…Berufung vom zuständigen Finanzamt Linz zurückgewiesen. In der Begründung des Bescheides führte das Finanzamt an, der Beitritt zur Berufung sei gemäß § 257 BAO unzulässig, weil für Berufungen gegen Feststellungsbescheide kein Beitrittsrecht bestehe (unter Verweis auf Ritz, BAO-Kommentar, § 257, Tz 11 und Stoll, BAO-Kommentar…
…August 2004 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Beitritt wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Beitrittsberechtigt ist, wer nach Abgabenvorschriften für die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Abgabe als Gesamtschuldner oder als Haftungspflichtiger…
… 224 BAO, weil der Gemeinschuldner als potentieller Haftungspflichtiger anzusehen sei. Abgesehen davon, dass der Beitritt zu einer Berufung streng logisch eine bereits durch einen anderen erhobene Berufung voraussetze, betreffe das Beitrittsrecht nur Bescheide, deren Gegenstand eine Abgabe bilde, somit nach § 198 BAO. Der Masseverwalter sei…
…komme. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vom Bw. eingewandt, dass die in Rede stehende persönliche Befreiung des Kreditnehmers ihm nicht sein Beitrittsrecht nehme. Das Beitrittsrecht diene nämlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit, weil es einem potentiell an der Richtigkeit des Bescheides Interessierten die Möglichkeit zu…
…in Betracht kommt. Sind Abgabenbescheide Bescheide, die Abgaben festsetzen, so ist ein Beitrittsrecht für Berufungen gegen Bescheide über die Feststellung von Einkünften ausgeschlossen; diesbezüglich steht den Beteiligten das Berufungsrecht gemäß § 246 BAO zu. Wenn der steuerliche Vertreter einerseits mit der Berufung behauptet, die Abschreibungsquote für…
…berufungsbefugt sei, an den der Bescheid ergangen ist, während ein noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner nicht berufungsbefugt, sondern allenfalls gemäß § 257 BAO beitrittsberechtigt ist. Das HZA gründete diese Ansicht offenbar auf den Umstand, dass bis dahin nur an S., nicht aber an F. eine…
…die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, beitreten, wer nach den Abgabenvorschriften für die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Abgabe als Gesamtschuldner oder Haftungspflichtiger in Betracht kommt. Das Beitrittsrecht betrifft somit nur Bescheide, deren Gegenstand eine Abgabe bildet. Ein Beitritt zur Beschwerde betreffend die…
…die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, beitreten, wer nach den Abgabenvorschriften für die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Abgabe als Gesamtschuldner oder Haftungspflichtiger in Betracht kommt. Das Beitrittsrecht betrifft somit nur Bescheide, deren Gegenstand eine Abgabe bildet. Ein Beitritt zur Beschwerde betreffend die…
…die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, beitreten, wer nach den Abgabenvorschriften für die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Abgabe als Gesamtschuldner oder Haftungspflichtiger in Betracht kommt. Das Beitrittsrecht betrifft somit nur Bescheide, deren Gegenstand eine Abgabe bildet. Ein Beitritt zur Beschwerde betreffend die…
…genommen und über die dagegen eingebrachte Berufung rechtskräftig entschieden worden war. Damit hat die Bw. von ihrem grundsätzlich zustehenden Beitrittsrecht zu spät Gebrauch gemacht, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als für die Haftung in Betracht Kommende, sondern bereits als Haftende zu betrachten war…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M, 1190, vom 6. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 5. März 2010 betreffend Abweisung eines Antrages vom 21.4.2009 auf Gewährung der Differenzzahlung entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vormals B., in Adr2, vom 20. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 12. Juli 2004 betreffend Familienbeihilfe ab Oktober 2001 (bis Dezember 2005) entschieden: Für den Zeitraum Oktober 2001 bis November 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des VN NN_g, geb. GebDat, Adresse, vom 26. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien BezFa2, vom 10. August 2010 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum Mai 2010 bis August 2010…