…zur Ausbildung des Angestellten des interessierten Unternehmens. Möglich ist auch die Ausbildung von Angestellten des an den Erfahrungen interessierten Unternehmens in dem Betrieb des die Erfahrungen überlassenen Unternehmens. Know-how-Verträge werden abgeschlossen zur Benutzung gesetzlich nicht geschützten Spezialwissens über gewerblich-technische Erfahrungen, z.B…
…hingebenden Unternehmens. Möglich sei auch die Ausbildung von Angestellten des an den Erfahrungen interessierten Unternehmens in dem Betrieb des die Erfahrungen überlassenden Unternehmens. Know-how Verträge würden zur Benutzung gesetzlich nicht geschützten Spezialwissens über gewerblich technische Erfahrungen zum Beispiel nicht patentierte Erfindungsleistungen, Fabrikationsverfahren, Konstruktionsunterlagen und…
…jeder Art, die für die Benützung oder für das Recht aus Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer…
…vom DBA nicht ausgeschlossen werden (vgl Djanani, Internationales Steuerrecht2, 202). Im Jahr 1992 wurden Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen aus dem Anwendungsbereich des Art 12 des DBA-Musterabkommen herausgenommen (vgl Djanani, aaO; vgl auch Musterabkommen 2000)…
…die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher…
…die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher…
…die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher…
…die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten in literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographiescher Filme, von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher…
…Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung a) von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher…
…Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden. Nach Abs. 4 dieses Abkommens gelten Lizenzgebühren dann als aus einem Vertragstaat…
…jeder Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung a) von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder…
…2007 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geändert. Im Spruch dieser Bescheide wurden die erklärten Verluste aus dem gewerblichen Grundstückshandel berücksichtigt. In weiterer Folge erließ das Finanzamt mit 8. September 2008 datierte Bescheide, mit denen die bisherigen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 gemäß § 299…
…Das gesamte Sachverhaltsbild zeigt somit deutlich, dass kein über die reine Vermögensverwaltung hinaus ersichtliches Tätigwerden vorliegt. Nach der Verkehrsauffassung ist nicht ein Bild eines gewerblichen Grundstückshandels ersichtlich. [Dem Berufungsführer] ist es nicht darauf angekommen, aus der Anschaffung dieses Nachbargrundstückes und aus dem Verkauf von Grundstücksanteilen…
…und liegt vorliegender Entscheidung zu Grunde. Die Bp des FA folgerte: "... Auf Grund dieses Sachverhaltes - hohe Fremdkapitalquote - große Dichte von An- und Verkäufen - keine eindeutige Trennung beruflicher und persönlicher Verflechtungen ist die Tätigkeit des AbgPfl als gewerblicher Grundstückshandel zu qualifizieren, der Gewinn ist daher gem. …
…ersichtlich, dass doch ein laufender Wechsel in der Benützung der Halle stattfinde und es sich dadurch schon um eine ständig wechselnde kurzfristige Nutzung handle und somit um eine gewerbliche Vermietung. Im Rahmen der Hallenbenutzung stehe es sowohl den Schulen als auch den Vereinen frei, erforderliche…
…Nutzungsarten - vorliegen soll. Selbst wenn kein Betrieb gewerblicher Art vorliegt, kann die Bw. ihrer Ansicht nach das Wirtschaftsgut "Sporthalle" zur Gänze dem unternehmerischen Bereich zuordnen, was sich insbesondere aus der Rechtsprechung Seeling ergeben soll. Von der BP wurde die Benützung durch die Hauptschule, durch die…
…2 sowie 20 solche des eigenen Wirkungsbereiches und somit hoheitlicher Natur, weshalb das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art zu verneinen sei. Die Vornahme des Vorsteuerabzuges sei daher zu verneinen. Das Finanzamt kürzte in den im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Umsatzsteuerbescheiden für die Jahre 1999 bis…
…2 sowie 20 solche des eigenen Wirkungsbereiches und somit hoheitlicher Natur, weshalb das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art zu verneinen sei. Die Vornahme des Vorsteuerabzuges sei daher zu verneinen. Das Finanzamt kürzte in den im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Umsatzsteuerbescheiden für die Jahre 1999 bis…
…Urprodukte, welche von ihm auf den eigenen landwirtschaftlichen Flächen produziert werden, in eine unbestritten als gewerblich einzustufende Direktvermarktung (be- und/oder verarbeiteter eigener Urprodukte) über. Im Berufungszeitraum führte der Bw. für den Urproduktionsbereich und die Direktver= marktung eine gemeinsame Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs…
…Verpachtung könne nicht die Rede sein. Das Entgelt von Seiten der Liftgesellschaft teile sich auf in ein Entgelt für die Benutzung der Grundflächen und ein Entgelt für die Abgeltung der Einschränkung der Nutzbarkeit im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. Entwertung des Grundstückes. Das…