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UFSS RV/0047-S/07Beginn der Dreimonatsfrist bei beantragter Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…ihr Antrag innerhalb der Dreimonatsfrist gestellt worden sei, da diese Beweismittel erst frühestens ab September 2004 hervorgekommen seien. Damit verkennt die Bw aber aus Sicht des UFS aber den Sinn der Bestimmung des § 303 Abs.2 BAO. Die Dreimonatsfrist beginnt nach der Judikatur des VwGH…

UFSW RV/1424-W/04Beginn der Dreimonatsfrist für den zweiten Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2004

…festgesetzten Betrages der selbst berechnete und der Abgabenbehörde bekanntgegebene Betrag. Dies gilt sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Bei Selbstbemessungsabgaben (mit gesetzlicher Fälligkeitsregelung) beginnt die Dreimonatsfrist frühestens mit Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages bzw. (bei Festsetzung der Abgabe…

UFSL RV/0383-L/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2005

…eingebracht. Die Anträge wurden außerhalb der Dreimonatsfrist eingereicht. Da es sich bei dieser Frist um eine gesetzliche Frist handelt, ist diese - mangels einer besonderen Regelung - nicht verlängerbar (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, § 303, S 2915). Laut Lehre und Rechtsprechung beginnt die Antragsfrist mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds…

UFSW RV/3035-W/08Begründung der Berufung gegen die Zurückweisung des nach § 304 BAO verspäteten Wiederaufnahmsantrages damit, dass die Frist des § 303 Abs 2 BAO eingehalten worden wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…muss somit der Wiederaufnahmeantrag - ohne dass noch näher auf den Beginn der Dreimonatsfrist des § 303 Abs 2 einzugehen wäre - zurückgewiesen werden. Somit ist der angefochtene Bescheid - wenn auch mit der durch die vorliegende Entscheidung ergänzten Begründung - zu bestätigen und die Berufung abzuweisen. 5) Zum sonstigen…

UFSW RV/0649-W/06Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2006

…dass der antragsbezogene Bescheid am 20. Feber 2004 zugestellt wurde und er am 21. Mai 2004 den Wiederaufnahmsantrag eingebracht habe, so verkennt er, dass für den Beginn der Dreimonatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO nicht der Tag der Zustellung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden…

UFSI RV/0278-I/11Zurücknahme - Inhaltsmängel einer Berufung gegen einen Zurückweisungsbescheid eines Antrages auf Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…mit der Komplexität des Falles und der langen Verfahrensdauer durch das Finanzamt begründet. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bedürfen die zwei klar umrissenen Mängel keiner Einarbeitungszeit, um sie zu beheben. Unter Bedachtnahme auf die im Vorabsatz geäußerte Ansicht, dass der Bw. seit Beginn der Berufung…

UFSI RV/0903-I/10Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag, Beginn des Laufes der dreimonatigen Antragsfrist strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2013

…worden sei. Die Tatsache der Falschadressierung sei daher bereits spätestens am 12.12.2002 bekannt gewesen. Der gegenständliche Wiederaufnahmsantrag sei daher weit außerhalb der Dreimonatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO gestellt worden. Er sei daher zurückzuweisen. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. mit Schreiben…

UFSW RV/1298-W/07Nachträgliche Geltendmachung von Mieterinvestitionen für die IZP 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2008

…hat, ist die Dreimonatsfrist am 16. Februar 2007 schon abgelaufen gewesen. Möglicherweise anderer Ansicht ist diesbezüglich Ritz, BAO3, § 201 Tz 36, wenn er einen Antrag gemäß § 201 Abs 3 Z 2 BAO - gestützt auf Umstände, die der Abgpfl ursprünglich wegen eines Erlassmeinung des BMF, deren…

UFSW RV/2326-W/02Wiederaufnahmeantrag nach teilweise stattgebender Berufungsentscheidung betreffend Vorjahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2003

…24. November 1999 der Fristbeginn für den Wiederaufnahmeantrag zu sehen sei, entgegnete der steuerliche Vertreter der Bw., dass eine nachweisliche Kenntnisnahme der Wiederaufnahmegründe erst bei Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung erfolgen könne. Auch die Beschwerdefrist gegen eine Berufungsentscheidung beginne nicht mit der mündlichen Verkündung…

UFSW RV/2375-W/09Berechnung der Anspruchssemester nach Studienabschnitten;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2009

…überschritten wird. Der Sohn des Bw hat den ersten Studienabschnitt nach den eigenen Angaben und nach dem vorgelegten Diplomprüfungszeugnis mit zehn Semestern absolviert (Anspruchszeitraum 7 Semester, vgl. oben). Nach Absolvierung des zweiten Abschnittes (mit Diplomprüfung vom 17. Oktober 2007) bzw. nach Ablauf der Dreimonatsfrist (§ 2…

UFSF RV/0340-F/07Der Bw. versucht durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens die Versäumung der Rechtsmittelfrist zu sanieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2007

…waren. Weiters wird der Bw. darauf hingewiesen, dass wie o.a. ein Wiederaufnahmeantrag mit drei Monaten befristet ist. Die Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Antragstellers vom Wiederaufnahmegrund, nicht erst mit dessen Beweisbarkeitzu laufen (VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Der Umstand der doppelten Haushaltsführung…

UFSW RV/2705-W/07Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme infolge Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.04.2008

…im Mai 2001 nachweislich von ihren offenen Steuerverbindlichkeiten Kenntnis erlangt haben musste und ab diesem Zeitpunkt die Dreimonatsfrist zu laufen begann. Der am 4. Mai 2007 eingebrachte Wiederaufnahmsantrag ist daher als verspätet zurückzuweisen. Amtswegige Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO Was die Anregung der Bw…

UFSW RV/1137-W/10Verspätetes Einbringen eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (das auch darüber zu entscheiden hätte) steht der Bw. zwar offen; auf die in den §§ 308, 309a BAO normierten Voraussetzungen (insbesondere auf die in § 308 Abs. 3 BAO genannte Dreimonatsfrist nach Wegfall des Hindernisses) ist freilich hinzuweisen. Es war sohin…

UFSW RV/2382-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Kammerumlage I für die Jahre 1999-2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2007

…auch die Dreimonatsfrist ab nachweislicher Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes) auch für einen Antrag auf Festsetzung. Da im gegenständlichen Fall infolge des Fristablaufes die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht vorliegen, können auch die Voraussetzungen für den in eventu gestellten Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Kammerumlage…

UFSW RV/0210-W/12Semesterzählung für den zweiten Studienabschnitt beginnt mit dem folgenden Semester nach erfolgreich abgelegter 1. Diplomprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012

…den zweiten Studienabschnitt mit Oktober 2005, also mit dem Beginn des nächsten Semesters. Der zweite Studienabschnitt endet daher mit Ende Februar 2008. Dem Berufungsbegehren ist daher insoweit stattzugeben, als Familienbeihilfe ab September 2007 bis inklusive Februar 2008 zu gewähren ist. Wenn der Bw. darauf verweist…

UFSW RV/1047-W/07Kein Neuerungstatbestand, wenn dem Bw. das Vorhandensein seiner Betriebsstätte seit Jahren bekannt war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…Instanz erlassen hat. Die zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f unter Verweis auf VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Der Berufungswerber hat sich dabei auch die…

UFSW RV/1742-W/06Grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen…

UFSK RV/0102-K/02Ablösezahlung einer Rentenverpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2003

…Besitzstandes.   Punkt IV ( Übergabszeitpunkt ): Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Übernehmers wird mit Beginn ersten Jänner eintausendneunhundertneunundachtzig ( 1. Jänner 1989 wirksam.   Punkt VI ( Leistungen an die Übergeber ) Unterpunkt 3. : Der Übernehmer verpflichtet sich , den Übergebern auf…

UFSF RV/0047-F/10Unvorhergesehenes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…zusammen. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen. Spätestens mit dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 25. Februar 2009 für das Jahr 2004 sowie der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003…

UFSI RV/0133-I/11Vorliegen eines verspäteten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2011

…22.2.1994, 91/14/0069) zurückzuweisen. An Sachverhalt ist bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles schlüssig davon auszugehen, dass vom Bw. der streitgegenständliche Wiederaufnahmeantrag vom 3. Mai 2010 jedenfalls zu einem Zeitpunkt eingebracht worden ist, an dem die Dreimonatsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO…