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104 902 Treffer552 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0376-F/02Berechnungszeitraum und Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…In der Begründung wird vorgebracht, die seitens des Finanzamtes Bregenz errechneten Aussetzungszinsen würden auf einer falschen, zu hohen Berechnungsgrundlage basieren. Zudem sei der Berechnungszeitaum frei erfunden. Es werde daher beantragt, die Aussetzungszinsen zu korrigieren. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2002 wurde die Berufung als unbegründet…

BFG RV/2100340/2016§ 9 BAO: Berechnungszeitraum strittig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des H, Adresse, vertreten durch V, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29.10.2014, Abgabenkontonummer 01, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der…

BFG RV/7102333/2013Anspruchszinsen - Bindung an die Höhe der zugrunde liegenden Abgabenschuld und Berechnungszeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2014

…der oben zitierten Bestimmung des § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO sind Anspruchszinsen für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Dieser Berechnungszeitraum gilt für Anspruchszinsen ab dem Jahre 2005. Mit BGBl. I 2004/180 (Abgabenänderungsgesetz 2004) wurde der Zeitraum, für den höchstens Anspruchszinsen festzusetzen…

UFSF RV/0078-F/04Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Stundungszinsen - Steuer entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Stundungszinsen in der Höhe von bisher 111.61 € mit nunmehr 66,43 € festgesetzt werden. Im übrigen wird…

UFSW RV/0853-W/04Stundungszinsen, Bemessungszeitraum, Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Verfügung des Ablaufes oder des Widerrufes der Aussetzung Aussetzungszinsen nicht festzusetzen sind, der BAO nicht entnommen werden kann, können angefallene Stundungszinsen auch während einer aufrechten Zahlungserleichterung mit Bescheid angefordert werden. Zum Berechnungszeitraum ist auszuführen, dass der Zahlungserleichterungsbewilligung vom 25 Oktober 2002 der Antrag vom 17…

UFSF RV/0382-F/02Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…die dadurch entstanden seien, weil die Abgabenbehörde die ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen auf den Zeitraum 24. Juli 1998 bis 24. Juli 1999 einzuschränken. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2002 wurde die…

UFSW RV/0874-W/04Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Oktober 2003 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Stundungszinsen in der Höhe von bisher €…

KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…

LStR 2002 Rz 663.3.10.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

BFG RV/7500038/2025Für vier Lampen über mehrere Jahre wurde keine Gebrauchsbewilligung beantragt bzw. Gebrauchsabgabe entrichtet. Dass Kordongesimse, Dachvorsprünge usw. hervorragen, bedeutet nicht, dass die Grundgrenze erst ab den Gesimsen gegeben ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2025Teil 1/2

…Ro 2019/05/0013; VwGH vom 28.6.2023). Liegt eine Mehrzahl deliktischer Angriffe vor, umschreibt man die einzelne Tat (kleinste tatbestandliche Handlungseinheit) als die einzelne Verkürzung der jeweiligen Selbstbemessungsabgabe für einen ihr zugewiesenen Berechnungszeitraum (hier: die festgestellten Jahre; vgl. BFG vom 11.04.2016…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 1/5

Weitere GZn. RV/2300002/2019 RV/2300003/2019 RV/2300008/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Inhaber eines Betriebes für Handel, Erzeugung und Import von Wohnmobilen und Karosseriebauer, Gesellschafter, Geschäftsführer…

UFSW RV/1591-W/08Kalenderjahrzuordnung von Zahlungen (Kündigungsentschädigungen) des Insolvenzausfallgeldfonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dr. Kurt Folk, Werner Just und Mag. Robert Steier über die Berufung des Bw., vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20…

LStR 2002 Rz 261–2635.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…

BFG RV/3100503/2019Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK   Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…