…weshalb kein steuerlich beachtlicher Gewerbebetrieb vorliege. Auch hinsichtlich Umsatzsteuer liege keine Unternehmereigenschaft vor, da einerseits beim Vieh- und Fleischhandel keine Tätigkeit ausgeübt werde und andererseits auch bei der Vermietung und Verpachtung noch keine konkreten Mietverhältnisse bestünden. Im Übrigen verwies das Finanzamt auf die Bescheidbegründung vom…
…Streitjahre 2001 bis 2003. So wird auf Seite 17 der Berufung (ESt-Akt 2003, AS 77) etwa ausgeführt: "... Es war von Beginn der Sanierungsarbeiten weg die klare Absicht, die Räumlichkeiten entweder selbst im Rahmen des Gewerbebetriebes zu verwenden oder zu vermieten, wobei primär die Verwendung…
…nahm aber mit der konkreten Nutzungsüberlassung an den finanziell angeschlagenen Mieter offensichtlich (bereits im Erwerbszeitpunkt) ein Ausfallrisiko (sowohl für Mieten als auch für allfällige Verwertungsverluste) in Kauf. Die vorgebrachte Argumentation, dass sich die Bw. sowohl beim Ankauf als auch bei der Vermietung wie ein am…
…Jänner 2008 setzte der unabhängige Finanzsenat nach vorheriger Zustimmung der Bw. bzw. des steuerlichen Vertreters das Verfahren gemäß § 281 BAO aus, da im Jahr 2007 eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Unternehmereigenschaft einer Stiftung bei Vermietung von nach den Bedürfnissen der Stifter/Begünstigten angeschafften…
…der Unternehmereigenschaft ist maßgebend, wann - nach außen erkennbar - die ersten Anstalten zur Leistungserbringung (Einnahmenerzielung) getroffen werden (Ruppe, Kommentar zum UStG 1994, § 2 Tz 134). Die Judikatur verlangt gerade bei der Vermietung von Gebäuden, die auch nichtunternehmerischen Zwecken bzw. privaten Wohnbedürfnissen dienen können, die Dokumentation der…
…wendet gegen die Nichtanerkennung der Einkunftsquelleneigenschaft und Unternehmereigenschaft im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit betreffend die Wohnung in G. einerseits die Berücksichtigung einer Sondertilgung und andererseits die Indexanpassung in Höhe von 2,5 % anstelle der von der BP berücksichtigten Indexanpassung in Höhe von 2,0 % ein…
…einem Berufungsverfahren auch der Einkommensteuerbescheid 2002 wurden nach vorläufigen Bescheiden durch Bescheide vom 4. März 2004 durch endgültige Bescheide ersetzt bzw. endgültig erklärt. In diesen endgültigen Beschwerden wurden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht als Einkunftsquelle anerkannt bzw. die Unternehmereigenschaft bei der USt nicht…
…wenn bei Objekten, die vielleicht ursprünglich nur vermietet werden hätten sollen, mangels einer solchen Verwertungsmöglichkeit in der Folge auch ein Verkauf ins Auge gefasst wird, müsste, um die Unternehmereigenschaft von Anbeginn bejahen zu können, die - vorerst - ausschließliche Vermietungsabsicht als klar erwiesen anzusehen und durch nach…
…Der Liegenschaftswert wird bei diesen durch den marktüblich erzielbaren Liegenschaftsertrag bestimmt (Kranewitter, Liegenschaftsbewertung 6. Auflage 2010, S. 18). 3. Erwägungen (47) Die Bw. stützt das Vorliegen der Unternehmereigenschaft darauf, dass die Stiftung mit der Investition eine Veranlagung mit langfristigem Wertsteigerungspotential getätigt habe, über die Vermietung…
…Wenn die Unternehmereigenschaft der Bw. nach Auffassung des Finanzamtes in den Umsatzsteuerbescheiden 1992 bis 1995 zu Unrecht bejaht wurde und eigentlich von Beginn an zu verneinen gewesen wäre, so kann diese "unrichtige" Unternehmereigenschaft den Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher…
…Folgen im bezeichneten Ausmaß - die Unternehmereigenschaft der HG - herbeizuführen. Zu erwähnen ist auch, dass die SCS für überwiegende Wohnraummiete 20% Umsatzsteuer verrechnet bekommt (20% von 2.300,00 € = 460,00 €; eigentlich wäre bei gleichzeitiger Vermietung von Wohnräumen und Geschäftsräumen eine Aufteilung vorgesehen…
…keine Unternehmereigenschaft zu, weil "der Raum im Keller" für Wohnzwecke adaptiert worden sei (vgl. Bericht gemäß § 150 über das Ergebnis einer Außenprüfung). Der Außenprüfungsbericht enthält keine näheren Sachverhaltsdarstellungen. Es enthält der Bericht aber den Vermerk: "Vermietungsabsicht bei Beginn der Tätigkeit, daher kein finanzstrafrechtlicher Tatbestand." Bei…
…8. Juni 2000, Rs C-396/98, Schloßstraße). Fallbezogen ist für den Beginn der Unternehmereigenschaft (und damit den Vorsteuerabzug) entscheidungswesentlich, ob und wann eine ernsthafte Vermietungsabsicht des Bw. klar erkennbar in Erscheinung getreten ist. Dabei ist - wie vorstehend ausgeführt wurde - ausschließlich auf das vom Bw…
…genügt es lt. EUGH, dass die Vermietung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen getätigt wird. Es sei für die Prüfung der Unternehmereigenschaft zu klären, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Dabei sind bei einem Gegenstand, der sowohl privat als auch zu wirtschaftlichen Zwecken verwendbar ist, alle Umstände…
…Beteiligungsverhältnisse bei der Hauseigentümergemeinschaft des (Einfamilien)Hauses und bei der gegenständlichen GmbH vorliegen, nach außen von Beginn an ausreichend dokumentiert werden muss, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerfestsetzung und daraus resultierend für einen allfälligen Vorsteuerabzug sowie für eine Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und…
…die Afa auf das Gebäude, bereits ab Fertigstellung und nicht erst ab der Vermietung in Ansatz gebracht werden müssen, da die altersbedingte Abnutzung wie sie zum Beispiel auch bei Gebäuden zur Anwendung kommt, bereits mit der Anschaffung oder Herstellung beginnt. Dies führt zu einer weiteren…
…mit der Begründung ablehne, zu Beginn der Vermietung habe die Bw. keine Unternehmereigenschaft besessen und gleichzeitig ausführe, die Vorsteuerabzugsberechtigung sei nach den Verhältnissen zu beurteilen, die im Veranlagungszeitraum des Leistungsbezuges gegeben seien. Das Finanzamt selbst habe nämlich die Unternehmereigenschaft wenige Monate nach Beginn der Vermietung…
…mit, dass die Vermietung ab dem Jahr 1996 als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei angesehen würde. Seit Beginn der Vermietung hätten die Bw. einen Werbungskostenüberschuss von insgesamt € 18.224,02 erzielt. Bei Übergang von einer unternehmerischen zu einer nicht unternehmerischen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs…
…Wenn die Unternehmereigenschaft der Bw. nach Auffassung des Finanzamtes in den Umsatzsteuerbescheiden 1992 bis 2000 zu Unrecht bejaht wurde und eigentlich von Beginn an zu verneinen gewesen wäre, so kann diese "unrichtige" Unternehmereigenschaft den Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher…
…Wenn die Unternehmereigenschaft der Bw. nach Auffassung des Finanzamtes in den Umsatzsteuerbescheiden 1992 bis 1995 zu Unrecht bejaht wurde und eigentlich von Beginn an zu verneinen gewesen wäre, so kann diese "unrichtige" Unternehmereigenschaft den Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher…