…Begründung wurde ausgeführt, dass die ausreichende Begründungsausführung zu den Prüfungsfeststellungen der Beilage (Niederschrift über die Schlussbesprechung) zum Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung datiert mit 10. Jänner 2006 zu entnehmen sei. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass seitens der Berufungswerberin eine konkrete Begründung…
…diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2005, Aktenzeichen 120693/2001, als unbegründet ab und wies in der Begründung darauf hin, dass Aufhebungen gemäß § 299 BAO nur bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides und Berichtigungen gemäß § 293 BAO nur innerhalb eines Jahres…
…eine abschließende inhaltliche Erledigung der Berufung sei dem Unabhängigen Finanzsenat sohin nicht möglich (siehe dazu ausführlich die Begründung des Aufhebungsbescheides vom 29. März 2005, S 33/Rückseite, S 34 ANV-Akt des Bw. für 2003). Im Rahmen des fortgesetzten erstinstanzlichen Verfahrens erließ das Finanzamt einen…
…250 Abs. 1 BAO muss die Berufung enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Entspricht eine Berufung nicht den im § 250…
…Jänner 2012 erklärte die Abgabenbehörde erster Instanz die vorliegenden Berufungen des berufungswerbenden Masseverwalters gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 2003 bis 2009 für zurückgenommen. In einer gesonderten Begründung zu diesen Bescheiden wurde ua ausgeführt: "[...] Mit 7.9.2011 haben sie gegen die Umsatz- und…
…den Berufungsantrag rechtfertigen und die Unrichtigkeit des angefochtenen Bescheides aufzeigen und erweisen sollen. Es muss aber erkennbar sein, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt (Stoll, BAO Kommentar, 2575 f). Da die gegenständliche Berufung nicht einmal ansatzweise eine Begründung…
…Die Begründung eines Aufhebungsbescheides müsse das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen darlegen (VwGH 2.7.1998, 98/16/0105). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben…
…Reiseaufwand für "Partnermeetings" aus den Betriebsausgaben sowie gegen eine ihrer Ansicht nach unrichtige Berechnung des so genannten "Umsatzsteuervorsolls" im Umsatzsteuerbescheid für 1996 verwehrt, ohne allerdings ihr Begehren konkret zu begründen. Vielmehr hatte sie in der Berufung eine Frist zur Nachbringung einer "ausführlichen Begründung" bis 30…
…in der Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2006 wird hinsichtlich der beanstandeten Unklarheit des Bescheidspruches vom 16. Mai 2005 ergänzend hinzugefügt, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren im Rechtsmittelverfahren saniert werden können. Daher kann zB die Begründung einer Berufungsvorentscheidung einen erstinstanzlichen Begründungsmangel…
…die Berufung wurde erwogen: Gem. § 250 BAO hat die Berufung zu enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet; b) die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Enthält eine Berufung…
…vom 19.11.2002 Berufung erhoben. In ihr wurde ausgeführt, dem Mängelbehebungsauftrag sei entsprochen worden, da mit Schriftsatz vom 15.10.2002 fristgerecht mitgeteilt worden sei, in welchen Punkten die Bescheide angefochten werden, welche Abänderung beantragt wird und indem auch eine Begründung nachgereicht worden sei…
…dass eine mangelhafte Berufung im Sinne des § 275 BAO vorliegt. Inhaltlich hat der Antragsteller in keiner, auch nicht in indirekter, Weise die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Erstbescheides durch die Abgabenbehörde erster Instanz in Zweifel gezogen (- solche wären bei bloßer Angabe des Gesetzestextes als Begründung aber…
…gegen die Wiederaufnahmebescheide gerichtete Begründung, jedoch wurde seitens des Berufungswerbers stattdessen vorgebracht, dass sich die bereits vorliegenden Begründungsausführungen vom 22. Oktober 2010 auch gegen die Wiederaufnahmebescheide beziehen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes an (zB…
…der Begründung einer Berufungsvorentscheidung zu einer anderen "Sache" vorgenommen werden. 2. Die Bw. hat - wie ausgeführt - mit Schreiben vom 14.8.2012 den Antrag gestellt, die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2009 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Dadurch galt die Berufung von…
…entgegen §§ 119, 120 BAO die Begründung ihrer Abgabepflicht hinsichtlich ihrer internationalen Kapitaleinkünfte gegenüber dem österreichischen Fiskus nicht angezeigt und nicht zeitgerecht eine Einkommensteuererklärung eingereicht hat, sodass das genannte Finanzamt infolge Unkenntnis vom entstandenen Abgabenanspruch die bescheidmäßig festzusetzende Abgabe nicht mit Ende der Erklärungsfrist festsetzen konnte…
…im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch…
…2006 eine stattgebende Berufungsentscheidung, weil im vorliegenden Fall keine Zollschuld nach Art. 201 Abs.1 Buchst. a und Abs.3 ZK entstanden war. Für die Details darf auf die Ausführungen in dieser Entscheidung verwiesen werden (es ist nach höchstgerichtlicher Judikatur zulässig, auf die Begründung einer…
…mehr zu, wurden doch die eingewendeten Verletzungen von Verfahrensvorschriften zwischenzeitlich durch die Begründung der Berufungsvorentscheidung und durch den ho. Vorhalt vom 25. Februar 2010 samt Beilagen umfassend saniert. Eine Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vermag dieses Vorbringen nicht mehr aufzuzeigen. 2. Materiellrechtlich entscheidet…
…nach der Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides mit Berufungsentscheidung) neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde erster Instanz führen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch in der Berufungsvorentscheidung nicht "nachholbar" …
…der Lehre und Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende Mitunternehmerschaft (bzw. im gegenständlichen Fall die Begründung einer Mitunternehmerstellung des Ehegatten und Zurechnung eines 50 %igen Verlustanteils). Nach Ansicht der Berufungsbehörde ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine entsprechende Unternehmerinitiative und ein Unternehmerrisiko des Ehegatten…