…dass sich die für die Abgabenvorschreibung herangezogene Menge an Zigaretten auf die am 15. Dezember 1996 aufgenommene Tatbeschreibung stütze. Diese sei vom Bf. eigenhändig unterfertigt worden wodurch sich an der Menge der gegenständlichen verbrachten Tabakwaren keine Zweifel ergäben. Die unterschiedliche Bemessungsgrundlage im Finanzstrafverfahren sei darauf…
…auch des Verwendungszwecks der mitgeführten Zigarren, sie unter Inanspruchnahme der Abgabenfreiheit (Freigrenze für Tabakwaren nach der Zollbefreiungs-VO) über das Grenzzollamt Kleinhaugsdorf in das Zoll- bzw. Anwendungsgebiet einzuführen. Sowohl im Lichte dieser Gegebenheit als auch in Anbetracht der Tatsache, dass er nicht jedes Mal auch…
…Raum bzw. das österreichische Verbrauchsteuergebiet und ein schwunghafter Handel mit solchen Waren entwickelt hat, mit dessen Bekämpfung Gerichte und Verwaltungsbehörden ständig beschäftigt sind. Im vorliegenden Fall hätte für B überhaupt kein Grund bestanden, die Zigaretten derart verschleiert an M zu liefern, wenn sie, wie er…
…als eine Bemessungsgrundlage für die ordnungsgemäße Entrichtung der dazu korrespondierenden Abgaben ermöglicht wird. Die im Rahmen des Prüfungsverfahrens gestellten Fragen hätten dem Bw die Gelegenheit geboten, der Abgabenbehörde die Grundlagen für die Bemessung der Abgaben zur Verfügung zu stellen und eine Schätzung zu vermeiden sowie…
…ist für den Bw. nichts zu gewinnen. Die Sachverhaltsschilderung und Beweiswürdigung mit den daraus zu ziehenden rechtlichen Schlussfolgerungen ist im Erkenntnis vom 7.12. 2010 mit ausreichender Schlüssigkeit erfolgt, sodass der UFS die in Hinblick auf §§ 45, 58 und 60 AVG (im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren kommen…
…6 Monate gleichmäßig aufgeteilt werde. 8) Der Berufungsvorentscheidung sei nicht zu entnehmen, dass der Bf. lediglich solidarisch für die Entrichtung der Abgaben hafte. Im Übrigen sei dem Bescheid nicht zu entnehmen, ob bzw. welche Beträge von den übrigen Beteiligten bereits bezahlt worden sind. In der…
…geständigen Verantwortung des in der Zwischenzeit rechtskräftig für schuldig erkannten B. einerseits die Verantwortung des Bw. andererseits, welcher die Belastung durch B. in Abrede stellt, gegenübersteht. Die beantragte Überprüfung der Aufzeichnungen des Mobilfunkanbieters T-Mobile ist im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren gesetzlich nicht vorgesehen und wäre abgesehen…
…die sich zu Tabakwarenpreisen im Internet auffinden lassen (s.u.). Der Unabhängige Finanzsenat hält den Einwand für berechtigt und gelangt aufgrund folgender Erwägungen zum Ergebnis, dass die vom Zollamt verwendeten Zollwerte tatsächlich etwas überhöht sind und im Rahmen des Schätzverfahrens nach unten zu revidieren sind…
… 1 Abs.1 und 27 Abs.2 Tabaksteuergesetz). Daher ist bezüglich des Delikts Abgabenhehlerei die für ein Finanzstrafverfahren zentrale Größe, nämlich der strafbestimmende Abgabenbetrag, nicht eindeutig festgestellt. Aus diesen Gründen liegen Ermittlungsmängel im Sinne von § 161 Abs.4 FinStrG vor und es war die Finanzstrafsache…
…dass auch die hier gegebenen Umstände des erfolgten Ankaufs - auf welche im Übrigen bereits auch die Abgabenbehörde erster Instanz hingewiesen hat - der gegenständlichen Tabakwaren auf einer Autobahnraststation, sowie der geringe Ankaufspreis von 10,00 EUR/Stange, welcher deutlich unterhalb des üblichen Einzelhandelspreises für Zigaretten liegt…
…anzuerkennen und ein Vorwurf im Sinne von § 17 Abs. 3 lit. a FinStrG, dass seitens des Eigentümers bzw. durch die für die GmbH über das Fahrzeug verfügende M. - das Finanzstrafverfahren gegen sie wurde mangels ausreichendem Tatvorwurfs eingestellt - eine auffallende Sorglosigkeit in Hinblick auf die Ermöglichung…
…Zum Themenkreis Verbrauchsteuern im Binnenverkehr gebe es keine Seminare, man höre nichts dazu und demzufolge seien auch seine Mitarbeiter zu diesem Themenkomplex nicht ausgebildet. Auf den Vorhalt, dass die Verbrauchsteuern bei Binnenmarktlieferungen über Art. 4 Abs.1 UStG aber auch für die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer…
…habe Spritzmittel im Gesamtgewicht von 255.050 kg nach Österreich gebracht. Bei einem durchschnittlichen Einkaufspreis von S 141,24 und einem branchenüblichen Rohaufschlag von 20 % ergebe sich eine Bemessungsgrundlage von ATS 43,227.914,00 (Ausführungen zitiert in der Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom…
…sie ihren Beruf Kindergartenbetreuerin nicht ausübt und Notstandshilfe in Höhe von 300,- € beziehe, über kein nennenswertes Vermögen verfüge und für 2 Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren gemeinsam mit dem Ehegatten die Sorgepflicht habe. In der Sache selbst brachte sie neuerlich vor…
…23.760 Stangen Zigaretten in Deutschland und weitere 83.620 Stangen Zigaretten von Deutschland nach Großbritannien transportierte, obwohl er im Zeitpunkt des Erhaltes der Ware wusste, dass diese Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden waren. 2. Die Eingangsabgabenschuld entstand daher für ihn gemäß Art…
…dies im Wesentlichen damit, dass die Tabakwaren zum Verkauf in das österreichische Steuergebiet verbracht wurden und daher nicht steuerfrei sind. Die Aufteilung auf 2 Bescheide war notwendig, weil sich durch den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU am 1.5.2004 die Rechtslage für Warenverbringungen…
…sondern erleide auch einen, sich steuerlich nicht auswirkenden Gelddiebstahl. Eine ursächliche Aufklärung der Abgänge liege daher primär im Interesse des Beschuldigten. Da daher ein für ein Finanzstrafverfahren notwendiger Nachweis einer Abgabenverkürzung nicht feststellbar sei, werde beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß…
…500/2007/00030-001), hat das Zollamt Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz gem. § 136 FinStrG den Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw) für schuldig erkannt, als Bestimmungstäter iSd § 11 FinStrG die Finanzvergehen des Schmuggels sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach den §…
…würden die im Rahmen des Club X verlosten bzw. abgegebenen Zigaretten keinen Eingangsabgaben unterliegen. Dies folge unmittelbar aus § 29 TabStG 1995, wonach Tabakwaren, die eine natürliche Person selbst in das Steuergebiet verbringe, steuerfrei seien, soweit sie für private und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt seien…
…I Nr. 124/2003 ist abweichend von Abs. 1 die Verbrauchsteuerbefreiung für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Steuergebiet haben, und die über eine Landgrenze oder auf einem Binnengewässer unmittelbar in das Steuergebiet einreisen, während der Dauer…