…BAO, Kommentar, Band 3 , Seite 2831 ff einen Berichtigungsgrund nach § 293b BAO ab, wenn diese auf offensichtlicher Unrichtigkeit beruht, aus Abgabenerklärungen übernommen wurde und die aus der Abgabenerklärung übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten die Rechtswidrigkeit des Bescheides ursächlich bedingen. Was die Frage anlangt, ob das Abhandlungsprotokoll vom…
…23. September 1999) rechtsrichtig oder rechtswidrig gemäß § 293b BAO idgF berichtigt worden sind. Aus den Begründungsteilen der im ggstl. Berufungsverfahren angefochtenen Berichtigungsbescheide ist festzustellen: Die vom Finanzamt verwendete Berichtigungsgrundlage ist die Berufungsentscheidung vom 15. Dezember 1999 gewesen, unter Bezugnahme auf diese Berufungsentscheidung ist die Abschreibung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 12. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 25. Juni 2007 betreffend Berichtigung gemäß § 293 BAO des Umsatzsteuerbescheides 2003, nach der am 17. Februar 2010 durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Februar 2012 gegen den gemäß § 293 BAO berichtigten Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 sowie über die Berufung vom 8. April 2011 gegen…
…Organ des Finanzamtes bei der Eingabe der Bemessungsgrundlagen in das elektronische Datenverarbeitungssystem bei der Wahl der richtigen Kennziffer einen Fehler begangen hat, so ist dies eine Unrichtigkeit, die ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruht und somit ein Berichtigungsgrund nach § 293 BAO (vgl. Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.W., vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, 8010 Graz, Radetzkystraße 8, vom 5. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23. November 2000 betreffend Berichtigung der Grunderwerbsteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mazars & Guerard Wirtschaftsprüfungs u. SteuerberatungsgesmbH, 1190 Wien, Döblinger Hauptstrasse 50, vom 25. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Mag. Wolfgang Puchleitner, vom 8. Juni 2009 betreffend Berichtigung (§ 293…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.D. , V.K., vertreten durch die Fa. Eurocon Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H., 4770 Andorf, Raiffeisenweg 3, vom 23. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 27. Mai 2009 betreffend…
…Der Verweis auf Abs. 3 ist daher richtlinienkonform so zu verstehen, dass damit nur der hauptsächlich vorkommende Fall genannt wird, dass im Übrigen jedoch alle Änderungen der Vorsteuerabzugsberechtigung einen Berichtigungsgrund darstellen (siehe auch Krumenacker in ÖStZ 2006/874, 414, Punkt 2.1.2.). § 12 Abs…
…Abs. 8 EStG für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht vor. Die Berufungswerberin beantragte daraufhin die Vorlage ihrer Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat. Im Zuge dessen erkannte das Finanzamt, dass kein Berichtigungsgrund nach § 293 b sondern vielmehr nach § 293 BAO vorgelegen hatte, und…
…mit Berufung nur dem Grunde nach sowie hinsichtlich des Umfangs der Berichtigung anfechtbar sei. Gegen den Zurückweisungsbescheid wurde Berufung eingebracht, in der im Wesentlichen eingewendet wurde: Die Bekanntgabe zusätzlicher Einkünfte bzw. eines weiteren Lohnzettels würde keinen Berichtigungsgrund gemäß § 293b BAO, sondern richtigerweise einen Wiederaufnahmegrund gemäß …
… 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Rechtswidrigkeit des Inhaltes eines Bescheides gibt somit dann einen Berichtigungsgrund nach § 293 b BAO ab, wenn diese | | auf offensichtlichen Unrichtigkeiten beruht, |…
…Seite 2822, verwiesen. Dementsprechend würden unter die möglichen Berichtigungsgründe nur Fehler in der mechanischen Bedienung der Maschinen und im Einsatz des Programms fallen (nicht hingegen auch Fehler im Erstellen des Programms), sohin als Fehler jeweils im Sinne von technischem, mechanischem "Vertun" auf dem Gebiet des…
… 293 b BAO fallen könnte, vermissen. Im Hinblick auf den tatsächlich nur auf den Wortlaut des § 36 EStG gestützten Bescheid sei im Rahmen der Rechtsmittelerledigung zu beachten: Der von der Abgabenbehörde erste Instanz verwendete Berichtigungsgrund (§ 93 Abs. 3 lit.a BAO) könne im Berufungsverfahren nicht…
…15/0110). Die Rechtswidrigkeit müsste ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Die Rechtswidrigkeit des Inhaltes eines Bescheides gibt somit dann einen Berichtigungsgrund nach § 293b BAO ab, wenn diese - auf offensichtlichen Unrichtigkeiten beruht, - aus…
…BAO-Kommentar 3 , Rz 8). Der ins Treffen geführte Berichtigungsgrund ("zusätzliche Angaben") liegt demnach nicht vor, weil sich die Unrichtigkeit des Feststellungsbescheides 2006 nach unserer Ansicht eindeutig als ein Übersehen beziehungsweise Nichtberücksichtigen von Aktenteilen, nämlich des bereits am 29.12.2005 an das Finanzamt übermittelten…
…BAO, § 293b Anm. 8 arg. "insoweit"). Anders als im Wiederaufnahmeverfahren berechtigt ein einzige Grund nicht zu einer Gesamtänderung. Liegt ein Berichtigungsgrund vor, hat sich die Berichtigung auf den Fehlerbereich zu beschränken; darüber hinausgehende Änderungen des Bescheides sind unzulässig (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2837). Der gemäß …
…beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Die im berichtigten Bescheid im Adressfeld vom Finanzamt als Berichtigungsgrund zum Anlass genommene Unrichtigkeit in der Angabe der ehemaligen Gesellschafter als "typisch" stille Gesellschafter stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates jedenfalls einen…
…des Bescheides vom 16. Mai 2008 sei und weil sich diese "Begründung" auch nicht auf die verfügte Berichtigung gem. § 170 (1) FinStrG beziehe. Ohne Kenntnis der Berichtigungsgründe sei nicht einsichtig, warum die Nichtaufnahme des wesentlichsten Tatbestandselementes bei der Abgabenhinterziehung iSd § 33 (1) FinStrG, des Vorwurfes…