…Erwerbs der Liegenschaft D seien Sie davon ausgegangen, dass eine ertragreiche Vermietung dieser Liegenschaft problemlos möglich sein werde. Sie werden daher ersucht, eine aus der Sicht des Betätigungsbeginns erstellte Prognoserechnung (Planungsrechnung bzw. Kalkulationsrechnung) vorzulegen. Diese Prognose- oder Planungsrechnung ist erforderlich, um der Abgabenbehörde zu ermöglichen…
…Einkommensteuerbescheid vom 23. Oktober 2007 für das Jahr 1997 als unbegründet abgewiesen. Begründend wird Folgendes ausgeführt: Im Vorfeld der Liebhabereibeurteilung sei zu prüfen gewesen, ob überhaupt eine Betätigung entfaltet worden sei, die einer der Einkunftsarten zuzuordnen sei. Im gegenständlichen Fall sei die Bw. bis zum…
…Juli 2000, 2000/14/0084). Diese abgabenrechtliche Beurteilung schließt - entgegen dem Berufungsvorbringen - auch aus, in diesem Zusammenhang von einer Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquellen-eigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 LVO 1993 idF BGBl. II 1997/358 zu sprechen. Schließlich wird in der Berufung auch…
…299 BAO auf und setzte mit den neu erlassenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2006 und 2007 die Einkünfte aus dem in Bestand gegebenen Objekt für jedes einzelne der beiden Streitjahre in Höhe von € 0 fest. Als Begründung für die Wertung der Betätigung des Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 29. Jänner 2008 (nach Fristverlängerung) gegen die Bescheide des FA vom 12. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden…
…sei ihm nicht bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob für das Jahr 2005 in Bezug auf die in Rede stehende Liegenschaft eine Betätigung vorliegt, die der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzuordnen ist. Seitens des FA wurde der geltend gemachte Werbungskostenüberschuss nicht anerkannt…
…lit. a ErbStG nur in der Höhe von 2,5 % zu erheben ist. Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung…
…vom 17. Jänner 2006 (Akt 2004 Seite 6) gab das FA an, der Steuerpflichtige habe der Abgabenbehörde alle Beurteilungsgrundlagen offen zu legen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft seiner Verluste erbringenden Betätigung zuverlässig beurteilen lasse (unter Hinweis auf: "LRL 1997"). Der Bw. habe am 5. Juni…
…die angebotene Vermietung der Wohnung Top 32, ein FAX vom 20.5.2005 mit verschiedenen Mietansätzen, Bestätigung einer Überweisung. Aus diesen Unterlagen geht im Groben hervor, dass die Bw am 19.5.2005 einen Kaufvertrag mit der Fa. G als Verkäuferin und der Bw als…
… 2 Abs. 1 LVO angeführt sind, nachvollziehbar ist. § 2 Abs. 1 LVO 1993 lautet:" Fallen bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 Verluste an, so ist das Vorliegen der Absicht einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere anhand folgender…
…neuerlicher Antrag könne erst bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, frühestens im Jahr 2013, eingebracht werden. Diesem Antrag seien zwingend das geltende Statut sowie eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über das Vorliegen der o.a. Voraussetzungen iSd § 4a Z 4 lit. a oder b beizulegen. Gegen den…
…Bemühungen seit Ende der letzten Vermietung 1998 nach, eine weitere Vermietung herbeizuführen. Legen Sie den Antrag an die MA 7 auf Förderung einer Sanierung etc sowie Unterlagen zum bisherigen Erledigungsstand (Absage etc.) vor. Liegt eine Betätigung nicht vor, stellt sich auch die Frage einer Liebhabereibetrachtung…
…Kriterium zur Beurteilung einer Gewinnerzielungsabsicht das objektive Ertragsstreben der Bw. sein müsste. Es müsste darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen würden, sondern darüber hinaus bei einer betrieblichen Einkunftsquelle zu einer Mehrung…
…Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden). (2) Der Bw. und seine Ehegattin erwarben im September 1997 je…
…Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden). (2) Der Bw. und seine Ehegattin erwarben im September 1997 je…
…seiner Berufungsvorentscheidung völlig zutreffend, dass diesfalls angesichts der vom Bw. angegebenen Intention, aus der in Frage stehenden Betätigung den Lebensunterhalt bestreiten zu wollen, ein massiver Zukauf von Fremdobst gerade in der Anfangsphase geradezu zwingend logisch gewesen wäre. Das gilt umso mehr, als die Kosten je…
…3.854,15 € (2002) fest. Dabei versagte es dem Bw. - nachdem es von ihm bereits im Jahr 2001/2002 erfolglos eine Prognose über den Erfolg der Betätigung zu erhalten versucht hatte (siehe Vorhalt vom 5. Dezember 2001 und die Schreiben des Bw. vom 4…
…liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt wird, beispielsweise die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die Betätigung nach Art und Umfang des Tätigwerdens über den Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens hinausgeht. (Vgl. Doralt, aaO, § 23…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W.K. , Schauspieler, geb. 19??, 108xWien, vertreten durch Dr. Franz Klein, Steuerberater, 1080 Wien, Pfeilgasse 16/23-24, vom 25. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Silvia…
…dass dem Berufungsbegehren des Bw., soweit sich dieses darauf bezieht, dass dessen Betätigung in den Jahren 1996 und 1997 im umsatzsteuerlichen Sinn nicht als Liebhaberei anzusehen sei, Folge zu geben ist. Daher kann ein näheres Eingehen auf das übrige diesbezügliche Berufungsvorbringen unterbleiben. Der Vollständigkeit halber…