…der Bw. - in teilweisem Widerspruch zur selbst zitierten Fachliteratur ((Quantschnigg / Bruckner, ÖStz 1997, 163)) und zum Teil in Übereinstimmung mit dieser (Doralt, Kom. EStG) - die Ansicht, dass die Veräußerung eines Kommanditanteiles immer begünstigt sei, sobald das 60. Lebensjahr vollendet sei und eine Beendigung der Erwerbstätigkeit…
…unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde." (VwGH 89/13/0033 vom 7.2.1990 und das Vorerkenntnis 87/13/0178 vom 25.5.1988). Auf die Frage der "Einstellung der Erwerbstätigkeit" im Sinne des …
…weil auch diesfalls die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 37 Abs. 5 EStG 1988 nicht erfüllt sind. Nach Ansicht des Senates ist nämlich nicht davon auszugehen, dass der Bw. im Gefolge der Beendigung des Konsulentenvertrages seine "gesamte Erwerbstätigkeit" eingestellt hat. Wie der Bw…
…seinen Beruf nach Beendigung seiner Ausbildung dort auszuüben und bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen hatte. Dabei ging er zudem davon aus, dass die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz jedenfalls die Vermutung, daß der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten werde, begründet. Auch die…
…dass nach Beendigung des Karenzurlaubes das Dienstverhältnis zur Erzielung relevanter Einkünfte wieder fortgesetzt wird, ist eine Verlegung des Familienwohnsitzes als unzumutbar zu erachten. Der Umstand, dass die Ehegattin vorzeitig den Karenzurlaub beendet hat und ihre Erwerbstätigkeit von sich aus bei einem anderen Arbeitgeber fortgesetzt hat…
…Eine Erwerbstätigkeit liege nicht vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten 22.000,00 € und die gesamten Einkünfte aus den ausgeübten Tätigkeiten 730,00 € im Kalenderjahr nicht übersteigen würden. b. Im gegenständlichen Fall seien jedoch im Jahr 2008 (Jahr der Veräußerungsgewinnbesteuerung) aus…
…das Vorliegen der Voraussetzung "Einstellung der Erwerbstätigkeit" vom Gesetzgeber für die begünstigte Besteuerung gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 beabsichtigt war. Denn es wird damit einerseits in den EB eine zwangsweise Beendigung der Tätigkeit unterstellt und das heißt nichts anderes, als dass der Gesetzgeber von…
…was der Gesetzgeber eigentlich wolle. Da ein Betrieb laut diesen eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) vorliege, müsse er auch gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988 in einer begünstigten Form aufgegeben werden können, da alle Voraussetzungen (Aufgabe der Erwerbstätigkeit, sieben Jahre seit der…
…Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen (mehr als 2.200,-- Euro jährlich) oder aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden kann (LStR 2002 RZ 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes…
…Richtlinien 2012 verwiesen, wonach dann, wenn die Betätigung auf Grund unvorhergesehener Betätigungsrisiken und Unwägbarkeiten beendet wird, eine Einkunftsquelle auch dann vorliege, wenn bis zum Zeitpunkt der Beendigung die Absicht, einen Gesamtüberschuss zu erzielen, nachvollziehbar bestanden hat. Ein vorzeitiger "Notverkauf" könne Liebhaberei ausschließen. Es müsse sich…
…hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt und zudem die Beteiligung zumindest sieben Jahre im Besitz hatte. Die Abschichtung einer mitunternehmerischen Beteiligung, die keine Erwerbstätigkeit vermittelt, ist i.S.d. § 37 Abs. 5 EStG 1988 dann begünstigt, wenn die Beteiligung im Zuge der Beendigung der Erwerbstätigkeiten (dh…
…Zweck der Bestimmung des § 37 Abs. 5 EStG 1988 ist es vielmehr, Veräußerungs- und Übergangsgewinne, bei denen von Gesetzes wegen eine zwangsweise Beendigung der Tätigkeit unterstellt wird, zu begünstigen (vgl. die Erläuternden Bemerkungen zum Strukturanpassungsgesetz 1996, ÖStZ 1996, 183). Die Einstellung der Erwerbstätigkeit wird dabei…
…nämlich die Vollendung des 60. Lebensjahres und die Einstellung der Erwerbstätigkeit zu diesem Zeitpunkt gegeben seien, stehe die Begünstigung des § 37 (5) EStG zu. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 01.09.2006 wurde begründend ausgeführt, dass die Entnahme von Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen ohne gleichzeitige…
…dass das Mietverhältnis am 1.8.2003 beginnen und für drei Jahre andauern soll. Gleichzeitig wurde dem Bestandnehmer (Bw.) das Recht eingeräumt, im Falle der Beendigung seines Dienstverhältnisses zu I T. AG, das Bestandverhältnis unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufzulösen. Mit "Terms of Employment…
…2008 mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass dieses nicht auf die Ausübung eines anderen Berufs abziele und somit keine Umschulungsmaßnahme, für die vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden könnten, darstelle. Im Einzelnen wurde darauf verwiesen, dass das Studium ohne Eile betrieben werde, selbst nach Beendigung des…
…Zeiträume nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit weder Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung" noch für Familienheimfahrten als Werbungskosten anerkannt werden könnten. Denn solche Aufwendungen könnten nur bei den aus einer aufrechten Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden. Im Antwortschreiben vom 20. August 2009 teilte der rechtliche Vertreter…
…sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011). Im vorliegenden Fall ist das Finanzamt von einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bis zur Beendigung der Unterhaltspflichten…
…Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (z.B…
…erwerbstätig. Die Beendigung der Erwerbstätigkeit erfolgte aufgrund der Insolvenz der Firma P. Das im Jahr 1999 begonnene Arbeitsverhältnis war laut Angaben des Bw. nicht von vornherein zeitlich befristet. Der Bw. hoffte, bald wieder in Wien arbeiten zu können. Im Jahr 2002 bezog der Bw. nichtselbständige…
…Beendigung der Erwerbstätigkeit des Beschuldigten steht lediglich der Umstand einer Mehrzahl deliktischer Angriffe als erschwerend gegenüber, sodass dieser Ausgangswert auf € 21.000,00 zu verringern war. Die überlange Verfahrensdauer berechtigt, einen Abschlag von einem Drittel auf verbleibend € 14.000,00 vorzunehmen. Aufgrund der…