…Abs. 1 (welche hier nicht gegeben sind) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Ein Erstbescheid, der ohne Verfahrenstitel erging, wie im berufungsgegenständlichen Fall, ist ersatzlos aufzuheben (vgl…
…1 EStG 1988 festgestellt werden konnten, kommt der Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung durch den Bf. Rechtswirksamkeit zu. Da dadurch der angefochtene Bescheid ohne Rechtsgrundlage ergangen ist, ist der Einkommensteuerbescheid 2015 aufzuheben. IV. Revision Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen…
…1 EStG 1988 festgestellt werden konnten, kommt der Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung durch die Beschwerdeführerin Rechtswirksamkeit zu. Da somit der angefochtene Bescheid ohne Rechtsgrundlage ergangen ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses…
…§ 307 Tz 8; VwGH 24.1.1990, 86/13/0146). Da der bekämpfte Bescheid - ohne dass es eines weiteren Schrittes bedürfte - außer Kraft tritt (Stoll, BAO, 2965), richtet sich die Berufung gegen einen nicht mehr existierenden Bescheid und ist damit gem. § 273 Abs. 1 lit…
…versiegelt wurde[n]. Ferner wurden völlig ohne Rechtsgrundlage ein Schlüsselbund bestehend aus einem Steckstiftschlüssel sowie drei weitere silberne Schlüssel beschlagnahmt. Ohne Bescheid daher im Rahmen eines Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) wurden unseren [unsere] Mitarbeitern Vorort mit rauem Ton aufgefordert, Schlüssel von der…
…Buchung vom 11.2. 2000, Vorschreibung einer Umsatzsteuerzahllast in der Höhe von S 103.478,00 ohne Bescheid und damit ohne Rechtsgrundlage erfolgt ist. Die Richtigstellung des Abgabenkontos erfolgte mit Verbuchung des Festsetzungsbescheides für die Umsatzsteuer für den Monat Jänner 2000 am 23. März 2000.…
…Vorlageantrag betreffend Berufungsvorentscheidung vom 8.10.2014 (vom Finanzamt fälschlicherweise als Bescheid – Zurücknahme/Gegenstandsloserklärung bezeichnet)“ ein. Gegen das Schreiben vom 29. August 2014 des Finanzamtes sei laut Rechtsmittelbelehrung kein Rechtsmittel zulässig gewesen. Nachdem der angefochtene Bescheid vom 23.7.2014 ohne Rechtsgrundlage erlassen worden sei…
…768/2000, 16.113/2001) nur dann verfassungswidrig, wenn der ihn verfügende Bescheid ohne jede Rechtsgrundlage ergangen wäre oder auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruhte oder wenn die Behörde bei Erlassung des Bescheides eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage in denkunmöglicher Weise angewendet hätte, ein Fall, der nur…
…Bescheides generell oder auch nach Eintritt der Verjährung auszuschließen. Ein "abgeleiteter" Abgabenbescheid, der gleichsam ex post durch einen nachträglich ergangenen Grundlagenbescheid ”bestätigt" wurde, wäre nämlich ungeachtet dessen als rechtswidrig zu beurteilen, dürfte dieser "abgeleitete” Bescheid doch ohne Rechtsgrundlage in die Rechtskraft des dem ”abgeleiteten” Bescheid…
…Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung." 4) Wie ahnungslos und fahrlässig mit der Bearbeitung des Aktes umgegangen wird zeigt auch die Tatsache, dass ich bereits seit Juli 2016 keine Familienbeihilfe ohne Rechtsgrundlage erhalten habe. Dies müsste aber das Finanzamt wissen bzw…
…dass in einem solchen Fall, "dieser ,abgeleitete' Bescheid doch ohne Rechtsgrundlage in die Rechtskraft des dem ,abgeleiteten' Bescheid vorausgehenden Abgabenbescheid eingreifen [dürfte]" und somit als rechtswidrig zu beurteilen sei. Das Bundesfinanzgericht kommt rechtlich somit zu dem Ergebnis, dass die Abweisung des Antrages auf Aufhebung des…
…Dies bedeutet, dass alle Rechtsvorschriften gegenüber allen Staatsbürgern gleichmäßig angewendet werden müssen. Der Gleichheitssatz wäre auch dann verletzt, wenn die Behörde die Rechtslage in "besonderem Maße" verkennt oder einen Bescheid ohne jede Rechtsgrundlage erlässt. Art. 2 StGG besagt, dass vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich…
…Dies bedeutet, dass alle Rechtsvorschriften gegenüber allen Staatsbürgern gleichmäßig angewendet werden müssen. Der Gleichheitssatz wäre auch dann verletzt, wenn die Behörde die Rechtslage in "besonderem Maße" verkennt oder einen Bescheid ohne jede Rechtsgrundlage erlässt. Art. 2 StGG besagt, dass vor dem Gesetze alle Staatsbürger gleich…
…2000, 16.113/2001) aber nur dann verfassungswidrig, wenn der ihn verfügende Bescheid ohne jede Rechtsgrundlage ergangen wäre oder auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruhte (VfGH 16.12.2004, B1575/03). Aigner/Kofler/Moshammer/Tumpel wiesen im Zusammenhang mit der Besteuerung freiwilliger Abfertigungen darauf hin, dass…
…rechtens. § 241a BAO sehe eine Rückzahlungsverpflichtung von ohne Rechtsgrundlage erlangten Rückzahlungen vor. Im Vorlageantrag vom 25.3.3021 wies die Beschwerdeführerin nochmals darauf hin, dass es für einen Antrag auf Rückzahlung eines Steuerguthabens ausschließlich auf das Vorliegen einer Geldvollmacht im Zeitpunkt der Antragstellung ankomme. Ferner…
…das sei der Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien, der erst am 16. September 2009 zugestellt worden sei, eingetreten sei. Der bekämpfte Bescheid sei daher ohne Rechtsgrundlage erlassen worden und sei die Abgabenbehörde bloß aufgrund der Notionierung und nicht aufgrund umfassender Aktenkenntnis vorgegangen. Die Berufungen…
…Mangels Kenntnis der Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau hätte er den Alleinverdienerabsetzbetrag in seiner Erklärung zu Recht geltend gemacht. Die Abgabenbehörde hätte im aufhebenden Bescheid den Alleinverdienerabsetzbetrag ohne Rechtsgrundlage eliminiert. In weiterer Folge brachte er lediglich Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides vor. Das Finanzamt wies mit…
…Oktober 2004 aushaftenden Abgabenschulden ohne Rechtsgrundlage. Da mit dieser Maßnahme eine rechtswirksame Löschung im Sinn des § 235 BAO nicht erfolgt ist, bestanden die Abgabenverbindlichkeiten auch noch am 24. Februar 2010, weshalb sich der an diesem Tag vom Finanzamt erlassene Bescheid über den Widerruf der Löschung…
…lit. a BAO Erledigungen einer Abgabenbehörde als (schriftliche) Bescheide zu erlassen sind, wenn sie für einzelne Personen Rechte oder Pflichten begründen, abändern oder aufheben, wurde am 10. September 2003 keine Löschung des Abgabenrückstandes wirksam. Da die an diesem Tag vorgenommenen Buchungen somit ohne Rechtsgrundlage erfolgten…
…Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. Februar 2012 wäre den dagegen seitens des Bw. erhobenen Einwendungen mit der Begründung, dass der Haftungsbescheid keine Rechtswirkungen entfaltet hätte und die Vollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsgrundlage erfolgt wären, stattgegeben und die Vollstreckung eingestellt worden. Gleichzeitig mit diesem Bescheid wäre dem…