…bis 2006 mit dem Verweis auf die Begründung der Berufungen gegen die jeweiligen Körperschaftsteuerbescheide. Diese Vorbringen sind nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Anspruchszinsen in Frage zustellen. Wie bereits oben ausgeführt sind Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden…
…verbucht worden seien. Am 6.10.1997 habe die Bw eine Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1995 eingebracht und die Berücksichtigung eines Verlustanteils der Miteigentümergemeinschaft Mi 5 begehrt. Im Rahmen der BP seien berichtigte Bilanzen für die Jahre 1995 und 1996 abgegeben worden, in denen einerseits…
…Mandantschaft erheben wir hiermit gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2000 über EUR ... Körperschaftsteuerbescheid 2001 ... ... Umsatzsteuerbescheid 2000 ... Umsatzsteuerbescheid 2001 ... ... jeweils vom 17.05.2006, bei uns eingelangt am 22.05.2006 sowie gegen die Wiederaufnahmsgründe für 2000 und 2001 vollinhaltlich das Rechtsmittel der Berufung und beantragen die Steuerbescheide…
…Rechtsmittel der Berufung. Die Berufung richtete sich gegen die Nichtberücksichtigung des Sanierungsgewinnes bei der Ermittlung des Einkommens. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Mai 2005 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid als unbegründet ab und führte aus, dass die Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2002 abweisend…
…weshalb die Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen war. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass dem Berufungswerber, sollte er allenfalls in Zukunft zur Haftung für die Körperschaftsteuer 1997 der Gesellschaft herangezogen werden, das Recht zur Erhebung der Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid innerhalb der…
…2009 war ab seiner Zustellung am 27. November 2009 (laut Unterpunkt h), dass die Berufung vom 11. Dezember 2008 (Eingangsstempel 16. Dezember 2008) gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2006 vom 3. November 2009 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 23. November 2009 gerichtet galt und gilt…
…dass für den Fall, dass der vom Senat (Wien) 9 des Unabhängigen Finanzsenates zu behandelnden Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2007 und 2008 allenfalls (teilweise) stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, ein neu zu erlassender Gutschriftszinsenbescheid (unter Hinweis…
…darf darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass der von einem anderen Senat des Unabhängigen Finanzsenates zu behandelnden Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2007 allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, ein neu zu erlassender…
…Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Verfahren ist nur über die Berufung gegen die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 2005 bis 2008 zu entscheiden, weil die Entscheidung über die Berufung gegen die Stammabgabenbescheide und den Körperschaftsteuerbescheid 2008 dem Berufungsverfahren zu GZ…
…sowie gegen die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide vom 17. Jänner 2005 für die Jahre 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000, sowie über die Anträge des RA als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin., RA-Adresse, - vom 12. Juli 2005 auf Entscheidung über die Berufung gegen…
…dass für den Fall, dass der von einem anderen Senat des Unabhängigen Finanzsenates zu behandelnden Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2003 bis 2005 allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, diesem Umstand (auch laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes) mit…
…der Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch. Abgabenanspruch sei aber lediglich der Abgabenanspruch betreffend KESt. Das Finanzamt beantragte, die Berufung gegen den Haftungsbescheid abzuweisen und gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1999 sowie gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1999 als verspätet zurückzuweisen. 8.) Über die Berufung der GmbH gegen…
…Im Körperschaftsteuerbescheid 1999 an die GmbH vom 24.4.2003 wurde Körperschaftsteuer gegenüber der GmbH festgesetzt, nicht aber Kapitalertragsteuer gegenüber einem oder den beiden Gesellschaftern der GmbH. Der für die Kapitalertragsteuer Haftungspflichtige (hier: die GmbH) darf innerhalb der für die Berufung gegen den Kapitalertragsteuerhaftungsbescheid vom…
…wurde mit inhaltlichen Einwendungen gegen die aus der Nichtanerkennung der steuerfreien Auflösung eines Investitionsfreibetrages resultierende Körperschaftsteuer begründet. Wie dem Verweis in der Berufung auf das Mängelbehebungsschreiben vom 28. November 2003 zur Berufung vom 7. November 2003 ua. gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 1999 zu entnehmen…
…2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Y. vom 6. Oktober 2003 betreffend Anspruchszinsen 2000 und 2001 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ an die Berufungswerberin im Anschluss an eine Außenprüfung unter anderem Körperschaftsteuerbescheide…
…November 2005 über die Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2000 bis 2002 wurden mit Bescheiden des Finanzamtes Wien 4/5/10 jeweils ebenfalls vom 11. November 2005 die Anspruchszinsen für die Körperschaftsteuer der Bw. (jeweils aufgrund einer weiteren Nachforderung von € 15.386,15) für das…
…Die bei allfälliger Stattgabe der Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide errechneten Abgabenbeträge lösen somit unter der Voraussetzung, dass der Betrag jeweils € 50,00 übersteigt, Gutschriftszinsenbescheide aus, die bei Gesamtbetrachtung das in den Berufungen gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen gewünschte Ergebnis bringen werden…
…Bw. vom 17. Mai 2004 auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist betreffend die Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1998 bis 2001 abgewiesen wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt nach Darstellung des bisherigen Verwaltungsgeschehens aus, dass hinsichtlich des Fristverlängerungsansuchens unter Bezugnahme auf den bereits im Bescheid vom 19. April…
…behauptete Unangemessenheit der aufgetragenen Frist zur Verbesserung erübrigt sich somit. 3) Zur Berufung gegen die Bescheide vom 7. Dezember 2005 und vom 12. Dezember 2005 betreffend Zurückweisung der Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 2003 und Haftungs- und Abgabenbescheid 1996 bis 2004…
…beim Verwaltungsgerichtshof anhängig). Der mit dem Bescheid vom 12. Juni 1995 festgesetzte Verlust von -186.408,00 S wurde im Zuge der Erledigung der gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1994 erhobenen Berufung (Berufungsentscheidung vom heutigen Tag, RV/2104-W/04, RV/2105-W/04…