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UFSF RV/0376-F/02Berechnungszeitraum und Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…In der Begründung wird vorgebracht, die seitens des Finanzamtes Bregenz errechneten Aussetzungszinsen würden auf einer falschen, zu hohen Berechnungsgrundlage basieren. Zudem sei der Berechnungszeitaum frei erfunden. Es werde daher beantragt, die Aussetzungszinsen zu korrigieren. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2002 wurde die Berufung als unbegründet…

UFSF RV/0078-F/04Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Stundungszinsen - Steuer entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Stundungszinsen in der Höhe von bisher 111.61 € mit nunmehr 66,43 € festgesetzt werden. Im übrigen wird…

UFSW RV/0853-W/04Stundungszinsen, Bemessungszeitraum, Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Verfügung des Ablaufes oder des Widerrufes der Aussetzung Aussetzungszinsen nicht festzusetzen sind, der BAO nicht entnommen werden kann, können angefallene Stundungszinsen auch während einer aufrechten Zahlungserleichterung mit Bescheid angefordert werden. Zum Berechnungszeitraum ist auszuführen, dass der Zahlungserleichterungsbewilligung vom 25 Oktober 2002 der Antrag vom 17…

UFSF RV/0382-F/02Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…die dadurch entstanden seien, weil die Abgabenbehörde die ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen auf den Zeitraum 24. Juli 1998 bis 24. Juli 1999 einzuschränken. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2002 wurde die…

UFSW RV/0874-W/04Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Oktober 2003 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Stundungszinsen in der Höhe von bisher €…

UFSW RV/1591-W/08Kalenderjahrzuordnung von Zahlungen (Kündigungsentschädigungen) des Insolvenzausfallgeldfonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dr. Kurt Folk, Werner Just und Mag. Robert Steier über die Berufung des Bw., vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20…

UFSW RV/2026-W/02Maßgeblicher Zeitraum im Haftungs- und Zahlungsbescheid L, DB, DZ ist der Kalendermonat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2011

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer KH, dieser vertreten durch Dr. Oliver Koch, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Doblhoffgasse 5/10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Scheibbs, betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag Jänner…

UFSG RV/0571-G/10Anspruchszinsen nach Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2011

…weiteren Bescheid vom 17. Juli 2008 wurden dem Bw. für die Einkommensteuernachforderung Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO in Höhe von 228,38 Euro vorgeschrieben (Berechnungszeitraum 1.Oktober 2005 bis 17. Juli 2008). Der Bw. bekämpfte die Einkommensteuerfestsetzung als auch die Vorschreibung der Anspruchszinsen. Gründe für die…

UFSW RV/3341-W/10Anspruchszinsenbescheid ist an Stammabgabenbescheid gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011

…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26. Mai 2010 setzte das Finanzamt für das Jahr 2008 Anspruchszinsen in der Höhe von € 226,36 fest. Berechnungszeitraum war der 1. Oktober 2009 bis 26. Mai 2010. In der gegen diesen Bescheid form- und…

UFSW RV/1223-W/10Jeder Abgabenbescheid löst eine neue Berechnung der Anspruchszinsen aus und führt zu einem getrennten Anspruchszinsenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…von ATS 38.367,00 (€ 2.788,24) auswies. Mit einem weiteren Bescheid vom 12. Jänner 2007 setzte das Finanzamt für das Jahr 2001 Gutschriftszinsen in Höhe von € 355,52 fest. Der Berechnungszeitraum erstreckte sich vom 1. Oktober 2002 bis 31. März 2006…

UFSW RV/0042-W/10Die Festsetzung von Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. November 2009 setzte das Finanzamt für das Jahr 2004 Anspruchszinsen in Höhe von € 62,99 fest. Der Berechnungszeitraum erstreckt sich vom 1. Oktober 2005 bis 31. März 2009. In der dagegen form- und fristgerecht eingebrachten…

UFSZ1W ZRV/0092-Z1W/02Einfuhr von drittländischen Zigaretten und normaler Wohnsitz im Anwendungsgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.06.2008

…wie folgt neu festgesetzt: 1) Berechnungszeitraum gemäß § 80 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG (1 Monat): 4.5.2000 bis 14.5.2000 S 1.152,56 x 4,87 % (2 % Säumniszinsen + 2,87 % Jahresszinssatz x 1/12 = S 6,74 2) Berechnungszeitraum gemäß …

UFSG RV/0879-G/07Alleinverdienerabsetzbetrag und Abfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2008

…Berufung vom 19. September 2007 brachte der Bw. dagegen vor, dass die Gattin "im Berechnungszeitraum keine steuerpflichtigen Einkünfte - auch kein Wochengeld - bezogen" habe. Der AVAB stehe ihm daher sehr wohl zu. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 21. September 2007 wurde näher erläutert, dass die Gattin…

UFSZ1W ZRV/0091-Z1W/02Mengenbegrenzung für die Einfuhr von Zigaretten im Reiseverkehr für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2006

…2001: Berechnungszeitraum gemäß § 80 Abs. 2 ZollRDG (1 Monat) 4.5.2000 bis 14.5 2000 ATS 1.152,56 x 4.87% (2% Säumniszinsen + 2,87% Jahreszinssatz) x 1/12= ATS 4,67 Zu Punkt 2. des Bescheides vom 25. Oktober 2001: Berechnungszeitraum gemäß…

UFSI RV/0495-I/11Wiener Verfahren 1996: Einbeziehung jenes Wirtschafts(=Kalender)jahres, in das der Bewertungsstichtag fällt, in den Ermittlungszeitraum des Ertragswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…einem Stichtag 06.06.2006 ausgegangen und bei der Ermittlung des Ertragswertes die Jahre 2004, 2005 und 2006 als Berechnungszeitraum herangezogen hat. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und schrieb mit Bescheid vom 21. April 2010 gegenüber der X-Privatstiftung (im Folgenden: Bw) Schenkungsteuer in Höhe…

UFSW RV/2463-W/12Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2013

…durch Akontozahlungen die Anspruchszinsen gering zu halten, da sich das Prüfungsergebnis erst Ende November 2011 konkretisiert habe. Da sei der höchstmögliche Berechnungszeitraum von 48 Monaten gemäß § 205 Abs. 2 BAO schon abgelaufen gewesen. Warum zwischen Herbst 2007 und Ende 2010 (Beginn der Betriebsprüfung) keine Anstalten…

UFSW RV/2464-W/12Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2013

…durch Akontozahlungen die Anspruchszinsen gering zu halten, da sich das Prüfungsergebnis erst Ende November 2011 konkretisiert habe. Da sei der höchstmögliche Berechnungszeitraum von 48 Monaten gemäß § 205 Abs. 2 BAO schon abgelaufen gewesen. Warum zwischen Herbst 2007 und Ende 2010 (Beginn der Betriebsprüfung) keine Anstalten…

UFSW RV/2552-W/10Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung, Widerlegung der Liebhabereivermutung durch eine realistische Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…aus. Lt. Bp kann ein zu Beginn der Berechnungsperiode niedriger Zinssatz nicht Grundlage für den gesamten Berechnungszeitraum sein. Von der Bp wird deshalb ein Durchschnittswert des CHF LIBOR Wertes der letzten 20 Jahre (entspricht der Kreditdauer) ermittelt und mit 2,89% + 0,88% Marge berücksichtigt…

UFSW RV/1212-W/11Strittig war die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Stundungszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. Strittig ist nicht der Berechnungszeitraum der Stundungszinsen, sondern lediglich der vom Bw. in der Berufung angeführte Betrag in Höhe von € 136,09. Zinsen für die Zeit…

UFSG RV/0873-G/07Aussetzungszinsen fallen nicht an, wenn es zu keinem Zahlungsaufschub kommt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…Einhebung ausgesetzt. Mit Bescheid vom 3. Mai 2007 wurde in der Folge der Ablauf der Aussetzung verfügt. Gleichzeitig wurden die im nunmehrigen Verfahren strittigen Aussetzungszinsen in Höhe von 1.274,57 Euro für den Berechnungszeitraum 28. Oktober 2003 bis 3. Mai 2007 festgesetzt. Gegen die…