…ist im Grundtatbestand "Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art" weder aus den Gesetzesmaterialien noch aus dem Gesetzeswortlaut eine Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Z 5 des Anhangs H der 6. EG-RL 77/388/EWG). erkennbar. Personenbeförderungen werden in aller Regel auch mit "Verkehrsmitteln" ausgeführt…
…wäre im Grundtatbestand "Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art" weder aus den Gesetzesmaterialien noch aus dem Gesetzeswortlaut eine Einschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Z 5 des Anhangs H der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG) erkennbar. Personenbeförderungen würden in aller Regel auch mit "Verkehrsmitteln" ausgeführt werden…
…ermäßigt sich die Steuer auf 10% für "die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 oder § 10 Abs. 3 Z 9 anzuwenden ist. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Einräumung oder Übertragung des Rechtes auf Inanspruchnahme von Leistungen…
…Abs. 1 Z 3 UStG 1994 - grenzüberschreitende Beförderung von Personen mit Schiffen und Luftfahrzeugen - nicht zur Anwendung gelange. Nach der Berufungsentscheidung des UFS vom 12. Dezember 2005, RV/2726-W/02 würde ein Heißluftballon kein Verkehrsmittel aller Art sein und daher der ermäßigte Steuersatz nach …
…Abs. 2 Z 12 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. Das gleiche gilt sinngemäß für die Einräumung oder Übertragung des Rechtes auf Inanspruchnahme von Leistungen…
…135/2009 und BGBl I 112/2012 bzw. gemäß § 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994 idF BGBl I 117/2016 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. …
…für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 anzuwenden ist. Die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen die Personenbeförderung auf dem Bodensee) ist gemäß § 6 Abs 1 Z 3 lit d UStG (echt) von der Umsatzsteuer…
…auf 10% für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder § 10 Abs. 3 Z 9 UStG 1994 anzuwenden ist. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Einräumung oder Übertragung des Rechtes auf Inanspruchnahme von Leistungen…
…mit Berufungsentscheidung vom 14. März 2002 als unbegründet ab. Sie verneinte die in der Berufung geltend gemachte Anwendung der § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 ("Personenbeförderung mit Verkehrsmitteln aller Art") und § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 ("Beförderung von Personen mit…
…Z 12 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art, soweit nicht § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 anzuwenden ist. Das gleiche gilt sinngemäß für die Einräumung oder Übertragung des Rechtes auf Inanspruchnahme von Leistungen…
…Steuersatz für die "Beförderung von Personen" gemäß § 10 Abs. 2 Z 19 UStG 1972 bzw. UStG 1994 nur bei einer Personenbeförderung mit "Verkehrsmitteln aller Art" anzuwenden ist. Nach einem funktionalen Verständnis des Begriffes des Verkehrsmittels können Flugzeuge, soweit sie zum Absetzen von Fallschirmspringern in der…
…erbracht. 5.3. Fragestellung Kommt in diesen Fällen der ermäßigte Steuersatz von 10% (Personenbeförderung) oder der Normalsteuersatz zur Anwendung? 5.4. Lösung Der ermäßigte Steuersatz von 10% ( § 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994 ) umfasst die Beförderung von Personen mit Verkehrsmittel aller Art, soweit nicht…
…wenn ein Omnibusunternehmer die Beförderung von Personen für Namen und Rechnung des Inhabers einer Kraftfahrlinie durchführt. Der Omnibusunternehmer vermietet den Omnibus mit Fahrer an den Linieninhaber und der Linieninhaber erbringt die Beförderungsleistung. Rz 1311: Benützt ein Beförderungsunternehmer ein dem Unternehmen dienendes Verkehrsmittel für Zwecke außerhalb…
… 3. (1) Konzessionen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 1) dürfen nur für folgende Arten des gewerbsmäßigen Gelegenheitsverkehrs erteilt werden: 1. (ohne Belang) 2. für die Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Omnibussen oder Personenkraftwagen), unter Beistellung des Lenkers auf Grund…
…Leinwände usw., so dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln für uns nicht in Frage kommt. ..." Daraus leuchtet hervor, dass der Berufungswerber in aller Regel von seiner Gattin begleitet wurde. 1.7 Dauernder Standort des Fahrzeuges In der Berufung vom 8. Februar 2008 führte der Berufungswerber…
…zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten. Der weiterhin in Geltung befindliche Art. II Bundesgesetz vom 26. Juni 1986, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1985 geändert wird, BGBl. Nr. 384/1986, lautet: Artikel II (Verfassungsbestimmung) Wenn…
…Betrieb und die Organisation eines „Sharing-Systems“ mit E-Fahrzeugen (ein- und mehrspurig). (3) Als materielle Mittel dienen - Förderungen und Subventionen, - Sponsorgelder, - Erträge aus Veranstaltungen und Leistungen, - Spenden, - Mitgliedsbeiträge, - Vermögensverwaltung, - Benützungsentgelte. § 5: Erwerb der Mitgliedschaft Abs 1: Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden…
…Individualverkehr oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel und unabhängig von der Entfernung - für alle Dienstnehmer gleichermaßen unzumutbar erscheint, ist weder dem Gesetz noch den Gesetzesmaterialien zu entnehmen. In der Entscheidung UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 hat sich der UFS ausführlich mit den zitierten Amtlichen…
…Teilstrich EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit: "Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt…
…Zusammenhang mit Familienheimfahrten: •Bei einer Beförderung mit dem Auto: ua. Fahrtenbuch, Kopie des Zulassungs- und Führerscheines, Treibstoffrechnungen, Mautbelege, Nachweise über zurückgelegte Kilometer etc.; •Für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sonstigen Mitfahrgelegenheiten: Anzahl der Fahrten und Nachweis der entstandenen Kosten; •Bei Mitbeförderung von anderen Personen…