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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSI RV/0614-I/08

Beitritt einer Kommanditistin zu einer Berufung gegen Feststellungsbescheide

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0614-I/08vom 16.10.2008
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Beitritt des seinerzeitigen Masseverwalters im Konkursverfahren über das Vermögen der A, zur Berufung des Masseverwalters im Konkursverfahren über das Vermögen der B gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 24. August 2004 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Beitritt wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Beitrittsberechtigt ist, wer nach Abgabenvorschriften für die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Abgabe als Gesamtschuldner oder als Haftungspflichtiger in Betracht kommt (§ 257 Abs. 1 BAO). Da Feststellungsbescheide iSd § 188 BAO gegen alle wirken, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§ 191 Abs. 3 lit. b BAO), steht den an einer Personengesellschaft Beteiligten das Berufungsrecht gemäß § 246 BAO und folglich kein Beitrittsrecht iSd § 257 BAO zu. Der "Beitritt" des (seinerzeitigen) Masseverwalters im Konkursverfahren über das Vermögen der Beteiligten (Kommanditistin) war daher zurückzuweisen. Im Übrigen sei auf die Berufungsentscheidung zu GZ. RV/0047-I/07 verwiesen. Innsbruck, am 16. Oktober 2008

Normen und Schlagworte

Beitrittsberechtigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0614-I/08
Stammnummer
37344
Gültig
16.10.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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