…Antrages nach § 295 BAO nach der am 19. Juni 2013 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge: Bw) hat am 11.8.2008 einen Antrag nach…
…271,02 €) sowie der geleisteten Anzahlung (6.760 €) - eine Gutschrift von 8.055,18 €. In der Folge wurde die Einkommensteuer 2002 mit dem gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Bescheid vom 20. April 2004 in Höhe von 23.008,06 € festgesetzt…
…§ 295 BAO durch den vorliegenden Einkommensteuerbescheid 1989 vom 10.02.1997 ersetzt." Nach Ansicht der Berufungsbehörde zielt - auch unter Bedachtnahme auf den Wortlaut von § 303 BAO ("... Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ...") - der Antrag des Bw vom Juli 2008 auf die…
…am 16. Oktober 2006 nach Wiederaufnahme des Verfahrens ein (neuer) Feststellungsbescheid für das Jahr 2004. Die auf den Bw. entfallenden Einkünfte wurden mit Betrag1 festgesetzt. Mit Ausfertigungsdatum 20. Oktober 2006 erging ein gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004. Die Einkünfte…
…vor sich gegangen. Weiters werde auf VwGH 24.11.1998, 93/14/0203 verwiesen, wonach eine Abänderung nach § 295 Abs 1 BAO unzulässig sei, wenn keine tauglichen, sondern ins Leere gegangene Einkünftefeststellungsbescheide zugrundgelegt worden seien. Das Finanzamt X erließ einen mit 4. Juli 2008 datierten…
…§ 295 BAO durch den vorliegenden Einkommensteuerbescheid 1989 vom 10.02.1997 ersetzt." Nach Ansicht der Berufungsbehörde zielt - auch unter Bedachtnahme auf den Wortlaut von § 303 BAO ("... Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ...") - der Antrag des Bw auf die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens…
…§ 295 BAO durch den vorliegenden Einkommensteuerbescheid 1989 vom 10.02.1997 ersetzt." Nach Ansicht der Berufungsbehörde zielt - auch unter Bedachtnahme auf den Wortlaut von § 303 BAO ("... Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ...") - der Antrag des Bw auf die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens…
… 295 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989 mit dem (zweitangefochtenen) Bescheid vom 1. August 2008 zurück und führte begründend aus, dass die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei; eine Bescheidänderung nach Eintritt der absoluten Verjährung sei nicht zulässig. Mit Telefax des steuerlichen Vertreters des Bw vom 7…
…ist (was nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht zutrifft) - auch eine amtwegige Wiederaufnahme nicht möglich wäre, weil auch diese nach Eintritt der Verjährung nicht mehr zulässig ist (vgl. Ritz, a.a.O., Rz 4 zu § 304). Dasselbe gilt auch für eine allfällige Bescheidänderung nach § 295 BAO…
…295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheid 1993 vom 12. September 2006, mit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb entsprechend dem Feststellungsbescheid vom 19. Februar 2002 mit 211 S festgesetzt wurde, ist zu Recht ergangen. 15.) Zutreffend ist, dass das Finanzamt von der Möglichkeit zur Bescheidänderung nach § 295…
…müssen. Nach § 260 BAO hat der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz über Berufungen gegen die von den Finanzämtern erlassenen Bescheide zu entscheiden. Für eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO, eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO und eine Bescheidänderung nach § 295 BAO ist…
…gemäß § 303 BAO mit dem angefochtenen, mit 1. September 2008 datierten Bescheid zurück (ESt-Akt Bl 16/2008) und führte begründend aus, dass die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Eine Bescheidänderung nach Eintritt der absoluten Verjährung sei nicht zulässig. Mit Telefax vom 4. September…
…Der Antrag auf Wiederaufnahme sei daher nicht verspätet. Eine Bescheidänderung nach § 295 BAO sei zwingend abhängig vom Vorliegen eines Grundlagenbescheides. Die materielle Unrichtigkeit eines nach § 295 BAO abgeänderten Bescheides liege somit ausschließlich in dessen Qualifikation als Nichtbescheid. Dies ergebe sich aus den Ausführungen des BMF…
…auch eine Gesetzesänderung erfolgt. Der Antrag auf Wiederaufnahme sei daher nicht verspätet. (c) Eine Bescheidänderung nach § 295 BAO sei zwingend abhängig vom Vorliegen eines Grundlagenbescheides. Die materielle Unrichtigkeit eines nach § 295 BAO abgeänderten Bescheides liege somit ausschließlich in dessen Qualifikation als Nichtbescheid. Dies ergebe sich…
… BAO, § 303, Rz 9; VwGH 17.9.1990, 90/15/0118) oder ein neues Beweismittel, sondern basiert selbst auf Tatsachen oder Beweismitteln. Der besagte Zurückweisungsbescheid stellt daher gar keinen Wiederaufnahmegrund dar. 6. Der Antrag auf Bescheidänderung nach § 295 BAO wurde bereits in der UFS-Entscheidung…
…Abs. 4 BAO berechtigt war, gemäß § 295 BAO durch neue Bescheide ersetzt werden mussten. Wurde eine Bescheidänderung von der erstinstanzlichen Behörde auf § 303 BAO gestützt, kommt aber auch eine Bescheidänderung nach § 295 BAO in Betracht, so kann die Rechtsmittelbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (20…
…BAO) statt: Der steuerliche Vertreter wies darauf hin, dass bei der Einkommensteuer 1992 im Bescheid vom 29. Oktober 2001 vom FA fälschlich S 706.226,00 als (nicht strittige) Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesetzt wurden, anstatt richtig S 466.545,00 laut Bescheidänderung nach § 295 BAO…
…o.) ein Verlust, somit auch der Wegfall der Grundlage für die Bescheidänderung nach § 295a BAO. Mit Vorhalt vom 10. 10. 2005 wurde dem Bw. auch zu diesem Punkt die Sach - und Rechtslage nach ho. Sicht zur allfälligen Stellungnahme klargelegt. Hinsichtlich des Verjährungseinwandes wurde dem Bw…
…2003, gebucht am 15.10.2003) erlassen, in diesem jedoch nicht berücksichtigt. Da diese Rechtswidrigkeit auch nicht durch die Bescheidänderung (Aufhebung) nach § 295 BAO saniert werden kann, war die bekämpfte Bescheidaufhebung vom 5.11.2004 zu Recht erfolgt (Ritz, Kommentar zur BAO, 2. Aufl. S…
… 295 a BAO von der Vorinstanz zu Recht angewendet wurde. 4.) Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (ergänzendes Schreiben vom 22.8.2006) Hinsichtlich des vom Bw. am 22.8.2006 (nach Einbringung der Berufung) gestellten Antrages auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung ist zu bemerken…