…Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen. Diese Einwände waren somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufung war…
…aussichtsreich hielt, ergibt sich nicht nur daraus, dass bei erfolgreicher Bekämpfung der Liebhabereibeurteilung auch diese - zu gering festgesetzte - Nachforderung weggefallen wäre, sondern auch daraus, dass gegen die auf Grund der Grundlagenbescheide an die Gattin des Bw ergangenen Einkommensteuer- und Anspruchszinsenbescheide vom 26. Jänner 2006, die…
…ergehen, woraus sich die Möglichkeit der Rechtsverfolgung im Rechtsmittelweg von selbst für alle in die Feststellung einbezogenen bzw. von dieser ausgeschlossenen Beteiligten ergibt (Stoll, BAO Bd. 2, 1984). Das Finanzamt hat den in den oa. Grundlagenbescheiden bezeichneten Personenmehrheiten die steuerliche Anerkennung als Mitunternehmerschaften versagt. Einen…
…maximalen Festsetzungszeiträume. Das Berufungsvorbringen beschränkt sich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach der Betriebsprüfung. Diesem Einwand konnte kein Erfolg beschieden werden. Die Festsetzung der Anspruchszinsen ist rechtmäßig erfolgt. Die Berufungen waren spruchgemäß abzuweisen. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte den Berufungen gegen die Grundlagenbescheide stattgegeben werden…
…2002/15/0018). Der Bw. wurden im Berufungsverfahren die dem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgabenbescheide nach der Betriebs- und Lohnsteuerprüfung und die Prüfungsberichte persönlich zugestellt. Es steht ihr offen bei Haftungsinanspruchnahme nach § 248 BAO auch Berufung gegen die Grundlagenbescheide zu erheben und in einem weiteren…
…1997 erlassene Abänderung gemäß § 295 BAO des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides für 1989 sei somit auf Basis von Nichtbescheiden erfolgt und entspreche damit nicht dem Gesetz. In rechtlicher Hinsicht erblickte der Bw in der Qualifizierung der "Grundlagenbescheide" vom 10.02.1997 als Nichtbescheide (unerwähnt, ob gemeint war:…
…Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid (mit Verweis auf VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd des…
…ändern oder aufzuheben, wenn der Spruch dieses Bescheides anders hätte lauten müssen, wäre bei seiner Erlassung ein anderer Bescheid bereits erlassen gewesen. Der Anwendungsbereich des § 295 Abs. 3 BAO umfasse Bescheide, die Grundlagenbescheiden ähnlich sind und in ihren Wirkungen materiell andere Bescheide beeinflussen. Im Falle…
…Das Berufungsvorbringen beschränkt sich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach der Betriebsprüfung. Diesem Einwand konnte kein Erfolg beschieden werden. Die Festsetzung ist rechtmäßig erfolgt. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide stattgegeben werden, eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen sein wird. Wien…
…Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen, Diese Einwände waren somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufung war…
…Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen, Diese Einwände waren somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufung war…
…Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen. Diese Einwände waren somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufungen waren…
…Der Anspruchszinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig nicht gegeben. Das Berufungsvorbringen beschränkt sich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach der…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu einem anderen Bescheid hätte kommen können, von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen war. Die Berufung war spruchgemäß abzuweisen. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide stattgegeben werden, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen…
…Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen, Diese Einwände waren somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufung war…
…Das Vorbringen beschränke sich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach Betriebsprüfung. Diesem Einwand habe kein Erfolg beschieden werden können, die Festsetzung sei rechtmäßig. Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide stattgegeben werden, habe eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung zu erfolgen. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom…
…Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft habe entfalten können. Es handle sich um einen Nichtbescheid (mit Verweis auf VwGH 29. September 1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd…
…nach eingetretener Bescheidrechtskraft neu hervorgekommene Tatsache war und somit in Wahrheit niemals vorlag: Denn die Nichtigkeit des ,Feststellungsbescheides' 1989 vom 10.02.1997 war dem Bw bereits vor rechtswirksamer Zustellung der bei Erlassung und allfälliger Bekämpfung nach jeder Richtung hin abänderbaren Einkommensteuerbescheide 1989 vom 9…
…Bescheiden. Liegen einem Bescheid (hier: der Einkommensteuerbescheid 2002) Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen wurden, kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind (§ 252 Abs. 1 BAO). 3. Im vorliegenden Fall besteht ein Grundlagenbescheid gemäß …
…Mai 1996 bei den zugehörigen Einkommensteuerbescheiden eine Aussetzung der Einhebung in Höhe von insgesamt ATS 3.156.264,00 verfügt worden. Dadurch hätte sich auf dem Abgabenkonto kein Rückstand befunden. Die Berufung gegen die Grundlagenbescheide wäre im Jahr 2002 vorgelegt und im Jahr 2005 vom…