…um Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 handle. In der Berufung wurde vorgebracht, der "Blaue Kreis" beschäftige sich ausschließlich mit der medizinischen Betreuung Alkoholkranker und damit zusammenhängender Fragen. Für den…
…außergewöhnliche Belastung bei der Bw., sondern um Werbungskosten beim Gatten der Bw . (und nicht bei der Bw. selbst). Nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit b EStG zählen zu den Werbungskosten auch Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Kurkosten: Bei den ursprünglich…
…b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessensvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können…
…1991 den Jahresbetrag für die Jahre 1990 und 1991 bezahlt und belegmäßig nachgewiesen) als Werbungskosten. Nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 sind Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen…
…es sich bei den Beitragszahlungen an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern als Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nicht um "Gewerkschaftsbeiträge etc." (so aber die Steuererklärung) eines Wasserwerkarbeiters (vgl. § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988: Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und…
…geltend gemachten Werbungskosten um den Betrag von 310 Euro, den der Bw. für Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen (zB Gewerkschaftsbeiträge) geltend gemacht hatte, mit der Begründung, dass diese Beiträge bereits vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden seien. Gegen den…
…sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 3 leg. cit. sind a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen und b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen auch Werbungskosten. Die Beiträge…
…3 lit b EStG 1988 als Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen berücksichtigt, und zwar als Werbungskosten, die gem § 16 Abs 3 EStG 1988 unter Verweis auf Abs 1 Z 3 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind. Beilage: 2 Berechnungsblätter in öS…
…Einnahmen, wobei § 16 Abs. 1 Z 3 lit. b leg. cit. gesondert als Werbungskosten "Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen" nennt. Berufsverbände und Interessenvertretungen sind Vereinigungen, die die beruflichen bzw wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen, wie etwa der ÖGB, Pensionistenverband, Seniorenbund, Beamtenverbände…
…f.). Dies ist bei der unentgeltlich ausgeübten Beiratstätigkeit des Bw. unbestrittenermaßen nicht der Fall. Zum Alternativbegehren betreffend den Abzug von Mitgliedsbeiträgen sowie Geld- und Sachzuwendungen in den Jahren 2000 und 2001 ist zunächst auszuführen, dass Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die…
…Bereits im angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 10. Mai 2010 hat das Finanzamt zu Recht ausgeführt, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen (zu denen auch Gewerkschaftsbeiträge gehören) bereits bei der laufenden Lohnverrechnung zu berücksichtigen, dh. vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom…
…Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden oder rückgezahlte Einnahmen im Sinne des § 16 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988 würden folglich im Freibetragsbescheid nicht berücksichtigt. - Sonderausgaben, außer Kirchenbeiträge und Verlustabzug, Sonderausgaben, die auf den Sonderausgabenpauschbetrag anzurechnen seien, würden mit dem den Pauschbetrag übersteigenden Betrag…
…im Wege steht. 2. Beiträge: Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen sind nach der o. a Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 3 lit. b EStG 1988 nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sich die Berufsverbände und Interessenvertretungen nach ihrer Satzung und…
…auch Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Die Beiträge können…
…vor, dass Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sich diese Berufsverbände und Interessenvertretungen nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Die Beiträge können nur in angemessener…
…bei Vorliegen entsprechender Einnahmen als Werbungskosten in Betracht kommen. Dies sind Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die sich ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Diese Voraussetzung erfüllen die in der von der Bw. vorgelegten Beilage…
…Einnahmen sind. Werbungskosten sind auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen unter bestimmten Voraussetzungen (§ 16 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988), Ausgaben für Arbeitsmittel (…
…einbehaltenen Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen (z. B. Gewerkschaftsbeiträge) seien bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden (§ 62 Abs. 2 Z 1 EStG 1988). Ein nochmaliger Abzug im Rahmen des Veranlagungsverfahrens sei daher nicht möglich. Bei den geltend gemachten Aufwendungen für…
…auch Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können…
…Berufung wurde erwogen: Beitrag zum Verein Österreichische Lehrerinitiative i.H.v. S 15.489,-- Nach § 16 Abs.1 lit. 3 b EStG 1988 sind Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach…