bargeldeinwürfe vorgenommen worden seien. Auf den Abrechnungszetteln seien der Aufstellungsort, der Aufstellungszeitraum und die Bezeichnung "Geldspielautomat" vermerkt gewesen. Daher könnten für jeden einzelnen Automaten die Einspielergebnisse pro…
…des Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetzes (ABÄG), BGBl. I Nr. 105/2005 (wirksam ab 1. Jänner 1999) sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen, die mit dem Betrieb von Spielbanken, denen eine Bewilligung gemäß § 21 Glücksspielgesetz erteilt wurde, unmittelbar verbundenen Umsätze, ausgenommen Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten…
…ist nach ihrem Gesellschaftsvertrag "die Vermittlung, Betreuung und Organisation von Glücks- und Wettspielen aller Art, soweit diese vom Glücksspiel und Glücksspielmonopolgesetz ausgenommen sind". Laut Niederschrift über die Nachschau vom 26. März 2008 wurde der Betrieb am 25. Jänner 2008 eröffnet und waren die Wett- und…
…der Konkurrenz bzw. ob in einem bestehenden Betrieb überhaupt noch ein Geldspielautomat aufgestellt ist Würden sämtliche gesammelte Daten in eine Matrix aufgenommen und die Nettokasseninhalte der Spielautomaten anhand der Berechnungsmethode des Sachverständigen G. verprobt, komme man zum Ergebnis, dass die von der Bw. aufgezeichneten und…
…Im gegenständlichen Fall ist die Bw. selbst von einer fünfjährigen Nutzungsdauer für die in ihrem Betrieb eingesetzten Geldspielautomaten und sonstigen Unterhaltungsautomaten ausgegangen. Die Betriebsprüfung hat in einer übersichtlichen und schlüssigen Darstellung nachgewiesen, dass diese Nutzungsdauer den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb der Bw. auch entspricht. Dagegen…
…bw. Kapitalgesellschaft betreibt im BP Zeitraum ua. den Betrieb von Glückspielautomaten. Da in dieser Branche weder der Wareneinsatz noch der Lohnaufwand noch andere Parameter eines Vorbezuges oder Einkaufes zur Erlösverprobung zu dienen imstande waren und praktisch nur Barerlöse vorliegen, wäre die einzig wirklich mögliche, sinnvolle…
…der beiden Betriebe "T" wird auf die schon erfolgten Stellungnahmen verwiesen. GS: hauptsächlich Geldspielautomaten TG: Gastro Maschinen, Reparaturen von Geräten und zum Teil Spielgeräte aber nicht sog. Geldspielautomaten. 2) Unter Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 19.6.2012 seitens der M-Steuerberatungsgesellschaftwird ausgeführt: Hinsichtlich der…
…in den berufungsgegenständlichen Jahren die monatlichen Durchschnittseinspielergebnisse pro Automat stark angestiegen sind. Die Bw versucht dies im Wesentlichen damit zu erklären, dass sich insbesondere die Geldspielautomaten von der technischen Seite her gesehen stark verändert hätten, wodurch auch das Spielverhalten der Spieler stark beeinflusst worden sei…
…und eine hohe Fixkostenbelastung. Bei dieser Struktur konnte der Betrieb des Bw aber - und eine andere Beurteilung lassen die bekannten Einnahmen und Ausgaben nicht zu - nicht gewinnbringend arbeiten. Die Einnahmen aus den Spielautomaten haben von Anfang an nicht einmal die Vergnügungssteuer verdient, geschweige denn das…
…in die Geldspielautomaten eingeworfenen Münzen werden diesen von der Bw. refundiert. Die Bw. zog bei Ermittlung des Gewinnes aus dem Betrieb der Geldspielautomaten und der Bemessungsgrundlagen der mit den Geldspielautomaten getätigten Umsätze vom (Gesamt-)Kasseninhalt den Wert der Münzen, die von ihren Bediensteten eingeworfen worden…
…v. S 36.830,00 brutto betr. Geldspielautomaten und S 3.900,00 brutto betr. die übrigen Geräte. Die Schätzung für das Jahr 1996 erfolgte weiters unter Berücksichtigung einer rd. 40 % geringeren Anzahl von in Betrieb stehenden Geräten lt. Gegenüberstellung der Jahre 1994 und 1995…
… 1 Abs. 1 LVO beschriebenen Absicht schließen ließe. Es entspricht im Übrigen auch nicht der Lebenserfahrung, dass für Geldspielautomaten intensive Werbung durch das Verteilen von Flugzetteln und Spielgutscheinen, etwa in umliegenden Lokalen, betrieben wird. Dass die behaupteten Werbeaktivitäten in keiner Weise Eingang in die Aufzeichnungen…
…Angaben des Geschäftsführers der GesmbH (des Bw.) hat die Behörde den Schluss auf die den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommenden Aufstellungsmonate der Geldspielautomaten in den Jahren 1985 bis 1987 gezogen und aufgrund eines Fremdvergleiches einen durchschnittlichen Kasseninhalt von S 30.000,00 pro Monat angenommen…
…der beiden Betriebe "T" wird auf die schon erfolgten Stellungnahmen verwiesen.[Bw]: hauptsächlich Geldspielautomaten TG: Gastro Maschinen, Reparaturen von Geräten und zum Teil Spielgeräte aber nicht sog. Geldspielautomaten. 2) Unter Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 19.6.2012 seitens der [Steuerberatungsgesellschaft] wird ausgeführt: Hinsichtlich der…