…Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben stellte die Prüferin fest, dass die Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführerin HT (Beteiligung 26 %) und PS (Beteiligung 10 %) der DB- und DZ-Pflicht unterliegen würden. Es handle sich um vertraglich vereinbarte pauschalierte Jahreshonorare…
…5 Dauer des Verwaltungsauftrages Dieser Verwaltungsauftrag gilt ab Abnahme durch die "P" und endet ein Jahr nach der Auflösung des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages zwischen dem "Beteiligten" und der "H.W.". Sollte die vorgenannte atypische Beteiligung 10 Jahre überschreiten, kann dieser Vertrag von beiden Vertragspartnern zum…
…Gestaltung einer reinen Holding nicht ex lege Missbrauch darstellt. Er strich nochmals hervor, dass die deutsche Bw. neben der österreichischen Gesellschaft auch Eigentümerin weiterer 10 deutscher Beteiligungen sei, die einen Wert von insgesamt EUR 42 Mio. aufwiesen. Der Wert der österreichischen Gesellschaftsanteile betrage dahingegen nur…
…ist die Rechtsprechung, die zur organisatorischen Eingliederung und zum Vorliegen eines Dienstverhältnisses von Geschäftsführern ergangen ist, nicht einschlägig. Für diesen Zeitraum, in welchem eine nicht wesentliche Beteiligung (10%) vorgelegen ist, wäre primär das Vorliegen eines Dienstverhältnisses zu prüfen gewesen, da die Beschwerdeführerin ständig, jedoch ohne…
…Zustimmung. § 5 Dauer des Verwaltungsauftrages Dieser Verwaltungsauftrag gilt ab Abnahme durch die "P" und endet ein Jahr nach der Auflösung des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages zwischen dem "Beteiligten" und der "HW". Sollte die vorgenannte atypische Beteiligung 10 Jahre überschreiten, kann dieser Vertrag von beiden Vertragspartnern zum…
…unseren Mandanten jedenfalls erfüllt. Die stille Beteiligung unseres Mandanten besteht seit 2006, was der Abgabenbehörde mit Schreiben vom 30.01.2006 auch mitgeteilt wurde. Aus der Mitteilung gehen die geleistete Einlage (Bareinlage + Arbeitskraft) und auch die (bloße) Gewinnbeteiligung von 10 % hervor. Weitere Abreden zwischen dem…
…Bruder CP) Geschäftsführer und Gesellschafter (Beteiligung: 25 %) der P-GesmbH.. (vormals PS-GesmbH..), StNr. 78, FN 1516, mit dem Unternehmensgegenstand Versicherungs- und Immobilienmakler [weitere Beteiligungsverhältnisse: CP: 25 %, MP: 20 %, RL: 10 %, sowie MdP, GB, HH und GR: jeweils 5 %] und der C-GesmbH.. (Beteiligung: 10 %…
…bzw. Herbst 1998 betrieb ChristianW unter der Anschrift 1060W,A-Gasse, unter der Bezeichnung IWCW zusätzlich eine Lagerei. Mit Jänner 1999 wurde unter der letztgenannten Anschrift von ChristianW (Beteiligung: 90 %) und IK (Beteiligung: 10 %) die CWK (seit 14. Jänner 2000: IKK), FN56 des Handelsgerichtes Wien…
…Schluss zu, dass diese Bestimmung sowohl bei einer inländischen Beteiligung als auch einer ausländischen Schachtelbeteiligung nicht unterschiedlich ausgelegt werden könne. Eine andere Beurteilung würde die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Zweifel ziehen und sei daher verfassungsrechtlich nicht gedeckt. Dies umso mehr als § 10 Abs. 1 KStG…
…Körperschaft. Im Falle des umtauschverhältnisveranlassten Ausscheidens des ausländischen Mitglieds sind die gesamten bisher nicht nachverrechneten Verluste zu erfassen. Die Übernahme künftiger Verluste des ausländischen Gruppenmitglieds sinkt auf das sich nach der Einbringung bei der beteiligten Körperschaft ergebende Prozentausmaß der Beteiligung. 3.10.3.3. Einbringung…
…nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG ein Geschäftsanteil an der S-GmbH im Nominale von 3.500,00 €, das entspricht einer Beteiligung von 10% am Stammkapital, gewährt. Ua. gingen im Rahmen der Einbringung in Anwendung der Bestimmung des § 21 UmgrStG Verlustvorträge…
…Art. 10a DBA-Deutschland auf 15% bzw. (ab einer Beteiligung von 10%) auf 5% und auf Steuerfreistellung für hypothekarisch gesicherte Darlehenszinsen. Ob im Fall einer mindestens 25%igen Beteiligung für die Gewinnausschüttungen darüberhinaus eine Steuerfreistellung gemäß § 94a EStG 1988 erwirkt werden kann, erscheint indessen fraglich…
…Vergütungen dem Grunde nach in Zweifel gezogen wird, der Höhe nach jedoch keinerlei Einwendungen erhoben wurden. 2. Geschäftsführer [1]: Auf Grund der Höhe der Beteiligung von 10% ist zu prüfen, ob die Bezüge des Geschäftsführers der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen, da seine Beschäftigung für die Gesellschaft die…
…Jänner 2007 hat er 350 Namensaktien der Z AG (entsprechend einer Beteiligung von 10% am Grundkapital) und am 15. Mai 2010 weitere 280 Aktien (entsprechend einer Beteiligung von 8% am Grundkapital) erworben und war zu diesem Zeitpunkt somit ebenso wie sein Vater mit 18% an…
…freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab, ob die Beteiligung zu einem österreichischen Betriebsvermögen zählt oder - falls nicht - ob die Beteiligung die 10% Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz nach §…
…Das Abzugsverbot der Zinsenaufwendungen gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 in den Jahren des Haltens der Beteiligung bleibt bestehen. Beispiel: Erwerb der inländischen Beteiligung am 10.1.01 um 100.000 Euro, Verkauf am 18.4.04 um 110.000 Euro; unter das Abzugsverbot des…
…Ein Anwendungsfall des als "Besteuerungsvorbehalt" konzipierten Methodenwechsels nach § 10 Abs. 5 KStG 1988 kann nicht vorliegen, da dieser nur Portfolioinvestitionen (Investitionen unter 10% Beteiligung) und nicht Direktinvestitionen (Investitionen ab 10% Beteiligung, die zu schachtelbefreiten Gewinnausschüttungen nach § 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 führen) betrifft. …
…Unternehmenspolitik vorliegt. Als Mittel dafür kommen vor allem Beteiligungen, die nicht einmal Mehrheitsbeteiligungen sein müssen (und schon als solche Leitungsmöglichkeiten eröffnen), personelle Verflechtungen, maßgebende Finanzierungen und vertragliche Beziehungen, insbesondere auf Grund von Unternehmensverträgen (als Organisationsverträgen) oder sonstigen Verträgen in Betracht (VwGH 28.10.2009, 2008…
…vom 6.5.1980, 79/00/1345). Wie sie selbst ausführen, setzt sich der Gewinnanteil von 30% aus 10% Risikoabdeckung und 20% für die Beteiligung zusammen. Bei einem Verlust würde der Gesellschaft nicht nur keine Vergütung für Risiko und Haftungsübernahme gewährt, sie müsste noch einen…
…vergleichbar ist, ist Art. I UmgrStG anwendbar. Infolge der Verschmelzung erhöht sich die Beteiligungshöhe der B-GmbH auf mehr als 55% (bisherige Beteiligung von 10% sowie durchgeschleuste Beteiligung von 45%). Zu einer Verlustnachverrechnung der verwerteten Auslandsverluste der C-GmbH kommt es dann nicht, wenn das…