…seien. Dies sei dem zuständigen Referenten des Finanzamtes sowohl vom Gemeinschuldner als auch von dessen steuerlichen Vertreter mitgeteilt und nachgewiesen worden. In einem Ergänzungsersuchen forderte das Finanzamt daraufhin den Masseverwalter auf, das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen nachzuweisen und allfällige Werkverträge vorzulegen. Weiters wurden die Prüfungsschritte, wie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau am Inn betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Details unglaubwürdig sind und nicht taugen, die Begünstigungsvoraussetzungen darzutun. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Begünstigungsvoraussetzungen nach Überzeugung des Senates gegeben bzw auf andere Art nachgewiesen worden sind. Spätestens im letzten Absatz der Stellungnahme vom 17.6.2008, vor allem mit dem zweitletzten Satz…
…nicht einzeln abgerechnet worden ist. Da weder ein entsprechender (schriftlicher) Arbeitsvertrag noch die schriftliche Spesenabrechnung vorgelegt wurden, fehlt der erforderliche Nachweis über das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen. Unter Bedachtnahme auf die dargestellte Rechtslage sind diese Pauschalien daher als steuerpflichtiger Lohn zu qualifizieren. Da der Bw auch…
…und - freilich erst mit Ablauf des 31.12.2010 - aufgehoben. Dies bedeutet, dass die aufgehobene Bestimmung in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung im Berufungsfall anzuwenden ist. Da das Vorliegen der sonstigen Begünstigungsvoraussetzungen nicht strittig ist, war der Berufung auch im allein strittig verbliebenen Berufungspunkt stattzugeben. Feldkirch, am 20…
…keine Steinbrüche, die auf die Werksteingewinnung spezialisiert sind (http://www.freingruber.at; http://www.kogler-natursteinwerk.at). Indem schließlich das Finanzamt und ihm folgend der Unabhängige Finanzsenat vom Vorliegen der materiellen Begünstigungsvoraussetzung ausgegangen ist, während in Vorarlberger Steinbrüchen, in denen Bruchsteine gewonnen werden, diese Voraussetzungen…
…keine Steinbrüche, die auf die Werksteingewinnung spezialisiert sind (http://www.freingruber.at; http://www.kogler-natursteinwerk.at). Indem schließlich das Finanzamt und ihm folgend der Unabhängige Finanzsenat vom Vorliegen der materiellen Begünstigungsvoraussetzung ausgegangen ist, während in Vorarlberger Steinbrüchen, in denen Bruchsteine gewonnen werden, diese Voraussetzungen…
…einem erfolglosen Sanierungsversuch unmittelbar folgende Betriebseinstellung, noch eine allenfalls erst einige Zeit später durchgeführte Betriebseinstellung als Merkmal eines steuerfreien Sanierungsgewinnes zu entnehmen. Vielmehr stellt der GH gerade die Betriebsfortführung in den Mittelpunkt der erforderlichen Begünstigungsvoraussetzungen bzw. wertet eine Betriebseinstellung, auch wenn diese erst einige Zeit…
…so ist dazu auszuführen, dass die Frage, ob die Begünstigungsvoraussetzungen des Neugründungsförderungsgesetzes im gegenständlichen Fall anwendbar sind, ausschließlich die Nachforderungen an Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen 2005 und 2006, welche aufgrund der Feststellungen der genannten Lohnsteuerprüfung in Höhe von € 233.453,46 mit…
…dem Hinweis auf die im Gegenstand anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen hat das Zollamt die Beantwortung der Frage, ob es sich bei den eingesetzten Aggregaten um stationäre Anlagen gehandelt hat, ob also im gegenständlichen Fall die Begünstigungsvoraussetzungen des § 8 Abs. 2 Z 2 MinStG 1995 erfüllt wurden…
…August 2010 erfolgten Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Rechtsvorgang "Aufhebungs- und Rückabwicklungsvertrag vom 20. Juli 2010 mit T.Y." die Ansicht, mangels Vorliegens der Begünstigungsvoraussetzungen des § 17 GrEStG unterliegt dieser Rückerwerb des Eigentums durch L.Y der Grunderwerbsteuer. Aus dem Wesen der Grunderwerbsteuer als Verkehrsteuer…
…RV/0233-F/08) vermag das Abkommen die fehlenden Begünstigungsvoraussetzungen nicht zu ersetzen. Den Berufung war daher teilweise stattzugeben. Die Einkommensteuer errechnet sich daher folgendermaßen: | Einkommensteuer 2005 | | Einkünfte aus nsA | 53.526,75 | Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag…
…1985, 85/14/0068) - zugeschnitten und erklärt so die Anführung des Familienwohnsitzes neben Wohnung und gewöhnlichem Aufenthalt. Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage ist entscheidungswesentlich, dass der Bw nicht einmal die erforderlichen Behauptungen über das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen (Datum, Beginn, Ende und Ziel der Dienstreise…
…auf das im § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG angeführte Ausmaß zum Ausdruck gebracht. Dem Vorbringen im Vorlageantrag ist entgegenzuhalten, dass bei Mitunternehmeranteilen bei der Frage des Vorliegens der Begünstigungsvoraussetzungen auf die Bestimmungen § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG und § 15a Abs. 3 Z 3…
…auf das im § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG angeführte Ausmaß zum Ausdruck gebracht. Dem Vorbringen im Vorlageantrag ist entgegenzuhalten, dass bei Mitunternehmeranteilen bei der Frage des Vorliegens der Begünstigungsvoraussetzungen auf die Bestimmungen § 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG und § 15a Abs. 3 Z 3…
…diesem Sinne seien auch die Ausführungen des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen zum NEUFÖG zu verstehen, da im Wege des Erlasses keinesfalls über das Gesetz hinausgehende Begünstigungsvoraussetzungen festgelegt werden können. In diesem Sinne seien auch die Ausführungen des Erlasses zum NEUFÖG und der Punkt 4…
…Beschwerde der Bf. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beim unabhängigen Finanzsenat fortgesetzt. Mit einem Schreiben vom 14. März 2003 wurde sie darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von materiellrechtlichen Begünstigungsvoraussetzungen für die gegenständlichen DVDs gemäß § 5 ZollR-DG die Beweislast den Abgabepflichtigen trifft bzw. dass u.U…
…VwGH 16.2.1999, 96/08/0334; VwGH 5.10.1993; 93/14/0101). Aufgrund des ausführlichen Tatsachenvorbringens der Berufungswerberin bejaht die Abgabenbehörde zweiter Instanz gegenständlich das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen des § 68 EStG 1988. Gesamthaft gesehen war daher der Berufung stattzugeben. Feldkirch, 18. März 2003
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 25. November 2009 betreffend Differenzzahlung (Familienbeihilfe) für den Zeitraum Jänner 2008 bis Dezember 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
"§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der…