…und findet der Umstand, wonach sie offensichtlich zu diesen Verfehlungen durch ihren Ehemann MO bestimmt worden ist, lediglich als wesentlicher Aspekt bei der Strafausmessung (siehe unten) Berücksichtigung. Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände…
…Dieses Verhältnis täuscht jedoch, weil infolge des gegebenen Verböserungsverbotes mangels diesbezüglicher Berufung des Amtsbeauftragten die Strafsanktion für den Zweitbeschuldigten nicht erhöht werden konnte und im Zweifel zugunsten für die Erstbeschuldigte die mögliche Einflussnahme durch ihren Ehegatten als wesentlicher Milderungsgrund zu berücksichtigen ist. Solcherart ergibt sich…
…die Bf. 1 als maßgeblich erachteten Ausmessungsregeln des § 23 Abs. 2 2. Satz und Abs. 4 leg. cit. sowohl die (bereits für die Bf. 1 ins Treffen geführten) Milderungsgründe der §§ 34 Abs. 1 Z 2 (Unbescholtenheit), Z 14 (Schadensgutmachung durch Entrichtung der verkürzten Umsatzsteuerbeträge; vgl…
…monatlich zu treffende wesentliche Entscheidung, ergibt sich auch die Verantwortlichkeit des Bw. schon aufgrund seiner Aussage vor der Polizei. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat hat der Bw. durch seinen Verteidiger in Anbetracht der wiedergegebenen Aktenlage diese Verantwortlichkeit als Machthaber und Entscheidungsträger…
…ist dem zu entgegnen, dass auch dieser Umstand des zwischenzeitigen Wohlverhaltens des Bw. nach längerem Zurückliegen der Tathandlungen bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat als mildernd zu berücksichtigen war. Wie jedoch bereits unter Verweis auf die Bestimmung des § 29 FinStrG ausgeführt, ist für die Erlangung…
…Für jeden unbeteiligten Dritten als Vergleichsperson ist es nach einem Aufenthalt von (damals) zwei Jahren in einem Land wie Österreich klar ersichtlich, dass Zigaretten nur in bestimmten Geschäften gekauft werden dürfen. Wenn daher - wie bei der Beschuldigten - Zigaretten im Privatbereich durch ihren Ehemann - trotz eines…
…als die zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters bei seiner Handlungsweise dar. Mir kann weder ein vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, da ich mit den buchhalterischen Tätigkeiten nie etwas zu tun hatte und dies Aufgabe meines damaligen Ehemanns B war, der mich offenbar durch…
…sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob es dem Täter darauf angekommen ist, sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er gehandelt hat, durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine…
…In Anbetracht der geschilderten Begleitunstände kann die völlige Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Belange durch die Bf. als verantwortliche Geschäftsführerin nicht mit bloß fahrlässig sorgfaltswidriger Handlungsweise (Handeln im Vertrauen auf den Ex-Gatten) erklärt werden. Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse hält der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes jedoch zu…
…vertreten durch Rechtsanwalt, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. Juni 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf…
…11 Os 3/06k, 20.4.2006, 12 Os 53/05v). Der Bw. ist auch als zusätzlicher Milderungsgrund die überaus lange Verfahrensdauer, die nicht sie zu vertreten hat, zumal die Straftaten im Jahr 2004 und vorher begangen worden waren, die Einleitung des Finanzstrafverfahrens aber erst…
…14 und 15 Jahren. Entsprechend der Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG waren diese aktuell festgestellten Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Neubemessung der Geldstrafe zugunsten der Beschuldigten ins Kalkül zu ziehen. Bei der Strafbemessung wertete schon der Spruchsenat als mildernd die teilweise Schadensgutmachung durch Umbuchung…
…19 Abs. 1 VStG die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat, wobei nach § 19 Abs. 2 VStG überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander…
…der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. (2) Im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen…
…ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Belange der GmbH vertrauen habe können. Inhaltlich wiederholte die Bf. ihr Beschwerdevorbringen, welches auch vollinhaltlich durch die Aussagen der einvernommenen Zeugen ***13***, ***19*** (Sekretärin des belangten Verbandes) und ***8*** (Ehemann) bestätigt wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs…
…dass sie den öffentlichen Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr diene, durch die angeführten Taten ohne Erlaubnis widmungswidrig in Anspruch genommen habe. In ihrem Einspruch (Anmerkung BFG: gegen die Strafverfügung) habe die Bf. im Wesentlichen eingewendet, dass sie die jährlich vorgeschriebene Gebrauchsabgabe bis 2018…
…Wohl aber ist die durch den Schadensfall konkret eingetretene, wenngleich allenfalls auch in ihrer Dimension durch mangelnde kaufmännische Sorgfalt mitbedingte finanzielle Zwangslage des Unternehmens, welche offensichtlich beide Beschuldigten zu ihrem Verhalten verleitet hat, ein wesentlicher Milderungsgrund bei der Ausmessung der jeweiligen Geldstrafe. Die Schadensgutmachung beträgt…
…ihrer Ehe ihr Ehepartner, welcher in geschäftlichen Angelegenheiten bestimmend sei. Richtig sei es aber, dass sie in den Jahren 2005 bis 2007 selbständig als Zeitungszustellerin tätig gewesen ist. Sie habe sich hinsichtlich der Erledigung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten auf ihren Ehemann verlassen. Sie habe zwar die…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG durch die Beschuldigte nicht verwirklicht worden. Die Strafbemessung sei vom Spruchsenat unrichtig vorgenommen worden. Tatsächlich wäre jedenfalls auf eine wesentlich geringere Geldstrafe zu erkennen gewesen: Als Milderungsgründe wären auch der Umstand, dass die Beschuldigte glaubwürdig versichert habe, in Zukunft…
…dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu treffen.…