…Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben stellte die Prüferin fest, dass die Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführerin HT (Beteiligung 26 %) und PS (Beteiligung 10 %) der DB- und DZ-Pflicht unterliegen würden. Es handle sich um vertraglich vereinbarte pauschalierte Jahreshonorare…
…5 Dauer des Verwaltungsauftrages Dieser Verwaltungsauftrag gilt ab Abnahme durch die "P" und endet ein Jahr nach der Auflösung des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages zwischen dem "Beteiligten" und der "H.W.". Sollte die vorgenannte atypische Beteiligung 10 Jahre überschreiten, kann dieser Vertrag von beiden Vertragspartnern zum…
…Gestaltung einer reinen Holding nicht ex lege Missbrauch darstellt. Er strich nochmals hervor, dass die deutsche Bw. neben der österreichischen Gesellschaft auch Eigentümerin weiterer 10 deutscher Beteiligungen sei, die einen Wert von insgesamt EUR 42 Mio. aufwiesen. Der Wert der österreichischen Gesellschaftsanteile betrage dahingegen nur…
…Zustimmung. § 5 Dauer des Verwaltungsauftrages Dieser Verwaltungsauftrag gilt ab Abnahme durch die "P" und endet ein Jahr nach der Auflösung des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages zwischen dem "Beteiligten" und der "HW". Sollte die vorgenannte atypische Beteiligung 10 Jahre überschreiten, kann dieser Vertrag von beiden Vertragspartnern zum…
…Bruder CP) Geschäftsführer und Gesellschafter (Beteiligung: 25 %) der P-GesmbH.. (vormals PS-GesmbH..), StNr. 78, FN 1516, mit dem Unternehmensgegenstand Versicherungs- und Immobilienmakler [weitere Beteiligungsverhältnisse: CP: 25 %, MP: 20 %, RL: 10 %, sowie MdP, GB, HH und GR: jeweils 5 %] und der C-GesmbH.. (Beteiligung: 10 %…
…bzw. Herbst 1998 betrieb ChristianW unter der Anschrift 1060W,A-Gasse, unter der Bezeichnung IWCW zusätzlich eine Lagerei. Mit Jänner 1999 wurde unter der letztgenannten Anschrift von ChristianW (Beteiligung: 90 %) und IK (Beteiligung: 10 %) die CWK (seit 14. Jänner 2000: IKK), FN56 des Handelsgerichtes Wien…
…Schluss zu, dass diese Bestimmung sowohl bei einer inländischen Beteiligung als auch einer ausländischen Schachtelbeteiligung nicht unterschiedlich ausgelegt werden könne. Eine andere Beurteilung würde die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Zweifel ziehen und sei daher verfassungsrechtlich nicht gedeckt. Dies umso mehr als § 10 Abs. 1 KStG…
…nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG ein Geschäftsanteil an der S-GmbH im Nominale von 3.500,00 €, das entspricht einer Beteiligung von 10% am Stammkapital, gewährt. Ua. gingen im Rahmen der Einbringung in Anwendung der Bestimmung des § 21 UmgrStG Verlustvorträge…
…Vergütungen dem Grunde nach in Zweifel gezogen wird, der Höhe nach jedoch keinerlei Einwendungen erhoben wurden. 2. Geschäftsführer [1]: Auf Grund der Höhe der Beteiligung von 10% ist zu prüfen, ob die Bezüge des Geschäftsführers der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen, da seine Beschäftigung für die Gesellschaft die…
…vom 6.5.1980, 79/00/1345). Wie sie selbst ausführen, setzt sich der Gewinnanteil von 30% aus 10% Risikoabdeckung und 20% für die Beteiligung zusammen. Bei einem Verlust würde der Gesellschaft nicht nur keine Vergütung für Risiko und Haftungsübernahme gewährt, sie müsste noch einen…
…Gesellschaftsvertrages....eine atypisch stille Beteiligung an der...."Bw."....zu übernehmen. Gewünschter Gesamteinzahlungsbetrag: S 100.000.-. Im Falle der Annahme dieses Anbotes beauftrage ich Sie, treuhändig für mich eine atypisch stille Beteiligung an der...."Bw."....einzugehen mit einer Einlage in Höhe von S 10.000.-....des…
…T.GmbH erzielte Kaufpreis. Der Buchwert der betreffenden Beteiligung in der XY.Vermögensverwaltungs-GmbH widerspiegelt mit ATS 19.500.000,00 für 39 % eben diesen Kaufpreis; in der Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung vom 5.10.2005 zur betreffenden Preisbildung wird allerdings zum Ausdruck gebracht…
…37.200.000 S betragen habe. Da die Bw. mit 31 % beteiligt gewesen sei, ergäbe sich eine Bewertung der Beteiligung zwischen 10.416.000 S und 11.532.000 S; eine gesamte TWA i.H.v. 15.535.075 S sei somit gerechtfertigt gewesen. In…
…dass bei bis zu 10%igen Beteiligungen die bis Ende 2000 angesammelten und bei einer späteren Veräußerung nach bisheriger Rechtslage steuerfreien stillen Reserven auch bei einer nach der der neuen Rechtslage steuerpflichtigen Veräußerung nach dem 31.12.2000 durch die Möglichkeit des Ansatzes des gemeinen…
…JST 49 %, AST 51 %. Gegenstand der Gesellschaft: Ausübung des Optikerhandwerkes. Änderung der Beteiligung (laut Firmenbuch vom 30. Dezember 1996) Mag. JST 90 % AST 10 %. Beteiligung von atypisch stillen Gesellschaftern (laut Vertrag vom 19. Dezember 1991) Mag. JST Einlage 150.000,00 S STO GmbH Einlage…
…auf Grund der geringen Höhe der Beteiligung von Frau R (10.000,00 S) keine nennenswerte Verstärkung des Betriebskapitals vorliegt. Es ist daher zu prüfen, ob die der stillen Gesellschafterin zugesicherten Gewinnbeteiligung von 50% gerechtfertigt ist. Die Einlage von 10.000,00 S allein rechtfertigt…
…mit ihm keine Mitwirkung an der Unternehmensführung oder sonst ein maßgeblicher Einfluss auf das Unternehmen verbunden ist. Der geringfügige Kommanditanteil (10%-Beteiligung) sei somit jedenfalls Bestandteil der ehelichen Ersparnisse. Da aus den genannten Gründen als Bemessungsgrundlage der Wert des Grundstückes und nicht die Gegenleistung heranzuziehen…
…als natürlicher Person mit einer Beteiligung von 90% und der H.T. GmbH als Komplementär mit einer Beteiligung von 10%. Es liege daher eine Leistungsvereinigung vor, da sich die Gegenleistung entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel in der Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft erschöpfe. Das…
…Veräußerungsgewinn 469.095,00 S. Weiters werde von einer Abschichtung in Höhe von 150% der Einlage ausgegangen. Laut Lehre und Rechtsprechung werde bei Beteiligungen an typischen Verlustbeteiligungen nach der Judikatur eine (widerlegbare) Liebhabereivermutung aufgestellt (VwGH 24.10.1990, 90/13/0089). Im Hinblick auf diese…
…dass die Bw. neben dem Handel mit elektronischen Komponenten ein eigenes komplettes Produkt, nämlich eine Notfallboje entwickelt und marktreif gemacht habe. Bis 25. September 2000 habe der Geschäftsführer lediglich eine Beteiligung von 10% an der Bw. gehalten; es wäre daher zu beurteilen, ob für den…