…über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 entschieden. Die Berufung des Bw. richte sich daher gegen die Vorschreibung jener Zinsen, die dadurch entstanden seien, weil die Abgabenbehörde die ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die…
…ersichtlich. Der erst viel später erstellte Verrechnungsbescheid hat darauf keinen Einfluss. Auf eine Zinsenberechnung (Aussetzungszinsen) hat diese Gutschrift keine Auswirkung, da der Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen mit 20. Mai 2008 endete (siehe dazu auch die Berufungsentscheidung betreffend Aussetzungszinsen zu RV/0325-S/13, vom 2…
…564: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der auf Grund des Aussetzungsantrages bzw. der Bewilligung der Aussetzung für die Zinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld hat die Festsetzung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld ist jede nach Einreichung des Aussetzungsantrages eingetretene…
…| Bf | Variabler Satz: | 3-Moants CHF-Libor | Bestimmung des variablen Satzes: | Der Zinssatz für die entsprechende Laufzeit wird zwei Target Bankarbeitstage gegen 11:00 Uhr Brüsseler Zeit vor Beginn des jeweiligen Berechnungszeitraumes festgesetzt | Fälligkeitstage: | Jeweils der 12.03.…
…Berechnungszeitraum jeweils gültigen Basiszinssatz bzw. Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank, an dessen Stelle der Basiszinssatz getreten ist (vgl. BAO-Novelle BGBl. I 2002/97). Vor der ab dem 1. 2. 2005 wirksam gewordenen Zinserhöhung durch das AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, betrug die…
…Der Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen war daher nach Rechtsmeinung des unabhängigen Finanzsenates gesetzeskonform. Die Berechnungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist aus dem dem Bescheid über die Festsetzung der Aussetzungszinsen beigefügten Berechnungsblatt ersichtlich. Ausgesetzt wurden die Einkommensteuer 1998 und 1999. Im Zinsenbescheid wurde berücksichtigt, dass durch die…
…nicht der Berechnungszeitraum der Stundungszinsen, sondern lediglich der vom Bw. in der Berufung angeführte Betrag in Höhe von € 136,09. Zinsen für die Zeit vor Erledigung des Ansuchens betreffen nur Abgabenschuldigkeiten, soweit sie vom Ansuchen umfasst sind. Die Zinsenansprüche können nur für die Zeit…
…Die Verzinsung erfolgte im gesamten Berechnungszeitraum einheitlich mit dem damals aktuellen Tageszinssatz von 0,0185 %. Auf Grund dieser Bemessungsgrundlagen ergaben sich danach für den erst genannten Zinsenberechnungszeitraum Stundungszinsen von 199,05 € und für den letzt genannten solche von 15,98 €, gesamt somit die…
…weil der Zinsaufwand gemäß Tilgungsplan aus nicht näher genannten Gründen mit dem Faktor 0,66 multipliziert wurde. Die vorliegenden Tilgungspläne für die drei Kredite enthalten Zahlen erst für 2020, die Zinsen wurden dekursiv berechnet. Aus der zweiten Prognoseberechnung ergeben sich positive Erträge ab dem 12…
…Bw. für die Einkommensteuernachforderung Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO in Höhe von nunmehr 285,72 Euro vorgeschrieben. Diesem Bescheid lag ein Berechnungszeitraum (1. Oktober 2005 bis 31. März 2009) zu Grunde. Der Berechnungszeitraum der Zinsen wurde in diesem Bescheid gegenüber dem ersten Zinsenbescheid vom 17. Juli…
…zugeführt worden, sodass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen gewesen sei. Folglich seien zwingend für den Zeitraum ab Einbringung des Aussetzungsantrages bis zur Erledigung gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen vorzuschreiben gewesen. Die Zinsenberechnung sei hinsichtlich der Einkommensteuer 1993 richtig gestellt worden, da…
…aus. Bemessungsgrundlage für die Zinsen sei die jeweilige Nachforderung bzw. Gutschrift. Es liege je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesenen Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Der Zinsenbescheid sei nicht mit der Begründung anfechtbar…
…Das bedeutet jedoch, dass das Finanzamt den Berechnungszeitraum zur Festsetzung der gegenständlichen Aussetzungszinsen zu Unrecht erst mit 13.9.2011 beginnen ließ, da Aussetzungszinsen für die gesamte Zeit des Zahlungsaufschubes aufgrund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder der daraufhin erfolgten Bewilligung gemäß § 212a Abs…
…Aussagen: „Der für die Anspruchszinsen maßgebliche Differenzbetrag errechnet sich bei erstmaliger Abgabenfestsetzung aus dem Saldo zwischen der Abgabenvorschreibung (…) und der Summe der Vorauszahlungen sowie entrichteter Anzahlungen. Bei Abänderungen von Abgabenfestsetzungen (zB gemäß § 295 BAO…) ergibt sich der zinsenrelevante Differenzbetrag aus der nunmehr vorgeschriebenen…
…Berechnungsperiode niedriger Zinssatz nicht Grundlage für den gesamten Berechnungszeitraum sein. Von der Bp wird deshalb ein Durchschnittswert des CHF LIBOR Wertes der letzten 20 Jahre (entspricht der Kreditdauer) ermittelt und mit 2,89% + 0,88% Marge berücksichtigt. Gleichzeitig werden die Mieteinnahmen mit einer durchschnittlichen Inflation…
…Basiszinssatz betragen und seien sie für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichten, seien nicht festzusetzen. Bei einer nachträglichen Änderung eines Stammabgabenbescheides, der sich als rechtswidrig erwiesen habe, werde nicht der ursprüngliche Zinsenbescheid abgeändert oder ersetzt…
…erfolgte, wären die Zinsen jedoch nur (vom 4. September 1992) bis 3. März 2004 zu berechnen gewesen, da der Ablauf der gesamten Abgabe bereits zu diesem Zeitpunkt verfügt war. Hingegen wurde nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der ausgesetzten Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1989…
…Die Festsetzung für die Zeit zwischen Erledigung der maßgebenden Beschwerde und Ablauf der Aussetzung ist daher rechtmäßig. Zum Punkt Nichtausgleich von Zinsvorteilen ist festzustellen, dass ein Ausgleich von Zinsvor- und Zinsnachteilen bei der Berechnung von Aussetzungszinsen im Gesetz nicht vorgesehen ist. Im Berechnungszeitraum der Aussetzungszinsen…
…Dieser Berechnungszeitraum gilt für Anspruchszinsen ab dem Jahre 2005. Mit BGBl. I 2004/180 (Abgabenänderungsgesetz 2004) wurde der Zeitraum, für den höchstens Anspruchszinsen festzusetzen sind, von 42 auf 48 Monate verlängert. Dies gilt erstmals für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, für die der Abgabenanspruch nach dem 31…
…von 1.274,57 Euro für den Berechnungszeitraum 28. Oktober 2003 bis 3. Mai 2007 festgesetzt. Gegen die Festsetzung dieser Zinsen richtet sich die gegenständliche Berufung. Die Bw. führt darin aus, dass der Fälligkeitstag durch die oa. Berufungsentscheidung für die ausgesetzte Grunderwerbsteuer auf den 4…