…dass dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte, der durch eine allenfalls stattgebende Berufungsvorentscheidung nicht mehr gutzumachen wäre, mehr vor. Die Beschwerde war daher mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen aus Rechtsgründen abzuweisen, ohne dass es eines weiteren inhaltlichen Eingehens auf das Beschwerdevorbringen bedurfte. Graz, 21…
…anhängige Berufung/Beschwerde Gegenstand der Aussetzung. Dadurch dass das Hauptzollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Oktober 2002, Zahl: xxxxx, festgestellt hat, dass die gegenüber dem Bf. ergangene Geltendmachung der Einfuhrzollschuld zu Unrecht erfolgt ist, ist eine wesentliche Aussetzungsvoraussetzung weggefallen, weil der Bf. nicht mehr beschwert…
…und ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist. Wird folglich gegen einen den Antrag auf Asyl abweisenden Bescheid des Bundesasylsenates Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und dieser aufschiebende Wirkung zuerkannt, so führt dies noch nicht dazu, ein Asylverfahren noch immer als anhängig zu werten (siehe…
…xxxxx, betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO, entschieden: Die Beschwerde wird aus Rechtsgründen als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…ein. Strittig ist ausschließlich die Frage, ob das Zollamt berechtigt war, den Antrag auf Aussetzung der Einhebung alleine deshalb abzuweisen, weil zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Berufung mehr anhängig war. Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass gemäß § 276 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörde erster Instanz…
…der Frage der Aussichtslosigkeit der Berufung zu ergehen hätte. Die begehrte Aussetzung der Einhebung kam somit schon alleine deshalb nicht in Betracht, weil das gemäß § 212a Abs. 1 BAO geforderte Tatbestandsmerkmal der Abhängigkeit der Höhe einer Abgabe von der Erledigung einer Berufung nicht (mehr) vorliegt…
…Unabhängige Finanzsenat über die Beschwerde in der Hauptsache mit Berufungsentscheidungen vom 12. Dezember 2012 bzw. vom 10. Jänner 2013 entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die vorliegende Beschwerde im Aussetzungsverfahren war daher hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld (Zollschuld und Abgabenerhöhung) kein Rechtsbehelf mehr anhängig. In seinem…
…31. Juli 2000 wurde entsprochen. Eine neuerliche Ladung vom 23. Jänner 2002 konnte dem Bf nicht mehr zugestellt werden, da die Briefsendung mit dem Vermerk "Haus steht leer" zurückgestellt wurde. In der Folge blieben Erhebungen beim Verteidiger des Bf, welcher die Vollmacht bereits zurückgelegt hatte…
…eines Finanzstrafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht mehr zulässig. Diese Bestimmung ist jedoch nicht anzuwenden auf zum 1. Jänner 2011 anhängige Beschwerden gegen Einleitungsbescheide in Finanzstrafverfahren (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Das bedeutet, dass zum 1. Jänner 2001 anhängige Rechtsmittelverfahren betreffend Beschwerden gegen Einleitungsbescheide zu Ende zu…
…im Aussetzungsverfahren nicht über die Festsetzung einer Abgabe zu entscheiden ist. Im verfahrensgegenständlichen Fall ist zudem überhaupt keine Berufung gegen den Widerrufsbescheid, sondern bereits ein gegen die das Wiederrufsverfahren abschließend erledigende Berufungsentscheidung gerichtetes VwGH bzw. VfGH-Verfahren anhängig. Wurde gegen einen abgabenbehördlichen Bescheid Beschwerde an…
…nicht erforderlich. Der Ausgang des noch anhängigen Finanzstrafverfahrens habe keine Auswirkungen auf die rechtskräftig festgesetzte Abgabenschuld. Im Vollstreckungsverfahren seien Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides nicht mehr zulässig. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die mit Eingabe vom 19. Dezember 2003 innerhalb offener Frist erhobene Beschwerde…
…endete mit Stichtag 30. April 1997. Später (19. August 1999) wurden - im Zuge eines nicht mehr anhängigen Verfahrens - korrigierte Abgabenerklärungen für 1997 mit Beilagen abgegeben. Darin erklärte er zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Ermittlung dieser Einkünfte wurde ein Anlageverzeichnis angeschlossen, das mit dem…
…gemeint: Beschwerde in der Hauptsache) anhängig. Er habe auf dem angeführten Grundstück nicht nur Baurestmassen, sondern auch Bodenaushub abgelagert. Die Ablagerung von Bodenaushub sei nicht beitragspflichtig und die Ablagerung von Baurestmassen von der Beitragspflicht befreit, wenn für diese eine behördliche Genehmigung vorliegt. In der Beschwerde…
…sei. Infolge der ergangenen Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2001 liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung nicht mehr vor, weil die Abgabenhöhe nun nicht mehr von der Erledigung einer Berufung abhängig sei. Indem die Erstbehörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides auf die Berufung…
…der Ablehnung des Ratenansuchens mehr als überrascht gewesen seien. Gegen seine Inhaftnahme vom 4. März 2004 erhebt der Bf. (Haft-)Beschwerde an die zuständige Beschwerdeinstanz, welche feststellen möge, dass 1.) die Inhaftierung am 4. März 2003 (gemeint wohl 4. März 2004) nicht rechtmäßig gewesen sei…
…der Großteil der in den Brauereien hergestellten Biermenge (85,7%) unter dem Markennamen H auf den Markt gelangt. Die Voraussetzung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit sei damit nicht gegeben. Die Brauereien seien als kleine, voneinander abhängige Brauereien einzustufen. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 7. November 2008…
…den Gebühren nach dem Gebührengesetz nichts zu tun. Mit der verfahrensgegenständlichen Eingabe wurde kein Auskunftsersuchen gestellt, sondern ein Löschungsantrag. Es handelt sich daher um einen völlig neuen und völlig anderen Antrag, für den eine andere Behörde zuständig war. Außerdem war das Auskunftsersuchen nicht mehr anhängig…
…Berufung mehr anhängig war. Dagegen legte die Bf. fristgerecht Beschwerde ein, und begründete diese im Wesentlichen damit, dass es rechtmäßig wäre, die Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über sämtliche ordentlichen Rechtsbehelfe auszusetzen, wenn dadurch nicht die spätere Einbringlichkeit der Abgabenschuld gefährdet ist. Über die Beschwerde…
…einen Aussetzungsantrag nach Ergehen einer Berufungsentscheidung über die Berufung gegen die Abgabenfestsetzung komme nicht in Betracht, nunmehr einheitlich vom VwGH vertreten werden dürfte. Da mit Ergehen der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 30. August 2011, GZ. ZRV/0229-Z3K/08, keine Beschwerde mehr anhängig ist…
…im Wesentlichen mit der Begründung, dass nunmehr zum Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag kein Berufungsverfahren mehr anhängig sei. Gegen die Berufungsentscheidung zur Hauptsache ZRV/187-Z1W/2002 brachte die Bf. mit Schriftsatz vom 24.10.2005 Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 131 Abs.1 Z.1…