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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1613-W/13

Einstellung einer Betätigung als rückwirkendes Ereignis

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1613-W/13vom 17.10.2013
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Rechtssatz

Die Einstellung der Betätigung stellt im Zusammenhang mit Liebhaberei kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 29. Jänner 2008 (nach Fristverlängerung) gegen die Bescheide des FA vom 12. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungsentscheidung UFS 3.5.2013, RV/1258-W/08, RV/1259-W/08, RV/0174-W/09, RV/0175-W/09, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2006, in der Fassung des Berichtigungsbescheides gemäß § 293 BAO vom 13. Juni 2013, wurde mit Bescheid des UFS gemäß § 300 Abs. 1 lit. c und d BAO vom 2. Juli 2013, RG/0193-W/13, RG/0195-W/13, im Umfang Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2001 - im Zuge Klaglosstellung nach einer von der Berufungswerberin (Bw.) eingebrachten VwGH-Beschwerde - aufgehoben. Laut Beschluss VwGH 19.9.2013, 2013/15/0199 (dem UFS zugestellt am 16. Oktober 2013), ist das Beschwerdeverfahren gegen die Berufungsentscheidung vom 3. Mai 2013 eingestellt. Damit war es notwendig, über die - als unerledigt wieder auflebende - Berufung gegen die gemäß § 295a BAO ergangenen Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2001 mit vorliegender Berufungsentscheidung abzusprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. übte im Zeitraum 1998 bis zur Einstellung durch Verkauf im Jahr 2005 eine mit Verlusten verbundene Vermietungstätigkeit betreffend eine Eigentumswohnung in [Steiermark] aus. Das Finanzamt (FA) erließ die angefochtenen Bescheide gemäß § 295a BAO und hat diese dadurch mit Rechtswidrigkeit behaftet. Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192) stellt die Einstellung einer mit Verlusten verbundenen Vermietungstätigkeit kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Überdies waren die Abgaben Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2000 im Zeitpunkt der Bescheiderlassung durch das FA bereits verjährt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 17. Oktober 2013

Normen und Schlagworte

Rückwirkendes EreignisEinstellungLiebhaberei

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1613-W/13
Stammnummer
67329
Gültig
17.10.2013 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF