…entsprechende Entscheidung zu finden, ist auch die zu dieser Thematik ergangene Judikatur der Höchstgerichte zu beachten. Laut VwGH vom 22.4.2004, 2004/15/0043 ist der Verlustabzug nur für betriebliche Einkünfte zulässig (werden die betrieblichen Einkünfte durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1 oder 5…
…II.) Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Anspruchszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz: Bw.) betreibt einen B und ermittelt seinen Gewinn durch Bestandsvergleich. Nach einer Außenprüfung der Jahre 2005 bis 2007 wurde in dem darüber…
…sie mangelhaft, so ist die Annahme berechtigt, dass nicht alle Geschäftsfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. Eine unvollständige bzw. unrichtige Erfassung der Bestände ist bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sachliche Unrichtigkeit iSd § 184 Abs. 3 BAO zu werten (VwGH 25.10.2006, 2004/15/0065; 15…
…Vollpauschalierung) bzw. in umgekehrter Richtung Verbindlichkeiten gegen Ende des Gewinnermittlungszeitraumes der Vollpauschalierung nicht bezahlt würden. In Anbetracht der Möglichkeit, in jedem Besteuerungsabschnitt die Wahl zwischen der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Besteuerung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 neu treffen zu können, hätte…
…ermittelt habe, sei es ihm nicht freigestanden, eine einzige Forderung nach dem Zuflussprinzip und alle anderen Vermögensveränderungen im Wege des Bestandsvergleiches zu erfassen. Die Forderung sei mit Vertragsabschluss geltend gemacht worden und wäre daher bereits 1986 vom "Vorberater" in der Buchhaltung zu erfassen gewesen. Unter…
…Abs. 6 leg.cit. ermöglicht Forstbetrieben, die für das stehende Holz keinen Bestandsvergleich durchführen, die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (nur) für Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und über die…
…3 ermittelt, können Verluste nach Abs. 6 berücksichtigt werden, wenn diese in den vorangegangenen drei Jahren entstanden sind." Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen ist ein Verlustabzug nur für betriebliche Einkünfte zulässig. Wenn diese durch Bestandsvergleich gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG EStG 1988 ermittelt werden…
…mangelhaft, so ist die Annahme berechtigt, dass nicht alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. Eine unvollständige bzw. unrichtige Erfassung der Bestände ist bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten (vgl. zB VwGH 25.10.2006, 2004…
… 132 Abs. 1 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre aufzubewahren. "Eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände ist bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich aber als sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 BAO zu werten" (VwGH 11…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…jährliche Nutzung hinausgehen. Im vorliegenden Fall liegt ein aussetzender Betrieb vor, das heißt, dass eine jährliche Nutzung gar nicht möglich ist und daher jede Nutzung eine außerordentliche Waldnutzung darstellt. Es wird kein Bestandsvergleich vorgenommen, da die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mittels Pauschalierung ermittelt werden. . . …
…der Buchführungsmangel im Zuge der Überprüfung des Rechenwerkes vom Prüfer selbst entdeckt worden ist. Da bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten ist (VwGH 11.12.1990, 89/14/0109)…
…sie mangelhaft, so ist die Annahme berechtigt, dass nicht alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. Eine unvollständige bzw. unrichtige Erfassung der Bestände ist bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten (vgl. VwGH 15.5.1997, 95…
…Berufungsausführungen, wonach fehlende Inventuren keinen zur Schätzung berechtigenden Buchführungsmangel darstellen, stehen im Widerspruch mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Demnach ist nämlich die unvollständige Erfassung der Bestände bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sachliche Unrichtigkeit im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO zu werten (vgl. VwGH…
…nicht alle Geschäftsfälle (einschließlich Entnahmen und Einlagen) vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Bei Gewinnermittlern durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. Im vorliegenden Fall hat der Bw. im Zusammenhang mit seiner Beratungstätigkeit keine Aufzeichnungen geführt bzw…
…entgegen zu wirken. Sachliche Unrichtigkeit ist gegeben, wenn nicht alle Geschäftsfälle (einschließlich Entnahmen und Einlagen) vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Bei Gewinnermittlern durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten. Gemäß § 126 Abs. 2 BAO haben Abgabepflichtige…
…Eröffnungsbilanz 1. Jänner 2004) bzw. die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erstellt worden wären. Die Rechtsprechung des VwGH verlange bei einem Wechsel von Überschussrechnung zum Bestandsvergleich die Erstellung einer Anfangsbilanz mit zeitnah ermittelten bzw. aufgenommenen Werten bzw. die zeitnahe Einrichtung einer entsprechenden Buchführung. Ein solcher erst nach…
…6 EStG 1988 normiert, dass Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen nur dann vorliegen, wenn für das bestehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und über…
…vermuteten Stricherllisten würden sowohl Verkauf als auch Eigenverbrauch und Schwund beinhalten und würden daher kein dienliches Mittel zur Losungsermittlung darstellen. Die Stricherllisten dienten nur dem ungefähren Bestandsvergleich, da er bedingt durch seinen zweiten Betrieb keine genaue Kontrolle durchführen könne. In der Stellungnahme weist der Prüfer…
…3) EStG ermittelt (Verlust iHv ATS 78.412,--). Auch im Jahr 1997 erfolgte die Gewinnermittlung gem § 4 (3) EStG (Verlust ATS 340.527,68). Im Jahr 1998 wurde der Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt. Im Jahr 1999 war das Betriebsergebnis positiv. Die Verluste der Jahre 1995, ..…