…ist im Grundtatbestand "Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art" weder aus den Gesetzesmaterialien noch aus dem Gesetzeswortlaut eine Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Z 5 des Anhangs H der 6. EG-RL 77/388/EWG). erkennbar. Personenbeförderungen werden in aller Regel auch mit "Verkehrsmitteln" ausgeführt…
…wäre im Grundtatbestand "Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art" weder aus den Gesetzesmaterialien noch aus dem Gesetzeswortlaut eine Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Z 5 des Anhangs H der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG) erkennbar. Personenbeförderungen würden in aller Regel auch mit "Verkehrsmitteln" ausgeführt werden…
…Abs. 1 Z 3 UStG 1994 - grenzüberschreitende Beförderung von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen - nicht zur Anwendung gelange. Nach der Berufungsentscheidung des UFS vom 12. Dezember 2005, RV/2726-W/02 würde ein Heißluftballon kein Verkehrsmittel aller Art sein und daher der ermäßigte Steuersatz nach …
…Abs. 2 Z 12 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. Das gleiche gilt sinngemäß für die Einräumung oder Übertragung des Rechtes auf Inanspruchnahme von Leistungen…
…für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. Die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee) ist gemäß § 6 Abs 1 Z 3 lit d UStG (echt) von der Umsatzsteuer…
…mit Berufungsentscheidung vom 14. März 2002 als unbegründet ab. Sie verneinte die in der Berufung geltend gemachte Anwendung der § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 ("Personenbeförderung mit Verkehrsmitteln aller Art") und § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 ("Beförderung von Personen mit…
…Steuersatz für die "Beförderung von Personen" gemäß § 10 Abs. 2 Z 19 UStG 1972 bzw. UStG 1994 nur bei einer Personenbeförderung mit "Verkehrsmitteln aller Art" anzuwenden ist. Nach einem funktionalen Verständnis des Begriffes des Verkehrsmittels können Flugzeuge, soweit sie zum Absetzen von Fallschirmspringern in der…
…Leinwände usw., so dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln für uns nicht in Frage kommt. ..." Daraus leuchtet hervor, dass der Berufungswerber in aller Regel von seiner Gattin begleitet wurde. 1.7 Dauernder Standort des Fahrzeuges In der Berufung vom 8. Februar 2008 führte der Berufungswerber…
…Individualverkehr oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel und unabhängig von der Entfernung - für alle Dienstnehmer gleichermaßen unzumutbar erscheint, ist weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien zu entnehmen. In der Entscheidung UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 hat sich der UFS ausführlich mit den zitierten Amtlichen…
…Teilstrich EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit: "Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt…
…großes Pendlerpauschale). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und lit. c leg.cit. sind alle Ausgaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. 4) Der allgemeine Werbungskostengrundsatz setzt allerdings auch im Falle der pauschalen Berücksichtigung von Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales voraus, dass dem…
…Arbeitnehmer im Sinne von Art 6 Abs 2 der 6. MwSt-RL befriedigen. Nur unter besonderen Umständen, also unter Bedingungen, die über den Normalfall hinausgehen, können es die Erfordernisse des Unternehmens gebieten, dass der Arbeitgeber selbst die Bewirtung sicherstellt (vgl. entsprechend zur Beförderung der Arbeitnehmer…
…M-Straße 109 ist von seinem Wohnsitz in Y rd. 122 km entfernt. Für diese Wegstrecke (davon 114 km = 93% Autobahn) benötigt ein Pkw lt. Routenplaner www.herold.at durchschnittlich 66 Minuten. Die Zurücklegung der gesamten Wegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist unzumutbar (kürzeste Verbindung…
…der Wochendienstzeit von 48 Stunden vorsieht, der Bw. die ihm angeordneten zeitlichen Mehrdienstleistungen (Überstunden) finanziell abgegolten erhält und es notorisch ist, dass auch Beamte mit höherem Alter als jenem des Bw. regelmäßig eine 9 Stunden übersteigende Tagesdienstzeit aufweisen. Dass es Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt…
…unabhängig von der Wegstrecke, allgemein als Zumutbarkeitsgrenze anzunehmen ist. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also die Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem…
…Betrag von 2.816 € an Autokosten sowie bei einem Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein Betrag von etwa 1.520 €, den die Bw. jeweils zur Erreichung ihrer Arbeitsstätte (zwecks besserer Vergleichbarkeit bezogen auf ein Kalenderjahr, im gegenständlichen Fall - Arbeitsbeginn 1. Feber 2008 - wären alle…
…des Parteiengehörs zur Kenntnis gebrachte Gutachten unbeeinsprucht belassen. Wenn nun die Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln noch im Mai 2009 gegeben war, so muss dies mit Rücksicht auf den sich laufend verschlechternden körperlichen Zustand des Bw. umso mehr auch für die Zeit davor und…
…für die Vermietung von Luxuslimousinen Strittig ist, ob die Vermietung von Luxuslimousinen als Beförderungsumsätze von Personen mit Verkehrsmittel aller Art nach § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 mit einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern sind oder ob darin eine Vermietungsleistung von Fahrzeugen mit Fahrer zu…
…alle Parkplätze für Pendler besetzt seien. Mit dieser bloßen Behauptung vermag die Bw. von einer an den überwiegenden Arbeitstagen bestehenden tatsächlichen Unzumutbarkeit, ab Eisenstadt öffentliche Verkehrsmittel zu benützen, nicht zu überzeugen. In Hinblick auf die Fahrtzeit gilt iSd erläuterten Rechtslage die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln…
…c) "Binnenverkehr": die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen zu werden. Art 558 ZK-DVO lautet auszugsweise: (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für…