…Die am 18. März 2003 eingereichte Steuererklärung entfaltet daher keine strafaufhebende Wirkung, ist jedoch als mildernder Umstand dahingehend anzusehen, als damit von N ein erster Hinweis zur Aufhellung der gegenständlichen Finanzvergehen geleistet worden ist. Des Weiteren, wenn auch nicht mehr von Relevanz, wäre ergänzend anzumerken…
…Maßnahme besteht jedoch im gegenständlichen Fall kein Anlass: Zwar gebietet die erforderliche Generalprävention ansich eine empfindliche Bestrafung. Als mildernd sind aber zu bedenken die erfolgte Schadensgutmachung, der Wegfall der Spezialprävention, die Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes mittels Einreichung der Voranmeldungen hinsichtlich der strafrelevanten Zeiträume…
…dass bereits der Beschuldigte als einer der Gesellschafter des Verbandes mit einer - wenngleich relativ milden - Geldstrafe belegt worden ist, berechtigt zur Vornahme eines Abschlages um ein Viertel; die Bedachtnahme auf die - im Ergebnis unsichere - wirtschaftliche Zukunft des Verbandes schlägt mit einer Verringerung der Geldbuße auf…
…der Strafbemessung wertete der Erstsenat beim Beschuldigten als mildernd das umfassende Geständnis, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die vollständige Schadensgutmachung sowie dessen persönliche Situation und seine finanzielle Lage. Beim belangten Verband wurde aus den hier fallgegenständlich vorliegenden besonderen Gründen von der Verhängung der Mindestgeldbuße im Sinne des …
…als realitätsbezogenem im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen, hätte bekannt sein müssen und ihm diesbezüglich fahrlässig ein Fehler unterlaufen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis des…
…als Geschäftsführer eine Strafe von € 7.200,00 verhängt worden sei. Trotz dieses Umstandes sei über den belangten Verband eine Geldbuße in Höhe von € 4.800,00 verhängt worden. Hier hätte zumindest dargestellt werden müssen, aufgrund welcher Gegebenheiten trotz der Bestrafung des Bw…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur verdeckten Gewinnausschüttung stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des…
…gesprochen werden. Der Beschuldigte sei als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachmann in Fragen des Steuerrechtes und der Bilanzierung. Während er in der Vergangenheit die nunmehrigen strittigen Ansätze korrekt errechnete und diese richtig in den Bilanzen und Steuererklärungen der von ihm vertretenen Gesellschaften ihren Niederschlag fanden, ging…
…Punkt 2 des angefochtenen Erkenntnisses nach diesem Zeitpunkt begangen wurden, konnte eine Zusatzstrafe nicht erlassen werden, weshalb die Bestrafung wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vom 15. Februar 2001 als einschlägige…
…haben die Firma C. gegründet, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes zu FN x. Es wurde ein Kaffeehaus betrieben, beide Beschuldigte seien die persönlich haftenden Gesellschafter gewesen. Mit Beschluss des Landesgerichtes als Konkursgericht am 29. September 2008 sollte ein Konkursverfahren eröffnet werden, der diesbezügliche Antrag sei…
…in der Gesellschaft hohe Geldbeträge angesammelt hätten. Der Bf. habe in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der GmbH hohe Geldbeträge in Form von Barauszahlungen entnommen, um diese für private Zwecke zu verwenden. Diese entnommenen Mittel hätten sich in bar in der Privatsphäre des Bf. befunden. Darüber…
…auch unterjährig zu erfolgen habe, widerspricht einerseits der Tätigkeit des Beschuldigten als Geschäftsführer des Bauträgers und Gesellschafters eines Architekturbüros, woraus sich eine hohe berufliche Qualifikation und eine entsprechende unternehmerische Vorerfahrungen zwingend ergeben. Andererseits spricht auch die Aktenlage gegen diese Verantwortung des Beschuldigten. Auch wenn er …
…im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des erstinstanzlichen Spruchsenates in Punkt Erstens hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume Juli und August 2009 dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: MK ist schuldig, er hat als abgabenrechtlich verantwortlicher Gesellschafter der K-OG im Amtsbereich des Finanzamtes Spittal Villach vorsätzlich betreffend…
…Verhalten des Beschuldigten das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle und daher mit Schuldspruch vorzugehen gewesen sei. Nach Darstellung der Bestimmungen der §§ 34 Abs. 4 und 49 Abs. 2 FinStrG wurde bei der Strafbemessung die bisherige Unbescholtenheit als mildernd, als erschwerend…
…Anlaufschwierigkeiten in der Buchhaltung sowohl des Einzelunternehmens als auch des belangten Verbandes. Derartige Abgabenverletzungen zweifelsohne begünstigende Situationen vermögen aber ebenso wenig wie die eingewendete zwischenzeitige Entrichtung der beschwerdegegenständlichen Umsatzsteuern die bereits eingetretene Strafbarkeit nachträglich aufzuheben, sondern können allenfalls als mildernde Umstände in die abschließende Entscheidung…
…dass über Anordnung des V als geschäftsführender (unbeschränkt haftender) Gesellschafter der X-KEG bzw. KG (ab 1. Jänner 2007) im Zeitraum 9. November 2005 bis zum 15. Oktober 2007 in mehreren Einzelhandlungen insgesamt 62.413,58 Liter von der Tankstelle des F bezogenes Heizöl zum…
…Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, als erschwerend hingegen die Vorstrafe an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw vom 22. Dezember 2006, mit welcher das Erkenntnis des Spruchsenates in seinem Ausspruch über…
…wurden als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, die teilweise Schadensgutmachung sowie die zum Teil lange zurückliegende Tatzeiträume, als erschwerend kein Umstand gewertet. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten bzw. seines Verteidigers vom 7. Juni 2006 gegen die Bestrafung des Beschuldigten in Punkt…
…fordern eine empfindliche Bestrafung des Beschuldigten, welcher überdies weiterhin in dieser Branche als Entscheidungsträger tätig ist. In Abwägung dieser Argumente wäre daher eine Verringerung der Geldstrafe auf € 14.000, - angezeigt, wobei sich dieser Betrag wiederum in Anbetracht der schlechten Wirtschaftslage des Beschuldigten auf die…
…jährlich) und den Sachbezug in Form einer gewährten Privatnutzung des Firmen-PKW wie bisher seit Februar 2006 die Geschäfte der GmbH führe. Der Beschuldigte habe kein [nennenswertes] Aktivvermögen, aber auch keine Schulden. Er sei auch an keinem Unternehmen als Gesellschafter beteiligt. Er habe keine Sorgepflichten…