…ob dieser Zustand bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzamt verneint dies im Abweisungsbescheid vom 22. September 2005 mit der Begründung, dass eine Erwerbsunfähigkeit aus dem Gutachten vom 16.9.2005 des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen frühestens seit 1978 angenommen werden…
…der Erstellung eines neuerlichen Gutachtens zur Klärung folgender Fragen beauftragt: Feststellung des Grades der Behinderung der Bw., Stellungnahme, ob die Bw. voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und weiters, ob dieser Zustand bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr der Bw…
…Im Vorlageantrag führt die Bw. ergänzend aus, dass ihr Sohn N. auf Grund einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Gutachten des Bundessozialamtes sei nicht relevant, aber selbst aus diesem sei…
…hinaus wäre der Gesamtgrad der Behinderung wiederum mit 70 % festgelegt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18.11.2009 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit laut beiliegendem Gutachten des Bundessozialamtes wäre erst ab 1.5.1986, also nach dem 21. Lebensjahr…
…die Auffassung, die Behinderung sei nicht vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten. Das Vorbringen, der Bw. sei krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen, eine Berufsausbildung zu absolvieren, steht in Widerspruch zu den Angaben, welche seinerzeit seitens des Vaters des Bw. gegenüber dem Finanzamt gemacht wurden, nämlich…
…geht das Finanzamt davon aus, dass die erhebliche Behinderung und die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein müssen. Der Bw. hat erklärt, eine derartige Behinderung habe bereits seit der Kindheit bestanden. Im Gegensatz dazu geht das Finanzamt übereinstimmend mit den Gutachten…
…Sonderschulbesuch kein ausreichendes Indiz dafür ist, das eine in der Folge eingetretene Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Das Vorbringen der Sachwalterin, wonach der Bw. krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen sei, eine ordentliche Berufsausbildung zu absolvieren…
…ist im vorliegenden Fall, ob die körperliche oder geistige Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c FLAG bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Nach dem vorliegenden Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen kann eine weitere rückwirkende Feststellung, seit wann dieses Krankheitsbild…
…am 21. März 1990, also ein Jahr vor dem vom Bundessozialamt auf Grund der vorgelegten Unterlagen ermittelten Zeitpunktes. Wenn der Sachwalter im Schreiben vom 12.3.2013 ausführt, dass der Bw. von Beruf bereits Autospengler gewesen sei und die geistige Behinderung vor dem 25. Lebensjahr…
…seit dem vollendeten 27. Lj. und aller Wahrscheinlichkeit auf Dauer zu keiner regelmäßigen Tätigkeit in der Lage) ein Gesamtgrad der Behinderung von 70% rückwirkend ab 1.12.2002 und dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde. Ergänzend wurde ausgeführt: Ob das Leiden bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten…
…Einschätzung des Grades der Behinderung aufgrund derer der Bw. voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, mit Oktober 2009 ausgegangen. Im Gutachten vom 3.5.2011 wird außerdem ausdrücklich festgehalten, dass für die Zeit vor dem 21. Lebensjahr nachvollziehbare Informationen fehlten…
…1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 für volljährige Kinder nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn die Behinderung vor dem 21. Lebensjahr oder während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Auf Grund der vorliegenden Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen treffen oben angeführte Voraussetzungen nicht zu. Gegen diesen…
…die Bw. abermals vor, dass sie bereits im Jahre 1991, also vor Vollendung des 21. Lebensjahres mehrere Wochen im psychiatrischen Krankenhaus Baumgartner Höhe stationär behandelt worden sei. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) wurde die Bw. schließlich aufgefordert, Beweismittel betreffend eine Behinderung vor dem 1. Jänner…
…Kinder nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn die Behinderung vor dem 21. Lebensjahr oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Da laut ärztlichem Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Soziales vom 14. Dezember 2005 die Erwerbsunfähigkeit erst seit August…
…2004 einen Bescheid, mit dem es den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe mit folgender Begründung abwies: "Für großjährige Kinder ist für die Zuerkennung der Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe nicht der Grad der Behinderung, sondern das Vorliegen der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr maßgebend. Da…
…vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande wäre, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Grad der Behinderung ist somit im vorliegenden Fall ohne Bedeutung. Aus diesem Grund ist auch das im Vorlageantrag erwähnte (im Finanzamtsakt jedoch nicht vorhandene) amtsärztliche Gutachten, mit dem…
…Abgabenbehörde erster Instanz holte daraufhin erneut ein Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen mit dem Hinweis auf die in der Berufung getroffenen Ausführungen ein, wonach die Behinderung bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei. Den Akten sind weiters vier Therapiezwischenberichte des Vereines "Grüner…
…zusätzlichen Erkenntnisse. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist nicht vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten. Patient bezieht sei 1993 I- Pension. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich - Dauerzustand. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 1.8.1992 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der…
…Die Einschätzung des Grades der Behinderung sei erst ab 1. Juni 2010 möglich. Weiters wurde festgestellt, dass N. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Ein Gesamtgrad der Behinderung von 50 % vor dem 21. Lebensjahr sei aus dem vorliegenden Befundmaterial jedoch nicht…
…Notstandshilfe bzw. Pensionsvorschussbezug. Das 21. Lebensjahr vollendete Herr K. mit Oktober 1980. Laut ärztlichem Sachverständigengutachten vom 29.3.2006 dürfte der Erkrankungsbeginn bereits im Alter von 14 Jahren gewesen sein. Es ist somit anzunehmen, dass die Behinderung vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Auf Grund…