…und findet der Umstand, wonach sie offensichtlich zu diesen Verfehlungen durch ihren Ehemann MO bestimmt worden ist, lediglich als wesentlicher Aspekt bei der Strafausmessung (siehe unten) Berücksichtigung. Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände…
…Dieses Verhältnis täuscht jedoch, weil infolge des gegebenen Verböserungsverbotes mangels diesbezüglicher Berufung des Amtsbeauftragten die Strafsanktion für den Zweitbeschuldigten nicht erhöht werden konnte und im Zweifel zugunsten für die Erstbeschuldigte die mögliche Einflussnahme durch ihren Ehegatten als wesentlicher Milderungsgrund zu berücksichtigen ist. Solcherart ergibt sich…
…monatlich zu treffende wesentliche Entscheidung, ergibt sich auch die Verantwortlichkeit des Bw. schon aufgrund seiner Aussage vor der Polizei. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat hat der Bw. durch seinen Verteidiger in Anbetracht der wiedergegebenen Aktenlage diese Verantwortlichkeit als Machthaber und Entscheidungsträger…
…ist dem zu entgegnen, dass auch dieser Umstand des zwischenzeitigen Wohlverhaltens des Bw. nach längerem Zurückliegen der Tathandlungen bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat als mildernd zu berücksichtigen war. Wie jedoch bereits unter Verweis auf die Bestimmung des § 29 FinStrG ausgeführt, ist für die Erlangung…
…vertreten durch Rechtsanwalt, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. Juni 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf…
…11 Os 3/06k, 20.4.2006, 12 Os 53/05v). Der Bw. ist auch als zusätzlicher Milderungsgrund die überaus lange Verfahrensdauer, die nicht sie zu vertreten hat, zumal die Straftaten im Jahr 2004 und vorher begangen worden waren, die Einleitung des Finanzstrafverfahrens aber erst…
…14 und 15 Jahren. Entsprechend der Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG waren diese aktuell festgestellten Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Neubemessung der Geldstrafe zugunsten der Beschuldigten ins Kalkül zu ziehen. Bei der Strafbemessung wertete schon der Spruchsenat als mildernd die teilweise Schadensgutmachung durch Umbuchung…
…ihrer Ehe ihr Ehepartner, welcher in geschäftlichen Angelegenheiten bestimmend sei. Richtig sei es aber, dass sie in den Jahren 2005 bis 2007 selbständig als Zeitungszustellerin tätig gewesen ist. Sie habe sich hinsichtlich der Erledigung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten auf ihren Ehemann verlassen. Sie habe zwar die…
…Fa. P.KEG aufscheine. Am 15. Oktober 2002 sei im Zuge einer Nachschau durch die GroßBp Wien-Körperschaften der Bw. zu den Rechnungen befragt worden. Er habe jedoch eine operative Tätigkeit bestritten, sowohl für die Fa. P.KEG als auch für die "Fa. P.KG"…
…wird können. Die Beschuldigte erhält monatlich € 580,-- an Invaliditätspension, ist verheiratet und lebt mit ihrem schwer kranken Ehemann zusammen, der ebenfalls nur eine geringe Pension erhält. Darüber hinaus besitzt die Beschuldigte keinerlei Vermögenswerte. Die erste Instanz übersieht in ihrer Begründung nachstehende wesentliche Milderungsgründe, insbesondere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.B., Adresse-1, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…
…und die Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen der lange Deliktszeitraum berücksichtigt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die durch ihre damalige Verteidigerin V, Wirtschaftstreuhänderin, eingebrachte fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 18. November 2009, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Unbestritten sei die Tatsache, dass Losungen kalkulatorisch…
…in Höhe vom € 7.222,81 bis zu den entsprechenden Feststellungen durch die Betriebsprüfung nicht festgesetzt werden. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite stellt sich die Beweislage in Bezug auf die Einkommensteuer jedoch anders dar als für die Umsatzsteuer: War die Umsatzsteuer und das einfach fassliche…
…bei der Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und die Milderungsgründe unter sinngemäßer Anwendung der §§ 32 bis 35 StGB, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde II…
…im Wesentlichen ausgeführt, dass aufgrund vorliegender, dem Bf. im Rahmen der Akteneinsicht zugänglichen Ermittlungsergebnisse, welche im Rahmen der freien Beweiswürdigung gewertet wurden, keine begründete Zweifel im Sinne des Art.244 ZK an der diesem Verfahren zugrunde liegenden Abgabenvorschreibung bestehen würden. Der Bf. habe als Ehemann…
…Durch diesen Vertragsabschluss haben die Bw. und ihr Ehemann aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates nach außen hin schlüssig zu erkennen gegeben, dass sie die innehabenden Patentrechte gemeinsam wirtschaftlich nutzen wollen, sodass der Bestand einer GesbR zu bejahen ist. Als unstrittig zwischen den Parteien ist…
…Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen sowie die Ausgleichszahlung. Anderes Vermögen ist nicht Gegenstand der Scheidungsvereinbarung. Die gegenseitige Übertragung von "Wohnungseigentumshälften" ist als Tausch im Sinne der angeführten Bestimmung anzusehen, die jeweiligen Tauschleistungen sind im Scheidungsvergleich eindeutig bezeichnet. Gegenleistung des Berufungswerbers für den Erwerb des Hälfteanteiles…
…übertrug sie ihrem Ehemann die in ihrem Alleineigentum stehende Liegenschaft bestehend aus Wohnhaus und Garten sowie diverse Fahrnisse. Weiters zedierte die Berufungswerberin aus ihrer Forderung gegen die Fa. A einen Teilbetrag von 120.000 ATS. Nach Punkt 3 des Vertrages wurde als Gegenleistung für die…
…geworden.) bzw ergibt es in den wesentlichen Zügen ein restlos stimmiges Gesamtbild, wobei das damit in Widerspruch befindliche, sich gegen die Wiederaufnahme richtende Vorbringen (Punkt 1.4 der Berufung, AS 111) als Zweckbehauptung gewertet wurde, welche unter anderem durch die bereits erwähnten Transportpapiere widerlegt worden…
…begangen zu haben. Konkret werde er verdächtigt, im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt durch mehrere Jahre hindurch Umsätze und Erlöse aus Honoraren nicht in das Rechenwerk aufgenommen zu haben, wodurch Abgaben von jedenfalls über € 36.000,00 hinterzogen worden seien. Der zur Verschwiegenheit…