…die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Werbungskosten dar. Werke der Belletristik und Jugendbücher sind der privaten Sphäre zuzurechnen. Dies deshalb…
…Bw. tätigen Personen von allgemeinen Interesse oder zumindest nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, keine Werbungskosten darstellen. Werke der Belletristik und Nachschlagewerke sind der privaten Sphäre zuzurechnen. Dies deshalb, weil es sich bei diesen Werken nicht um typische Fachliteratur, sondern…
…die Jahre 2003 bis 2006 ein. Darin machte die Bw. unter dem Titel "Fachliteratur" Aufwendungen für diverse Werke der Belletristik sowie für verschiedene Sachbücher als Werbungskosten geltend. (2) Mit Vorhalt vom 18. September 2007 ersuchte das Finanzamt die Bw. um Übermittlung der bezüglichen Belege bzw…
…455 zum Lesestoff eines Deutschprofessor, VwGH 3.11.1981, 81/14/0022, 1982/196 zu Werken der Belletristik eines Mittelschulprofessors für Deutsch). Bei Büchern, die auch dem Beruf nutzen können, vertritt der Verwaltungsgerichtshof auch in der jüngeren Judikatur die Ansicht, dass diese dann unberücksichtigt bleiben…
…Ankauf dieser Werke bewirkt nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates nicht eine völlige Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung, da diese Bücher als allgemeine Belletristik einzustufen sind und auch von literarisch interessierten Bevölkerungskreisen gelesen werden. Diese Aufwendungen sind daher nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für das Kalenderjahr 2000 werden die Bemessungsgrundlage mit 22.644,93 €…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996, 1999 und 2000 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 wird als unbegründet abgewiesen. Den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 und 2000 wird teilweise…
…Steuerliche Liebhaberei², Rz 157). Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage ergibt sich nun für den gegenständlichen Berufungsfall Folgendes: Der 1935 geborene Bw schreibt seit 1975 Belletristik "als Ausgleich" in der Freizeit gemäß seiner persönlichen Neigung. Laut Berufungsvorbringen war neben der hauptberuflichen Tätigkeit als Steuerberater dafür…
…Geografie und Geschichte; VwGH 24.11.1999, 99/13/0202, Brockhaus-Enzyklopädie, Österreichlexikon, Wörterbücher), Werke der Belletristik (VwGH 3.11.1981, 81/14/0022; VwGH 23.5.1984, 82/13/0184, jeweils AHS-Lehrer für Deutsch), Wanderkarten und Reiseführer (VwGH 28.4.1987, 86/14…
…Tageszeitungen eines Kabarettisten; VwGH 26.9.2000, 97/13/0238, betreffend Aufwendungen für französische Werke der Belletristik, Werke der französischen Literatur, über französische Landschaften und über das französische Theater einer Universitäts-Vertragslehrerin für die französische Sprache am Institut für Romanistik). Die Bw. die Fächer unterrichtet…
…ist, stellt keine Werbungskosten dar. Allgemeine Nachschlagewerke , Lexika, Werke der Belletristik und Zeitschriften stellen keine Fachliteratur im Sinne des § 16 EStG 1988 dar. Die Ausgaben für den Duden und das Jahresabo Zielgruppen-Verlag wurden nicht berücksichtigt. 6) Gemäß § 20 EStG stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die…
…von allgemeinen Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, keine Werbungskosten darstelle. Werke der Belletristik und Jugendbücher sind der privaten Sphäre zuzurechnen, weil es sich bei diesen Werken nicht um typische Fachliteratur, sondern um Publikationen handelt…
…Unterricht freigestellt wurde. Dies gilt für die Jahre 2005-2009." - diverse Belege über den Kauf von Büchern (Taschenbücher, Belletristik) sowie - eine Aufstellung der Werbungskosten iHv insgesamt Euro 9793,00. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 28. Juli 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung…
…nicht jedoch das Kilometergeld (C ;Anm. Zweitwohnsitz; - Graz). Weiters wurden Aufwendungen für einen Schikurs in Finnland sowie Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werke der Belletristik, Musikkassetten CDs u.ä.), da in den privaten Bereich der Lebensführung fallend, nicht anerkannt. Ebenso wurden Telefonkosten - insofern diese nicht glaubhaft gemacht…
…Abs. 1 LVO) und seien daher Anlaufverluste der ersten drei Kalenderjahre jedenfalls anzuerkennen. Als vom Bw gesetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage wurden das Studium der Belletristik an der Axel Andersson Akademie in Hamburg (2 Jahre), laufende Literaturwettbewerbe sowie das Schreiben von Drehbüchern angeführt. Würde…
…95 | "Der nackte Kaiser", Reihe: Geist & Psyche | 11.12.2005 | RELAY | 4,00 € | Psychologies Magazin | | SUMME: | 110,10 | Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt für alle Werke der Belletristik, gleichgültig welches Niveau einzelne Titel haben…
…2004, 2000/13/0156 und VwGH 30.1.2001, 96/14/0154). Im vorliegenden Fall hat der Bw. selbst nicht einmal behauptet und ist aus der zum größten Teil Standardwerke bzw. Belletristik beinhaltenden Auflistung auch nicht zu entnehmen, dass es sich um spezifische Fachliteratur, ohne…
…6.687,07 einen Betrag in Höhe von € 6.222,71. Betreffend die Differenz enthält der Bescheid nachstehende Begründung: "Nicht berufsspezifische (Lexika, Belletristik) und nicht eindeutig zuordenbare (Zeitschriften) Fachliteratur in Höhe von € 464,36 konnte steuerlich nicht anerkannt werden." (Die erklärten Einkünfte aus…
…seien daher nicht abzugsfähig. Auch wenn die Bw. angegeben hatte, die Aufwendungen für Kinokarten, Zeitschriften, Belletristik, Reiseliteratur und Rundfunkgebühren aus beruflichen Gründen getätigt und einen Privatanteil ausgeschieden zu haben, müssen diese Aufwendungen aber für Betriebsmittel genutzt werden, die (nahezu) ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt werden…
…Maßnahmen (mittels unterschiedlichem Materialeinsatz) bedeute. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. August 2009 wurde die Berufung im Wesentlichen unter Hinweis darauf, dass Werke der Belletristik, der Unterhaltungsliteratur und allgemeine Nachschlagewerke keine Fachliteratur im Sinne des § 16 EStG 1988 darstellten und selbst bei fallweiser Verwendung im Unterricht unter…