…In der Begründung wird vorgebracht, die seitens des Finanzamtes Bregenz errechneten Aussetzungszinsen würden auf einer falschen, zu hohen Berechnungsgrundlage basieren. Zudem sei der Berechnungszeitaum frei erfunden. Es werde daher beantragt, die Aussetzungszinsen zu korrigieren. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2002 wurde die Berufung als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des H, Adresse, vertreten durch V, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29.10.2014, Abgabenkontonummer 01, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der…
…der oben zitierten Bestimmung des § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO sind Anspruchszinsen für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Dieser Berechnungszeitraum gilt für Anspruchszinsen ab dem Jahre 2005. Mit BGBl. I 2004/180 (Abgabenänderungsgesetz 2004) wurde der Zeitraum, für den höchstens Anspruchszinsen festzusetzen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Stundungszinsen - Steuer entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Stundungszinsen in der Höhe von bisher 111.61 € mit nunmehr 66,43 € festgesetzt werden. Im übrigen wird…
…Verfügung des Ablaufes oder des Widerrufes der Aussetzung Aussetzungszinsen nicht festzusetzen sind, der BAO nicht entnommen werden kann, können angefallene Stundungszinsen auch während einer aufrechten Zahlungserleichterung mit Bescheid angefordert werden. Zum Berechnungszeitraum ist auszuführen, dass der Zahlungserleichterungsbewilligung vom 25 Oktober 2002 der Antrag vom 17…
…die dadurch entstanden seien, weil die Abgabenbehörde die ihr zustehende Entscheidungsfrist ohne Verschulden des Bw. überschritten habe. Es werde daher beantragt, den Berechnungszeitraum für die Aussetzungszinsen auf den Zeitraum 24. Juli 1998 bis 24. Juli 1999 einzuschränken. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2002 wurde die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Oktober 2003 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Stundungszinsen in der Höhe von bisher €…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
…Ro 2019/05/0013; VwGH vom 28.6.2023). Liegt eine Mehrzahl deliktischer Angriffe vor, umschreibt man die einzelne Tat (kleinste tatbestandliche Handlungseinheit) als die einzelne Verkürzung der jeweiligen Selbstbemessungsabgabe für einen ihr zugewiesenen Berechnungszeitraum (hier: die festgestellten Jahre; vgl. BFG vom 11.04.2016…
Weitere GZn. RV/2300002/2019 RV/2300003/2019 RV/2300008/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Inhaber eines Betriebes für Handel, Erzeugung und Import von Wohnmobilen und Karosseriebauer, Gesellschafter, Geschäftsführer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dr. Kurt Folk, Werner Just und Mag. Robert Steier über die Berufung des Bw., vom 10. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20…
5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…
1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…
20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…
C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…