…vor; in diesem Fall steht das Tagesgeld für den Kalendertag zu. c) ... d) Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden. Die "Dienstreise" im Sinne des § 26 Z 4 EStG ist von der "Reise" im Sinne des § 16 Abs. 1…
…sind gemäß § 16 Abs.1 Z 9 bis zu den sich aus § 26 Z 4 sich ergebenden Beträgen zu berücksichtigen. Die Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten (RGV) berücksichtigt werden (§26 Z 4 lit. d EStG 1988). Da Martinique hier…
…1988 iVm § 26 Z 4 lit d EStG 1988 können Tagesgelder für Auslandsdienstreisen mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden. Gemäß der hier anzuwendenden Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland vom 21. Juli 1993, BGBl 483/1993…
…jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an einem Einsatzort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit…
…Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu (§ 26 Z 4 Iit. b leg. cit.). Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden (§ 26 Z 4 Iit. d leg. cit.). Für die Schweiz beträgt der Höchstsatz 36,80 €. Der…
… 26 Z 4 lit. d EStG 1988 in der für das Streitjahr geltenden Fassung können Tagesgelder für Auslandsdienstreisen mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden. Lit. e der zitierten Gesetzesstelle lautet: Wenn bei einer Auslandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung einschließlich der Kosten…
…lediglich eine Ortsgemeinde habe. Weiters sei die Berechnung des Auslandsreisesatzes (ein Drittel bei Deckung der Kosten durch den Arbeitgeber) nicht korrekt. Mit Vorlageantrag vom 24.Oktober 2007 wurden die Berufungen dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob im Ausland…
…| - anrechenbare Lohnsteuer | -3.129,65 € | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer (Gutschrift) | -1.298,57 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Dies gilt auch, wenn der Aufenthalt zu Fortbildungszwecken des Arbeitnehmers erfolgt. Die von Ihnen beantragten Differenz…
…jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an einem Einsatzort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit…
…auch beruflich benutzt werden könnten. Daher sei er der Meinung, diese Räume seien bei der Berechnung des Aufteilungsschlüssels herauszunehmen. Zu ihrer beruflichen Tätigkeit führte die Bw an, sie sei Kunsthistorikerin und habe im Jahr 2002 ausschließlich für das Museum gearbeitet. Seither bereite sie diverse Ausstellungen…
…tätig war. Gemäß § 26 Z 4 lit b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 360 S pro Tag betragen. Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können gemäß lit d leg cit mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden; diese betragen gemäß BGBl Nr…
…so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden. Gemäß § 26 Z 4 d EStG 1988 können Tagesgelder für Auslandsdienstreisen mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden. Das für das Jahr 2001 geltende Tagesgeld für Deutschland in den Grenzorten beträgt 423,00…
…durch den Fahrzeugdiebstahl verursachte Schaden steuerlich berücksichtigt werden. Aufwendungen für die Haltung eines Zweitwohnsitzes sowie für Familienheimfahrten blieben indes im Zeitraum 2002 zur Gänze unberücksichtigt. Jenen in den Einkommensteuererklärungen für 2003 und 2004 ausgewiesenen Beträgen im Zusammenhang mit Familienheimfahrten (tit. "Heimfahrten Pflege Mutter") in Höhe…
…Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu (§ 26 Z 4 lit. b leg. cit.). Tagesgelder für Auslandsdienstreisen können mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten berücksichtigt werden (§ 26 Z 4 lit. d leg. cit.). Für die Schweiz beträgt der Höchstsatz 36,80 €. Der…
…jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an einem Einsatzort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit…
…jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an einem Einsatzort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit…
…jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an einem Einsatzort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit…
…von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 2.8.1995…
…von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 2.8.1995…