RIS AI
115 Treffer474 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0382-F/02Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 entschieden. Die Berufung des Bw. richte sich daher gegen die Vorschreibung jener Zinsen, die dadurch entstanden seien, weil die Abgabenbehörde die ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die…

UFSS RV/0389-S/13Berufung gegen einen Abrechnungsbescheid gem. § 216 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…ersichtlich. Der erst viel später erstellte Verrechnungsbescheid hat darauf keinen Einfluss. Auf eine Zinsenberechnung (Aussetzungszinsen) hat diese Gutschrift keine Auswirkung, da der Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen mit 20. Mai 2008 endete (siehe dazu auch die Berufungsentscheidung betreffend Aussetzungszinsen zu RV/0325-S/13, vom 2…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…564: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der auf Grund des Aussetzungsantrages bzw. der Bewilligung der Aussetzung für die Zinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld hat die Festsetzung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld ist jede nach Einreichung des Aussetzungsantrages eingetretene…

BFG RV/7102256/2016Drohverlustrückstellung im Zusammenhang mit einem Währungs- und einem Zinsswap
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2020

…| Bf | Variabler Satz: | 3-Moants CHF-Libor | Bestimmung des variablen Satzes: | Der Zinssatz für die entsprechende Laufzeit wird zwei Target Bankarbeitstage gegen 11:00 Uhr Brüsseler Zeit vor Beginn des jeweiligen Berechnungszeitraumes festgesetzt | Fälligkeitstage: | Jeweils der 12.03.…

UFSI RV/0254-I/07Behauptete Verjährung des Rechtes auf Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…Berechnungszeitraum jeweils gültigen Basiszinssatz bzw. Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank, an dessen Stelle der Basiszinssatz getreten ist (vgl. BAO-Novelle BGBl. I 2002/97). Vor der ab dem 1. 2. 2005 wirksam gewordenen Zinserhöhung durch das AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, betrug die…

UFSF RV/0376-F/02Berechnungszeitraum und Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Der Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen war daher nach Rechtsmeinung des unabhängigen Finanzsenates gesetzeskonform. Die Berechnungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist aus dem dem Bescheid über die Festsetzung der Aussetzungszinsen beigefügten Berechnungsblatt ersichtlich. Ausgesetzt wurden die Einkommensteuer 1998 und 1999. Im Zinsenbescheid wurde berücksichtigt, dass durch die…

UFSW RV/1212-W/11Strittig war die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Stundungszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…nicht der Berechnungszeitraum der Stundungszinsen, sondern lediglich der vom Bw. in der Berufung angeführte Betrag in Höhe von € 136,09. Zinsen für die Zeit vor Erledigung des Ansuchens betreffen nur Abgabenschuldigkeiten, soweit sie vom Ansuchen umfasst sind. Die Zinsenansprüche können nur für die Zeit…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…Die Verzinsung erfolgte im gesamten Berechnungszeitraum einheitlich mit dem damals aktuellen Tageszinssatz von 0,0185 %. Auf Grund dieser Bemessungsgrundlagen ergaben sich danach für den erst genannten Zinsenberechnungszeitraum Stundungszinsen von 199,05 € und für den letzt genannten solche von 15,98 €, gesamt somit die…

BFG RV/7100603/2018Liebhaberei bei Vermietung von zwei Wohnungen an nahe Angehörige unter dem Richtwert wegen Befristung, obwohl die Mietzinsbildung nicht dem Richtwertgesetz unterliegt und innerhalb eines absehbaren Zeitraumes voraussichtlich kein Gewinn erzielt wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2021Teil 2/3

…weil der Zinsaufwand gemäß Tilgungsplan aus nicht näher genannten Gründen mit dem Faktor 0,66 multipliziert wurde. Die vorliegenden Tilgungspläne für die drei Kredite enthalten Zahlen erst für 2020, die Zinsen wurden dekursiv berechnet. Aus der zweiten Prognoseberechnung ergeben sich positive Erträge ab dem 12…

UFSG RV/0571-G/10Anspruchszinsen nach Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2011

…Bw. für die Einkommensteuernachforderung Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO in Höhe von nunmehr 285,72 Euro vorgeschrieben. Diesem Bescheid lag ein Berechnungszeitraum (1. Oktober 2005 bis 31. März 2009) zu Grunde. Der Berechnungszeitraum der Zinsen wurde in diesem Bescheid gegenüber dem ersten Zinsenbescheid vom 17. Juli…

UFSW RV/0245-W/05Rechtmäßigkeit der festgesetzten Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2005

…zugeführt worden, sodass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen gewesen sei. Folglich seien zwingend für den Zeitraum ab Einbringung des Aussetzungsantrages bis zur Erledigung gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen vorzuschreiben gewesen. Die Zinsenberechnung sei hinsichtlich der Einkommensteuer 1993 richtig gestellt worden, da…

UFSW RV/1252-W/05Anspruchszinsen, keine Anpassung an Änderung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2006

…aus. Bemessungsgrundlage für die Zinsen sei die jeweilige Nachforderung bzw. Gutschrift. Es liege je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesenen Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Der Zinsenbescheid sei nicht mit der Begründung anfechtbar…

BFG RV/7102326/2016Aussetzungszinsen bei langer Rechtsmitteldauer, weshalb 50,00 Euro-Grenze erreicht wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.06.2016

…Das bedeutet jedoch, dass das Finanzamt den Berechnungszeitraum zur Festsetzung der gegenständlichen Aussetzungszinsen zu Unrecht erst mit 13.9.2011 beginnen ließ, da Aussetzungszinsen für die gesamte Zeit des Zahlungsaufschubes aufgrund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung oder der daraufhin erfolgten Bewilligung gemäß § 212a Abs…

BFG RV/6100002/2017Anspruchszinsen bei geänderten Stammabgabenbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2017

…Aussagen: „Der für die Anspruchszinsen maßgebliche Differenzbetrag errechnet sich bei erstmaliger Abgabenfestsetzung aus dem Saldo zwischen der Abgabenvorschreibung (…) und der Summe der Vorauszahlungen sowie entrichteter Anzahlungen. Bei Abänderungen von Abgabenfestsetzungen (zB gemäß § 295 BAO…) ergibt sich der zinsenrelevante Differenzbetrag aus der nunmehr vorgeschriebenen…

UFSW RV/2552-W/10Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung, Widerlegung der Liebhabereivermutung durch eine realistische Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…Berechnungsperiode niedriger Zinssatz nicht Grundlage für den gesamten Berechnungszeitraum sein. Von der Bp wird deshalb ein Durchschnittswert des CHF LIBOR Wertes der letzten 20 Jahre (entspricht der Kreditdauer) ermittelt und mit 2,89% + 0,88% Marge berücksichtigt. Gleichzeitig werden die Mieteinnahmen mit einer durchschnittlichen Inflation…

BFG RV/7100853/2014Bagatellgrenze bei Anspruchszinsen;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2019

…Basiszinssatz betragen und seien sie für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichten, seien nicht festzusetzen. Bei einer nachträglichen Änderung eines Stammabgabenbescheides, der sich als rechtswidrig erwiesen habe, werde nicht der ursprüngliche Zinsenbescheid abgeändert oder ersetzt…

UFSW RV/0883-W/06Teilablauf von ausgesetzten Abgaben nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…erfolgte, wären die Zinsen jedoch nur (vom 4. September 1992) bis 3. März 2004 zu berechnen gewesen, da der Ablauf der gesamten Abgabe bereits zu diesem Zeitpunkt verfügt war. Hingegen wurde nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der ausgesetzten Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1989…

BFG RV/7100085/2020Berechnung der Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2020

…Die Festsetzung für die Zeit zwischen Erledigung der maßgebenden Beschwerde und Ablauf der Aussetzung ist daher rechtmäßig. Zum Punkt Nichtausgleich von Zinsvorteilen ist festzustellen, dass ein Ausgleich von Zinsvor- und Zinsnachteilen bei der Berechnung von Aussetzungszinsen im Gesetz nicht vorgesehen ist. Im Berechnungszeitraum der Aussetzungszinsen…

BFG RV/7102333/2013Anspruchszinsen - Bindung an die Höhe der zugrunde liegenden Abgabenschuld und Berechnungszeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2014

…Dieser Berechnungszeitraum gilt für Anspruchszinsen ab dem Jahre 2005. Mit BGBl. I 2004/180 (Abgabenänderungsgesetz 2004) wurde der Zeitraum, für den höchstens Anspruchszinsen festzusetzen sind, von 42 auf 48 Monate verlängert. Dies gilt erstmals für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, für die der Abgabenanspruch nach dem 31…

UFSG RV/0873-G/07Aussetzungszinsen fallen nicht an, wenn es zu keinem Zahlungsaufschub kommt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…von 1.274,57 Euro für den Berechnungszeitraum 28. Oktober 2003 bis 3. Mai 2007 festgesetzt. Gegen die Festsetzung dieser Zinsen richtet sich die gegenständliche Berufung. Die Bw. führt darin aus, dass der Fälligkeitstag durch die oa. Berufungsentscheidung für die ausgesetzte Grunderwerbsteuer auf den 4…