…Abs. 1 (welche hier nicht gegeben sind) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben (vgl…
…§ 307 Tz 8; VwGH 24.1.1990, 86/13/0146). Da der bekämpfte Bescheid - ohne dass es eines weiteren Schrittes bedürfte - außer Kraft tritt (Stoll, BAO, 2965), richtet sich die Berufung gegen einen nicht mehr existierenden Bescheid und ist damit gem. § 273 Abs. 1 lit…
…Buchung vom 11.2. 2000, Vorschreibung einer Umsatzsteuerzahllast in der Höhe von S 103.478,00 ohne Bescheid und damit ohne Rechtsgrundlage erfolgt ist. Die Richtigstellung des Abgabenkontos erfolgte mit Verbuchung des Festsetzungsbescheides für die Umsatzsteuer für den Monat Jänner 2000 am 23. März 2000.…
…das sei der Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien, der erst am 16. September 2009 zugestellt worden sei, eingetreten sei. Der bekämpfte Bescheid sei daher ohne Rechtsgrundlage erlassen worden und sei die Abgabenbehörde bloß aufgrund der Notionierung und nicht aufgrund umfassender Aktenkenntnis vorgegangen. Die Berufungen…
…Mangels Kenntnis der Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau hätte er den Alleinverdienerabsetzbetrag in seiner Erklärung zu Recht geltend gemacht. Die Abgabenbehörde hätte im aufhebenden Bescheid den Alleinverdienerabsetzbetrag ohne Rechtsgrundlage eliminiert. In weiterer Folge brachte er lediglich Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides vor. Das Finanzamt wies mit…
…Oktober 2004 aushaftenden Abgabenschulden ohne Rechtsgrundlage. Da mit dieser Maßnahme eine rechtswirksame Löschung im Sinn des § 235 BAO nicht erfolgt ist, bestanden die Abgabenverbindlichkeiten auch noch am 24. Februar 2010, weshalb sich der an diesem Tag vom Finanzamt erlassene Bescheid über den Widerruf der Löschung…
…lit. a BAO Erledigungen einer Abgabenbehörde als (schriftliche) Bescheide zu erlassen sind, wenn sie für einzelne Personen Rechte oder Pflichten begründen, abändern oder aufheben, wurde am 10. September 2003 keine Löschung des Abgabenrückstandes wirksam. Da die an diesem Tag vorgenommenen Buchungen somit ohne Rechtsgrundlage erfolgten…
…Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. Februar 2012 wäre den dagegen seitens des Bw. erhobenen Einwendungen mit der Begründung, dass der Haftungsbescheid keine Rechtswirkungen entfaltet hätte und die Vollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage erfolgt wären, stattgegeben und die Vollstreckung eingestellt worden. Gleichzeitig mit diesem Bescheid wäre dem…
…Privatsphäre KS, ihrer Kinder und in die Privatsphäre des Berufungswerbers dar. Mit Schreiben vom 4.6.2007 hat der Berufungswerber die erforderlichen Auskünfte erteilt. Die Überwachung wurde trotzdem - ohne Rechtsgrundlage - fortgesetzt. Am 17.7.2007 wurden weitere Unterlagen vorgelegt. Die Überwachung wurde trotzdem fortgesetzt. Weitere…
…erwogen: Mit dem angefochtenen Bescheid spricht das Finanzamt über den Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe für ein Kind ab, für das die Berufungswerberin keinen Antrag gestellt hat und das nach ihren Angaben gar nicht ihr Kind ist. Dieser ohne Rechtsgrundlage ergangene Bescheid ist daher mit Rechtswidrigkeit…
…Oktober 2004 keine Löschung des Abgabenrückstandes wirksam. Da die an diesem Tag vorgenommenen Buchungen betreffend Abgaben in Höhe von € 11.874,11 ohne Rechtsgrundlage erfolgten, sind im Abgabenrückstand daher in Wahrheit noch alle zum Zeitpunkt der unrichtigen Verbuchung aushaftenden Abgabenschuldigkeiten enthalten und wird das…
…zum Ablauf von fünf Jahren ab Rechtskraft des angefochtenen Bescheides. 1.2. Rechtsgrundlagen zum Devolutionsantrag Gemäß § 311 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Werden Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von…
…angefochtenen Bescheid spricht das Finanzamt über den Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe ab, für den die Mutter des Bw. - Frau RR- keinen Antrag gestellt hat. Dieser ohne Rechtsgrundlage ergangene Bescheid ist daher mit Rechtswidrigkeit belastet, sodass der Berufung Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben…
…erfolgte somit lediglich aus dem Grund, dass das Beihilfenrecht eine inhaltliche bescheidmäßige Erledigung zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht vorsieht und dieser daher ohne Rechtsgrundlage erlassen wurde. Diese Entscheidung steht daher einer Antragstellung nach (tatsächlicher) Einstellung des Beihilfenbezuges und gegebenenfalls der Erlassung eines…
…tunc-Wirkung werde jedoch gegebenenfalls durch die nationalen Verfahrensrechte insoweit eingeschränkt, als sie regeln würden, dass ein rechtskräftiger Bescheid ohne gesonderte Vorschrift nicht mehr geändert bzw. auch erstmalig in dieser Form erlassen werden könne. Wenn nun der nationale Gesetzgeber bei der Geltendmachung der Prämie erkennbar…
…Juni 2008 daher ohne Rechtsgrundlage ergangen. Dies macht die Berufungsvorentscheidung zu einem zweiten Sachbescheid hinsichtlich der Einkommensteuer 2006 der U der zwar inhaltlich vollständig auf den ursprünglichen Sachbescheid vom 2. November 2007 verweist, aber doch ohne gültigen Verfahrenstitel des siebten Abschnittes der BAO in die…
…BAO (vgl. VwGH 20.2.2008, 2006/15/0026). Danach sind Abgabenbescheide ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, zu ändern, wenn der Spruch dieser Bescheide anders hätte lauten müssen, wäre bei seiner Erlassung ein anderer Bescheid bereits abgeändert, aufgehoben oder erlassen gewesen. Die…
…die Berufung vom 10. Oktober 2006 ergänzt und wie folgt berichtigt: Wegen diesbezüglich mangelnder Begründung sei für den Berufungswerber auch nach sorgfältigem Studium des EStG nicht nachvollziehbar, auf welcher Rechtsgrundlage die rechnerische Vornahme des angefochtenen Bescheides beruhe, bei Berechnung der bundesgesetzlichen Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG…
…ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides…
…dass dem Bw. im Zeitraum Juli 2004 bis Jänner 2006 seitens der MA 50 ein monatlicher Betrag von 49,92 Euro ohne Rechtsgrundlage zugeflossen sei. Der Irrtum der Abgabenbehörde erster Instanz bestehe darin, dass sie - aufgrund einer rechtswirksamen Berufungsentscheidung des UVS - Wien (unstrittig) nicht unter…