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UFSF RV/0382-F/02Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 entschieden. Die Berufung des Bw. richte sich daher gegen die Vorschreibung jener Zinsen, die dadurch entstanden seien, weil die Abgabenbehörde die ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die…

UFSS RV/0389-S/13Berufung gegen einen Abrechnungsbescheid gem. § 216 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…ersichtlich. Der erst viel später erstellte Verrechnungsbescheid hat darauf keinen Einfluss. Auf eine Zinsenberechnung (Aussetzungszinsen) hat diese Gutschrift keine Auswirkung, da der Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen mit 20. Mai 2008 endete (siehe dazu auch die Berufungsentscheidung betreffend Aussetzungszinsen zu RV/0325-S/13, vom 2…

UFSI RV/0254-I/07Behauptete Verjährung des Rechtes auf Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…Berechnungszeitraum jeweils gültigen Basiszinssatz bzw. Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank, an dessen Stelle der Basiszinssatz getreten ist (vgl. BAO-Novelle BGBl. I 2002/97). Vor der ab dem 1. 2. 2005 wirksam gewordenen Zinserhöhung durch das AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, betrug die…

UFSF RV/0376-F/02Berechnungszeitraum und Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Der Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen war daher nach Rechtsmeinung des unabhängigen Finanzsenates gesetzeskonform. Die Berechnungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist aus dem dem Bescheid über die Festsetzung der Aussetzungszinsen beigefügten Berechnungsblatt ersichtlich. Ausgesetzt wurden die Einkommensteuer 1998 und 1999. Im Zinsenbescheid wurde berücksichtigt, dass durch die…

UFSW RV/1212-W/11Strittig war die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Stundungszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…nicht der Berechnungszeitraum der Stundungszinsen, sondern lediglich der vom Bw. in der Berufung angeführte Betrag in Höhe von € 136,09. Zinsen für die Zeit vor Erledigung des Ansuchens betreffen nur Abgabenschuldigkeiten, soweit sie vom Ansuchen umfasst sind. Die Zinsenansprüche können nur für die Zeit…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…Die Verzinsung erfolgte im gesamten Berechnungszeitraum einheitlich mit dem damals aktuellen Tageszinssatz von 0,0185 %. Auf Grund dieser Bemessungsgrundlagen ergaben sich danach für den erst genannten Zinsenberechnungszeitraum Stundungszinsen von 199,05 € und für den letzt genannten solche von 15,98 €, gesamt somit die…

UFSG RV/0571-G/10Anspruchszinsen nach Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2011

…Bw. für die Einkommensteuernachforderung Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO in Höhe von nunmehr 285,72 Euro vorgeschrieben. Diesem Bescheid lag ein Berechnungszeitraum (1. Oktober 2005 bis 31. März 2009) zu Grunde. Der Berechnungszeitraum der Zinsen wurde in diesem Bescheid gegenüber dem ersten Zinsenbescheid vom 17. Juli…

UFSW RV/0245-W/05Rechtmäßigkeit der festgesetzten Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2005

…zugeführt worden, sodass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen gewesen sei. Folglich seien zwingend für den Zeitraum ab Einbringung des Aussetzungsantrages bis zur Erledigung gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen vorzuschreiben gewesen. Die Zinsenberechnung sei hinsichtlich der Einkommensteuer 1993 richtig gestellt worden, da…

UFSW RV/1252-W/05Anspruchszinsen, keine Anpassung an Änderung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2006

…aus. Bemessungsgrundlage für die Zinsen sei die jeweilige Nachforderung bzw. Gutschrift. Es liege je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesenen Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Der Zinsenbescheid sei nicht mit der Begründung anfechtbar…

UFSW RV/2552-W/10Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung, Widerlegung der Liebhabereivermutung durch eine realistische Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…Berechnungsperiode niedriger Zinssatz nicht Grundlage für den gesamten Berechnungszeitraum sein. Von der Bp wird deshalb ein Durchschnittswert des CHF LIBOR Wertes der letzten 20 Jahre (entspricht der Kreditdauer) ermittelt und mit 2,89% + 0,88% Marge berücksichtigt. Gleichzeitig werden die Mieteinnahmen mit einer durchschnittlichen Inflation…

UFSW RV/0883-W/06Teilablauf von ausgesetzten Abgaben nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…erfolgte, wären die Zinsen jedoch nur (vom 4. September 1992) bis 3. März 2004 zu berechnen gewesen, da der Ablauf der gesamten Abgabe bereits zu diesem Zeitpunkt verfügt war. Hingegen wurde nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der ausgesetzten Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1989…

UFSG RV/0873-G/07Aussetzungszinsen fallen nicht an, wenn es zu keinem Zahlungsaufschub kommt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…von 1.274,57 Euro für den Berechnungszeitraum 28. Oktober 2003 bis 3. Mai 2007 festgesetzt. Gegen die Festsetzung dieser Zinsen richtet sich die gegenständliche Berufung. Die Bw. führt darin aus, dass der Fälligkeitstag durch die oa. Berufungsentscheidung für die ausgesetzte Grunderwerbsteuer auf den 4…

UFSW RV/2098-W/03Rechtmäßigkeit der Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2004

…Finanzamt aus, dass für ein- und denselben Abgabenbetrag für einen Berechnungszeitraum entweder nur Aussetzungs- oder Stundungszinsen anfallen könnten. Für Zeiträume in denen sowohl ein Zahlungserleichterungsansuchen als auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung noch unerledigt seien, sei die Art der vorzuschreibenden Zinsen davon abhängig, welches…

UFSW RV/0066-W/09Stundungszinsen bei Zusammentreffen von Anträgen auf Stundung und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.05.2009

…der Einhebung bewilligt worden wäre, nur bei gleichzeitiger Bewilligung anzuwenden wäre. Für Zeiträume, in denen hinsichtlich desselben Abgabenbetrages sowohl ein Ansuchen nach § 212 BAO als auch eines nach § 212a BAO unerledigt wären, bestimme sich die Art der für den Antragerledigungszeitraum vorzuschreibenden Zinsen (nach § 212 Abs…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 2/2

…möglicher doppelter Zinsenbelastungen für ein und denselben Berechnungszeitraum, dessen Lösung § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO aber eigentlich intendiert, gar nicht stellt, und bei solcher Sachverhaltslage auch kein Rechtsanspruch besteht, dass für erst später durch Berufungserhebung strittig gewordene Abgaben bereits schon für die Dauer einer…

UFSW RV/3372-W/09Verlängerte Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben gilt auch für Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

…Argumente ersichtlich, dass der Einkommensteuerbescheid 2000 nicht rechtswirksam erlassen worden wäre, dass die Höhe der Anspruchszinsen nicht korrekt berechnet wäre oder der maximale Berechnungszeitraum überschritten worden wäre, sodass dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14…

UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 2/2

…möglicher doppelter Zinsenbelastungen für ein und denselben Berechnungszeitraum, dessen Lösung § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO aber eigentlich intendiert, gar nicht stellt, und bei solcher Sachverhaltslage auch kein Rechtsanspruch besteht, dass für erst später durch Berufungserhebung strittig gewordene Abgaben bereits schon für die Dauer einer…

UFSW RV/3141-W/07Stundungszinsen bei Zusammentreffen von Zahlungserleichterungsansuchen und Antrag auf Aussetzung der Einhebung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…212 Tz 35). Für die Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (Nichtstattgabe eines zeitgerecht eingebrachten Ansuchens) besteht keine Zinsenpflicht (vgl. BAO-Kommentar³, § 212 Tz 23). Auf Grund der einbringungshemmenden Wirkung der Berufung vom 7. Mai 2007 gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens mit Bescheid…

UFSW RV/0730-W/09Hohe Zahlungen im allgemeinen Wirtschaftsleben bar abzuwickeln, ist weder mit den allgemeinen Denkgesetzen vereinbar und es steht auch zu der im Wirtschaftsleben üblichen Praxis im Widerspruch.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…wider die gleichen Aufstellung der Ausgaben an. Erst nach mehrmaligen Nachfragen legt der Bw. dann zwei Rechnungen vor. Eine Rechnung über € 5.616,- vom 1.Dez.2003 für den Berechnungszeitraum 01.Dez. 2003 - 31.Dez.2003, über "Preis für alle Verbindungen, Preis für einmalige…

UFSW RV/0042-W/10Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. November 2009 setzte das Finanzamt für das Jahr 2004 Anspruchszinsen in Höhe von € 62,99 fest. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober 2005…