…und schlüssig dargelegt, weshalb ein Gesamtgrad der Behinderung von (mindestens) 50 v.H. erst ab März 2012 bescheinigt werden konnte. Dazu ist festzuhalten, dass die Tatsache der Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz, die ausschließlich auf Grundlage eines festgestellten, nach Stunden…
…wiederholte darin im Wesentlichen die bereits in den Jahren 2010 und 2011 vorgebrachten Argumente. Mit Bescheid vom 27. August 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 wurden tatsächliche Kosten aus der Behinderung eines Kindes in Höhe von € 3.443,60 anerkannt. Begründend wurde ausgeführt…
…EStG 1988 einen Abzug auch ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes. Es sind dies ua Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs 4 des FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, und Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn bei Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag das…
…(als Vater) im Zusammenhang mit der Behinderung der volljährigen Tochter X. (zwangsläufig) erwachsenen Aufwendungen sind daher nur insoweit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie das streitgegenständliche Taschengeld (als Teil des einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung gleichzuhaltenden Pflegegeldes) übersteigen. Hinsichtlich der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung…
…Aufwendungen ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden können. Es sind dies ua.Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 des FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, und Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn bei Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag das Kind…
…Martin. Das Finanzamt anerkannte eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 34 EStG 1988 im Ausmaß von 892,03 € (Krankheitskosten), die jedoch aufgrund des Selbstbehaltes steuerlich nicht zum Tragen kamen. Weiters berücksichtigte es nachgewiesene Kosten aus der Behinderung eines Kindes nach der Verordnung über außergewöhnliche…
…hat. Eine erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder, wie dies im österreichischen Recht normiert ist, existiert in Deutschland nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 5 Abs. 1 VO des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303 ist die Gewährung der Pauschale wegen Behinderung eines Kindes…
… 34 Abs. 6 EStG stellt klar, dass nur Aufwendungen die aus der Behinderung eines Kindes erwachsen, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastung (kein Abzug eines Selbstbehaltes) unterliegen. Nur solche Aufwendungen und nicht Aufwendungen schlechthin (Unterhaltskosten) werden durch die im § 5 der Verordnung BGBl 1996/303…
…von der Fa. IKH steuerpflichtige Bezüge (Kennziffer 245 des Lohnzettels) iHv 4.240,08. b) Höhe der als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Kosten wegen Behinderung eines Kindes nach der VO-agB Nach den dem Finanzamt vom Land Oberösterreich übermittelten Unterlagen hat der Bw. im Berufungsjahr…
…949,00 S geltend, abzüglich Kostenersätzen iHv. 93.032,00 S, was beantragte zu berücksichtigende Kosten iHv. 332.917,00 S ergab. Anlässlich der Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 gewährte die Abgabenbehörde erster Instanz den Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes gem. § 35 Abs. 3 EStG 1988…
… nachgewiesene Kosten aus der Behinderung des Ehepartners nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen: € 9.604,21; Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes: € 3.144,00; nachgewiesene Kosten aus der Behinderung eines Kindes nach der Verordnung über außergewöhnliche…
… 34 Abs. 6 EStG 1988 stellt klar, dass nur Aufwendungen, die aus der Behinderung eines Kindes erwachsen, der begünstigten Behandlung als außergewöhnliche Belastung (kein Abzug des Selbstbehaltes) unterliegen. Nur solchen Aufwendungen und nicht Aufwendungen schlechthin (Unterhaltskosten) werden auch durch die im § 5 der Verordnung BGBl…
…EStG 1988): 5.689,30 €. - An Pauschbeträgen nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes: 3.144,00 €. - An nachgewiesenen Kosten aus der Behinderung eines Kindes nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen: 1.271,97 €. - Der Alleinerzieherabsetzbetrag. Die Berufungsvorentscheidung…
…Juni 2008 wurde der Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2007 veranlagt, wobei als außergewöhnliche Belastungen Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes in Höhe von 3.144 € berücksichtigt wurden. Begründend verwies das Finanzamt darauf, dass "Studienkosten" nur dann…
…0134). Angesichts dieser Ausführungen ist für den konkreten Fall festzuhalten, dass der für die Feststellung einer erheblichen Behinderung eines Kindes erforderliche, in den Gutachten diagnostizierte Grad der Behinderung im Ausmaß von 50% rückwirkend zum 1. April 2003 als bestehend festgestellt wurde und schon aus diesem…
…Nr. 303/1996, normiert, dass, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen hat - bei Anspruch des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe)Partners auf den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag - durch eine Behinderung des Kindes, für das keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung…
…6 000 Euro jährlich erzielt, - durch eine Behinderung eines Kindes (§ 106 Abs. 1 und 2), für das keine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, und erhält weder der Steuerpflichtige noch sein (Ehe-)Partner noch sein Kind eine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld…
…für entsprechende Kosten durch die Behinderung eines Kindes. Der VfGH hat im bereits erwähnten Erkenntnis vom 13. 3. 2003, B 785/02 betont, dass der in dieser BMF-VO verwendete Begriff der nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Hilfsmittel in einem weiten Sinn verstanden werden muss…
…dass der aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung im Zusammenhang mit der Behinderung dieses Kindes gemäß der zitierten Verordnungsbestimmung geltend gemachte Pauschbetrag nicht gewährt werden konnte, da die entsprechenden Voraussetzungen (Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für eine unterhaltsberechtigte Person) nicht erfüllt waren. Was die Auskunft des Finanzamtes…
…nach einem Geburtstrauma diagnostiziert (18. Mai 1994). Im Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 (26. April 2001) sind von den als "außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt" erklärten S 64.354,00 Ausgaben iHv S 6.746,00 als "nachgewiesene Kosten aus der Behinderung eines Kindes nach…