…Nachzahlungen führte. Begründet wurde dieses damit (ESt-Akt Bl 13ff/2006), dass die Übertragung des betroffenen Objektes Adr.1 auf die Exfrau infolge der Scheidung ein privates Motiv zur vorzeitigen Beendigung vor Erreichen eines Gesamtüberschusses darstelle und somit Liebhaberei i.S.d. LVO vorliege. Gemäß…
…von Mietausfällen gelangten sie zu einem Gesamtergebnis von - € 9,732,00, darin aber enthalten das gesamte Jahr 2003. Kurz vor Beendigung der Vermietung, nämlich mit Ablauf des Jahres 2002, belief sich der Gesamtwerbungskostenüberschuss auf rd. € 25.598,00. | Jahr | S/€…
…legte folgende Prognoserechnung vor: | | Mietein- nahmen | Abschr. | Instand- setzung als Afa | Instand- haltung | Sonstiges | Summe Werbungs- kosten | Steuerliches Ergebnis | Auswirkung insgesamt | in € | | | | | | | in € | | 1997…
…1 LVO, dass ein Gesamtgewinn jedenfalls innerhalb des absehbaren Zeitraumes zu erwarten gewesen sei und die Beendigung vor Erzielen des Gesamterfolges ausschließlich auf Unwägbarkeiten zurückzuführen sei. Keinesfalls könne davon ausgegangen werden, dass die Beendigung auf private Motive zurückzuführen gewesen sei. c) Die Kriterienprüfung gemäß § 2…
…Es müssen vielmehr Anhaltspunkte vorliegen, dass die auf Umsatzerbringung gerichtete Tätigkeit endgültig aufgegeben worden ist. Auch wenn zeitweilig keine Umsätze ausgeführt werden, liegt keine Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit vor (ruhendes Unternehmen), wenn die Umstände ergeben, dass der Unternehmer die Absicht hat, das Unternehmen weiterzuführen oder…
…Sinne des § 9 KStG 1988 einen Gruppenträger und zumindest ein Gruppenmitglied aufweisen muss. Erfolgt diese Beendigung vor Erreichen der Mindestbestandsdauer von drei Jahren, ist mit ihr auch die Rückverrechnung des während des aufrechten Bestands der Gruppe vom Gruppenmitglied an den Gruppenträger zugerechneten Ergebnisses nach § 9…
…Ergibt sich bei einer Betätigung, bei der aufgrund der Kriterienprüfung des § 2 Abs 1 LVO ein Gesamtgewinn zu erwarten war, eine vorzeitige Beendigung vor Erzielen eines Gesamterfolges, so ist für den abgeschlossenen Zeitraum eine Einkunftsquelle anzunehmen, wenn Unwägbarkeiten vorliegen. (Liebhabereirichtlinien 1997, Punkt 6.3) bzw…
…muss, wenn das Vermietungsobjekt vor der tatsächlichen Erzielung eines positiven Ergebnisses übertragen wird. In diesem Fall liegt es am Steuerpflichtigen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich deren Beendigung erst nachträglich, insbesondere…
…und vor Februar 2011 betreffend die Eigentumswohnung in Wien beim Ehegatten zu erfassen wären. Falls bei beiden Liegenschaften die Mieteinnahmen nur für ein Monat die jeweilige Afa nicht übersteigen würden, würde sich das Problem der nicht anzuerkennenden Liebhaberei stellen, da von vornherein eine Beendigung vor…
…2003, RV/0069-I/02). Keine Mitunternehmerstellung liegt vor (EStR 2000 Rz 5817 ), wenn eine bloße Gewinnbeteiligung ohne Teilnahme an den Vermögenswertsteigerungen vereinbart wurde; ein befristetes Gesellschaftsverhältnis mit Buchwertabschichtung bei Fristablauf, aber Vermögensmehrwertteilnahme bei Beendigung vor Fristablauf vereinbart wurde. "Durch einen Vertrag, vermöge dessen zwei…
…hat und vor allem bereits im darauffolgenden Wirtschaftsjahr 2000 wieder einen Gewinn erwirtschaftet hat. Es besteht daher auch gar keine Veranlassung, die Ertragskraft des gegenständlichen Betriebes vorweg in Frage zu stellen. Auch sieht der Gesellschaftsvertrag keinerlei zeitliche Begrenzung vor; die auf eine Beendigung vor der…
…2 LVO (Anlaufzeitraum): Ist nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird, ist nicht von einem Anlaufzeitraum auszugehen. Das gilt in allen Fällen, in denen der Schluss auf eine vorzeitige Beendigung gerechtfertigt ist (z. B…
…hat und vor allem bereits im darauffolgenden Wirtschaftsjahr 2000 wieder einen Gewinn erwirtschaftet hat. Es besteht daher auch gar keine Veranlassung, die Ertragskraft des gegenständlichen Betriebes vorweg in Frage zu stellen. Auch sieht der Gesellschaftsvertrag keinerlei zeitliche Begrenzung vor; die auf eine Beendigung vor der…
…Ereignis nach § 295a BAO liege unter Umständen dann vor, wenn die Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses vorzeitig beendet werde. Werde die Vermietung auf Grund von Umständen beendet, die als Unwägbarkeiten zu qualifizieren seien, führe die vorzeitige Beendigung nicht zur rückwirkenden Beurteilung als Liebhaberei, wenn unter…
…1993 liegen aber bei derartigen Betätigungen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre ab Beginn einer Betätigung (im vorliegenden Fall im Jahr 1999) jedenfalls Einkünfte vor. Daran vermag auch die vorgenommene Fremdfinanzierung der stillen Beteiligung mangels Indizien für ihre Beendigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses nichts zu ändern…
…Form?) nicht geregelt. Weiters fehle eine auch in der Höhe geregelte Schadensersatzverpflichtung der angeblichen Leasingnehmerin bei vorzeitiger Beendigung aus ihrem Verschulden und eine Bewertungsregelung für eine allfällige Ablöse des Gebäudes bei Beendigung vor den 25 Jahren. Dies zumal es sich nach Darstellung der Bw. um…
…massiven Insektenbefalles und der damit verbundenen Einnahmenausfälle beendet. Dies ändere aber nichts an der grundsätzlichen Eignung der Liegenschaft als Einkunftsquelle. Im Übrigen habe der UFS in ähnlich gelagerten Fällen das Vorliegen einer Einkunftsquelle trotz Beendigung vor Erzielung eines Gesamtgewinnes bejaht (vgl. UFS 3.3.2005…
…vor Erzielung eines Gesamtgewinnes beendet, so sei der Grund für die vorzeitige Beendigung maßgeblich, ob Liebhaberei vorliegt. Erfolgte die Beendigung vor Erzielung eines Gesamterfolges auf Grund gewöhnlicher Risiken oder auf Grund privater Motive, so liege Liebhaberei vor. Folgende Gründe seien als gewöhnliches Risiko und nicht…
…das Konto bei der N. Bank erfolgten (genauer Betrag liegt der BP vor). Lt. Punkt 4.2. des Mietvertrages erfolgt die voraussichtliche Fertigstellung des Einfamilienhauses mit Dezember 2011. Die Vermieterin ist zu einer Beendigung dieses Vertrages aufgrund verzögerter Fertigstellung erst berechtigt, sofern diese nicht bis…
…vereinbart ist (Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, Tz 47 zu § 14). Eine eventuelle Abfindungsmöglichkeit vor Beendigung der Aktivitätszeit des Arbeitnehmers darf somit nur bei außergewöhnlichen Umständen vorgesehen sein (UFS 7.1.09, RV/0121-F/06, unter Verweis auf VwGH 29.4.2010, 2009/15/0030)…