…Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar, dass hier ein konstitutives Tatbestandselement vorliegt. Es kommt also nicht auf eine mögliche, sondern auf die tatsächliche Vormerkung an. Gründe, warum eine Vormerkung gegebenenfalls nicht erfolgte, müssen daher ohne Einfluss auf die Entscheidung bleiben. Da die Bestätigung…
…Absolvierung des Wintersemesters 2009 im April 2009 ihre Familie in Österreich zu besuchen. Zusätzlich wurde, wie bereits in einem mit der Berufungsbehörde geführten und in einem Aktenvermerk vom 12. Jänner 2009 festgehaltenenTelefonat vorgebracht, bestätigt, dass betreffend den Anspruchszeitraum September - Dezember 2007 keine Bestätigung des Arbeitsmarktservices…
…dass die Tochter ab 1.7.2010 eine neue Lehrstelle habe. Über Ergänzungsersuchen des Finanzamtes legte die Bw. neben einer Kopie des Lehrvertrages auch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) vom 18.08.2010 vor, wonach die Tochter in der Zeit vom 1.01.2010 bis…
…Familienbeihilfe für volljährige Kinder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vorgemerkt seien. Dies sei durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Eine für den Bezug der Familienbeihilfe benötigte Bestätigung des Arbeitsmarktservice, dass der Sohn sich als Arbeit…
…der Unabhängige Finanzsenat an der Darstellung des Bw. und seines Sohnes hinsichtlich der Vorsprachen beim AMS keinen Zweifel hat und dieser folgt, ändert dies jedoch nichts daran, dass die vom Gesetz geforderte Bestätigung vom Arbeitsmarktservice nicht vorliegt. Diese Bestätigung ist eine materielle Voraussetzung für den…
…dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) vom 15.05.2003 vorgelegt, wonach der volljährige Sohn S., geb. am ttmmjj, arbeitsuchend vorgemerkt sei, und der Bw. wurde Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge bis November 2003 laufend gewährt. Im Zuge einer Überprüfung des Anspruches ermittelte das Finanzamt…
…die Musikschule besucht; jedenfalls liegen aber Bestätigungen des Arbeitsmarktservice vor, dass die Tochter in der Zeit von September 2008 bis Juli 2009 als Arbeit suchend gemeldet war. Die Einkünfte im Zeitraum August 2008 bis März 2009 lagen monatlich unter der Geringfügigkeitsgrenze des ASVG, im August…
…Anspruch auf Familienbeihilfe an das Finanzamt zurück. Diesem war eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice betreffend den beihilfenvermittelnden Sohn über die Zeiten der Vormerkung zur Arbeitssuche beigelegt. Da im Zeitraum Jänner 207 bis Juli 2008 keine durchgehende Vormerkung bescheinigt wurde, forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 15…
…nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach dieser Norm ist sohin ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als "arbeitsuchend" maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen ist, ist eindeutig erkennbar…
…Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten, bei einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und keinen (die normierten Grenzen übersteigenden) Anspruch auf näher bezeichnete finanzielle Zuwendungen haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Die Tochter der Berufungswerberin, welche im…
…Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in mehreren Erkenntnissen festgestellt hat (z.B. VwGH 7.9.1993, 93/14/0100 oder 18.11.1987, 87/13/0135), enthält das Gesetz keine nähere Beschreibung des…
…eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Ihr Sohn S. hat am 28.6.2002 die Berufsausbildung abgebrochen. Da S. bereits volljährig war, bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch auf Familienbeihilfe während einer Arbeitssuche besteht nur dann, wenn sich der Arbeitssuchende bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices…
…Weil der Sohn des Berufungswerbers laut vorgelegter Bestätigung beim Arbeitsmarktservice nur in der Zeit vom 26.5.2000 bis 26.6.2000 als arbeitslos vorgemerkt gewesen sei, bestehe nur für die Monate Mai und Juni 2000 ein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der dagegen eingebrachten Berufung…
…vom 25. März 2009 bis 9. Juni 2009 war der Sohn der Bw. nicht als Arbeit suchend vorgemerkt. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die im Akt befindlichen Unterlagen (Bestätigung des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche vom 28. August 2009, Entlassungsbestätigung der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 19. Jänner…
…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses…
…dem Finanzamt am 21. Februar 2008 übermittelten Formular betreffend die Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe legte der Bw. eine mit 18. Februar 2008 datierte Bestätigung des AMS vor, der gemäß sein am xx geborener Sohn T in der Zeit vom 21. Februar 2007 bis zum…
…Im Streitfall fehlte - wie ausgeführt - bereits das Tatbestandsmerkmal "des noch nicht vollendeten 21. Lebensjahres". Der Ansicht der Bw., wonach das Finanzamt in gröblichster Weise den Grundsatz von Treu und Glauben missachtet habe sei sie doch vom Finanzamt selbst aufgefordert worden, die Bestätigung des Arbeitsmarktservice vorzulegen…
…ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Ihre Tochter M absolvierte im Zeitraum September 2005 bis Juli 2006 die AMS-Schulungen "In die Integrative Berufsausbildung" (IBA-Salzburg), Bildungsmaßnahme -Qualifizierung, bzw. "Arbeitstrainingszentrum Holzwerkstatt", Bildungsmaßnahme - Training, und bezog in dieser Zeit eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz. Bei…
… 2 Abs. 1 lit f FLAG genannten Voraussetzungen und der Nachweis durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice sind aber unabdingbare zu erfüllende Merkmale, die im Berufungsfalle nicht vorgelegen sind. Was der Grund dafür war, dass eine Bestätigung nicht erbracht werden konnte, ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut…
…entweder das Absolvieren einer Berufsausbildung oder eine Arbeitsuchendmeldung beim Arbeitsmarktservice ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu haben, wobei letztere Voraussetzung durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen ist. In der Zeit vom…