4.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 89: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles…
…zu erkennen, dass die Bewirtschaftung des Schlosses (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO) im Vordergrund steht und die Viehzucht bloßes "Anhängsel" ist. Es liegt insgesamt auch dann eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO (und nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO…
…nach § 1 Abs. 1 beträgt 26,531,5 Jahre (1.3.01 bis 1.9.271.9.32). Im Jahr 04 wird Wohnungseigentum begründet. Die Vermietung ist insgesamt als Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO zu beurteilen. Eine Einkunftsquelle liegt vor, wenn auch…
…Umstand, dass die Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen generell unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO fällt, hat keinen Einfluss auf die Frage nach der Beurteilungseinheit (so stellen zB fünf Eigentumswohnungen, die einheitlich bewirtschaftet werden, eine Beurteilungseinheit einer Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO dar).
…Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen (VwGH 20.11.1996, 89/13/0259). Rz 11: Der Steuerpflichtige hat der Abgabenbehörde alle Beurteilungsgrundlagen offenzulegen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft seiner Verluste erbringenden Betätigung zuverlässig beurteilen lässt (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0047). Als Ausfluss der ihn nach …
… 2 Abs. 4 erster Satz LVO ergibt sich also, dass die Betätigung objektiv ertragsfähig sein muss. Rz 69: Ist eine Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) in einem absehbaren Zeitraum nicht zu erwarten, bleibt die Annahme von Liebhaberei so lange bestehen, als nicht eine Änderung der Bewirtschaftung…
5. Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO) 5.1. Unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung Rz 102: In den Fällen des § 1 Abs. 3 LVO darf niemals von Liebhaberei ausgegangen werden. Danach besteht eine unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung für Einheiten, die mit weiteren Einheiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen…
…die umsatzsteuerliche Beurteilung. Stellen diese Tätigkeiten daher nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (siehe Rz 68 ff) keine Einkunftsquelle dar, sind sie umsatzsteuerlich der nichtunternehmerischen Sphäre (somit der Konsumsphäre) zuzuordnen (Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei). Rz 165: Die Liebhabereivermutung für Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO…
7. Sonstige Folgen der Qualifikation einer Betätigung als Liebhaberei 7.1. Steuerliche Umqualifizierung von Aufwendungen bzw. Ausgaben iZm einer Liebhabereibetätigung Rz 127: Wird für eine Tätigkeit Liebhaberei angenommen, sind Pflichtbeiträge zur SozialversicherungPensionsversicherung einschließlich Pflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der selbständig Erwerbstätigen (als freiwilligeder freiwilligen Weiterversicherung…
…15) ein Gesamtgewinn nicht erreichbar ist, führt eine dennoch weitergeführte Betätigung mangels Gewinnerzielungsabsicht zu keinen steuerwirksamen Einkünften mehr (Wandel zur Liebhaberei). In Ausnahmefällen führt eine vorübergehende Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit nicht zu einem Wandel zur Liebhaberei, wenn die Einstellung der Tätigkeit beabsichtigt ist…
…Verfahrensgang Der Abgabepflichtige hat am 26.02.2013 beim zuständigen Finanzamt seine Einkommensteuererklärung für 2012 eingereicht. Mit Schreiben vom 26.03.2013 ersuchte die Abgabenbehörde den Steuerpflichtigen seine Angaben zur Steuererklärung wie folgt zu ergänzen: "Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle liegen Einkünfte vor…
…unerheblichen Ausgaben auf sich genommen hat, ohne eine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen. Da meine Mandantin in allen Jahren stetig bestrebt war Gewinne zu erzielen, wäre auch eine letztendlich erfolglos gebliebene Betätigung als Einkunftsquelle zu werten. Solange sich die Gewinnerzielungsabsicht nachvollziehen lässt, liegt auch in Verlustjahren eine…
…Erwerbs der Liegenschaft D seien Sie davon ausgegangen, dass eine ertragreiche Vermietung dieser Liegenschaft problemlos möglich sein werde. Sie werden daher ersucht, eine aus der Sicht des Betätigungsbeginns erstellte Prognoserechnung (Planungsrechnung bzw. Kalkulationsrechnung) vorzulegen. Diese Prognose- oder Planungsrechnung ist erforderlich, um der Abgabenbehörde zu ermöglichen…
…Einkommensteuerbescheid vom 23. Oktober 2007 für das Jahr 1997 als unbegründet abgewiesen. Begründend wird Folgendes ausgeführt: Im Vorfeld der Liebhabereibeurteilung sei zu prüfen gewesen, ob überhaupt eine Betätigung entfaltet worden sei, die einer der Einkunftsarten zuzuordnen sei. Im gegenständlichen Fall sei die Bw. bis zum…
…Juli 2000, 2000/14/0084). Diese abgabenrechtliche Beurteilung schließt - entgegen dem Berufungsvorbringen - auch aus, in diesem Zusammenhang von einer Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquellen-eigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 LVO 1993 idF BGBl. II 1997/358 zu sprechen. Schließlich wird in der Berufung auch…
…299 BAO auf und setzte mit den neu erlassenen Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2006 und 2007 die Einkünfte aus dem in Bestand gegebenen Objekt für jedes einzelne der beiden Streitjahre in Höhe von € 0 fest. Als Begründung für die Wertung der Betätigung des Bw…
…sei die Geschäftstätigkeit sehr wohl mit Ertragsaussicht aufgenommen worden. Man teile die Einschätzung der Behörde, dass die gegenständliche Tätigkeit der Bf. als gewerbliche Luftfahrt und somit als Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 LiebhabereiV (LVO) anzusehen sei. Das Luftfahrtgeschäft habe sich in den Jahren 2011 bis…
…im Sinn des ersten Satzes darf nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird." Unter Gesamtgewinn ist nach § 3 Abs. 1 der LVO der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob der Betätigung des Bf. in den Jahren 2009-2016 die Eigenschaft einer Einkunftsart (Gewerbebetrieb) des § 2 Abs. 3 EStG 1988 zukommt, der Bf…
…unterscheidet sich dabei allerdings in den einzelnen Ländern...") Ebenso für welche BPM-Frequenz es Nachfrage geben könnte (Stichwort Marktrecherche) hätte bereits im Vorfeld einer etwaigen Betätigung geklärt werden können. Im konkreten Fall konnte von Seiten des Gerichts auch keine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr festgestellt werden…