Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte, vom 31. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. November 2010 betreffend Anspruchszinsen 2003-2008 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…die Behandlung der gegen die Berufungsentscheidung erhobenen Beschwerde ab. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Haftungsbescheid wurde die Bw. jedoch nicht für Anspruchszinsenvorschreibungen an die W.GmbH zur Haftung herangezogen, daher fehlt ihr die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung gegen diese Festsetzungsbescheide. Die Berufung war somit…
…Geschäftsführer der GesmbH gewesen, sodass seine Haftungsinanspruchnahme für Zeiten danach nicht gedeckt sei. Der Bw. habe mit gleicher Post gegen die aufgrund der gegenständlichen Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Berufung gemäß § 248 BAO erhoben und in diesem Zusammenhang auch die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO beantragt…
…ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Wird gegen eine vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung berufen, kann dies im Hinblick darauf, dass dem Rechtsmittel gemäß § 254 BAO keine aufschiebende Wirkung zukommt, die Säumniszuschlagspflicht nicht verhindern. Sollte der Berufung gegen die Abgabenfestsetzungsbescheide (teilweise) stattgegeben werden, wird auf …
…Namhaftmachung im vorerwähnten Sinn nicht erfolge. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 1995 erhoben die Rechtsanwälte der Margit H unter Hinweis auf die ihnen erteilte Vollmacht Berufung gegen den angeführten Bescheid betreffend diese Vertreterbestellung und begründeten diese im Wesentlichen damit: Es gäbe keine Gesellschaft, keine Personenmehrheit…
…Höhe dieser Abgabenbeträge von der Erledigung einer Berufung gegen Grundlagenbescheide gegeben ist, mangelt es an einer wesentlichen Voraussetzung des § 212a Abs. 1 BAO. Zum anderen wäre der Ablauf der Aussetzung (im Hinblick auf die Erledigung der Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 mit Berufungsvorentscheidungen…
…Höhe dieser Abgabenbeträge von der Erledigung einer Berufung gegen Grundlagenbescheide gegeben ist, mangelt es an einer wesentlichen Voraussetzung des § 212a Abs. 1 BAO. Zum anderen wäre der Ablauf der Aussetzung (im Hinblick auf die Erledigung der Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 mit Berufungsvorentscheidungen…
…| -9.154,43 | +322.452,17 | 26 | 6,75 | 0,0185 | 1.550,99 Mit Schriftsatz vom 13. September 2002 erhob die Bw. Berufung gegen den Festsetzungsbescheid und wies darauf hin, dass die Firma nicht in der Lage wäre…
…Berufung gegen die Bescheide betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer 2003 und 2004 als zurückgenommen gilt. Der Bw. hat dagegen eingewendet, dass die Begründung der Berufung auf zwei Seiten dargelegt worden sei. Es sei durchaus üblich, das bei Berufungen gegen Grundlagenbescheide…
…Rechtsmittelverfahrens - also erstmals - dann, wenn die Abgabenfestsetzung von der Erledigung einer anderen mit Berufung bekämpften Verwaltungsangelegenheit abhängig ist (zB Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen Grundlagenbescheide), die präjudizielle Verwaltungssache vor Eintritt der Verjährung des davon abhängigen Abgabenanspruches in Berufung gezogen wurde, die Sachentscheidung über den abgeleiteten…
…zitierten Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes hat sei 1. Jänner 2003 über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide - darunter fallen auch alle an diesem Tag noch unerledigten Rechtsmittel wie die gegenständlichen - der "Unabhängige Finanzsenat" zu entscheiden. Mit Vorhalt vom 17. Dezember 2003 wurde der Ehegatte der Bw…
…zitierten Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes hat sei 1. Jänner 2003 über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide - darunter fallen auch alle an diesem Tag noch unerledigten Rechtsmittel wie die gegenständlichen - der "Unabhängige Finanzsenat" zu entscheiden. Mit Vorhalt vom 17. Dezember 2003 wurde der Ehegatte der Bw…
…gemäß § 295 Abs. 1 BAO jederzeit - also auch ohne Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen - möglich gewesen. 4. Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1997: a) Zum Einwand des mangelnden Bescheidcharakters der Grundlagenbescheide: In der mündlichen Berufungsverhandlung am 8. Juli 2004 wurde seitens des Bw. (erstmals) releviert, dass…
…Berufungswerber den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nochmals wies er darauf hin, dass er im Jahr 2000 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt habe. Auch sei ihm keine Möglichkeit eingeräumt worden, ein Rechtsmittel gegen die Grundlagenbescheide zu erheben. Auf…
…die dem Unabhängigen Finanzsenat zur Zl. RV/0199-I/11 vorgelegte Berufung ist erst noch abzusprechen. Sollten die Grundlagenbescheide abgeändert werden, hätten - gestützt auf § 295 Abs. 1 BAO - (wiederum) geänderte Abgabenbescheide zu ergehen. Die Erledigung der Berufung gegen die Grundlagenbescheide gemäß § 188 BAO bildete daher…
…Fall wendet sich die Bw. gegen die Zurechnungen aus der Schätzung der BP in den Feststellungsbescheiden der CG OEG. Diese Feststellungen wurden dem Einkommensteuerbescheid 2005 zugrundegelegt. Einwendungen dagegen dürfen nur im Verfahren gegen die Grundlagenbescheide vorgebracht werden. Die Berufung ist in diesem Punkt daher gem. …
…Aus dem Parteienvorbringen sowie den vom Finanzamt vorgelegten Akten ergibt sich, dass die Bw nicht gegen die Grundlagenbescheide (Einheitswertbescheide), sondern nur gegen die von diesen Bescheiden abgeleiteten Vermögensteuer- und Erbschaftsteueräquivalentbescheide berufen hat. Die Berufung war daher gemäß § 252 Abs.1 BAO als unbegründet abzuweisen. Der…
…Haftungsinanspruchnahme nach § 248 BAO auch Berufung gegen die Grundlagenbescheide zu erheben und in einem weiteren Verfahren deren Richtigkeit überprüfen zu lassen. Im gegenständlichen Verfahren bleibt die Prüfungskompetenz auf die Frage einer Haftungsinanspruchnahme wegen nicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten auf Basis der Feststellungen der Prüfungen beschränkt. Gemäß § 1298…
…entscheiden. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, ein jeweils neu zu erlassender Gutschriftszinsenbescheid (unter der Voraussetzung, dass der Unterschiedsbetrag an Zinsen…
…0150). Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide (Einkommensteuer 2002 bis 2005) Erfolg beschieden sein, so wird dies dann zu eigenen Anspruchszinsenbescheiden führen müssen, die die nunmehr vorgeschriebenen Zinsen durch…