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UFSG RV/0726-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…zu § 5 GrEStG 1987, Rz 88a angegebene Judikatur). Aus dem gesamten Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die C. als Bauorganisator in Erscheinung trat. Durch die Vereinbarung vom 20. Februar 1990 ließ sie sich eine Liegenschaft, die in Parzellen geteilt wurde und für die sie zur…

UFSG RV/0724-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…zu § 5 GrEStG 1987, Rz 88a angegebene Judikatur). Aus dem gesamten Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die C. als Bauorganisator in Erscheinung trat. Durch die Vereinbarung vom 20. Februar 1990 ließ sie sich eine Liegenschaft, die in Parzellen geteilt wurde und für die sie zur…

UFSG RV/0734-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…zu § 5 GrEStG 1987, Rz 88a angegebene Judikatur). Aus dem gesamten Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die C. als Bauorganisator in Erscheinung trat. Durch die Vereinbarung vom 20. Februar 1990 ließ sie sich eine Liegenschaft, die in Parzellen geteilt wurde und für die sie zur…

UFSG RV/0732-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…zu § 5 GrEStG 1987, Rz 88a angegebene Judikatur). Aus dem gesamten Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die C. als Bauorganisator in Erscheinung trat. Durch die Vereinbarung vom 20. Februar 1990 ließ sie sich eine Liegenschaft, die in Parzellen geteilt wurde und für die sie zur…

UFSG RV/0731-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…zu § 5 GrEStG 1987, Rz 88a angegebene Judikatur). Aus dem gesamten Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die C. als Bauorganisator in Erscheinung trat. Durch die Vereinbarung vom 20. Februar 1990 ließ sie sich eine Liegenschaft, die in Parzellen geteilt wurde und für die sie zur…

UFSG RV/0865-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…die zusätzliche Unterkellerung und Sonderwünsche bzw. Abänderungen gegenüber der Normausstattung plante und organisierte, dass die R-Projekt als Bauorganisator in einem Zusatzpaket mit diesen Sonderwünschen beauftragt worden war, die R-Projekt sich selbst als Bauherr für diese Abwicklungen bezeichnete, diese Zusatzleistungen laut ursprünglichen Werkvertrag an…

UFSG RV/0956-G/02Bauherreneigenschaft eines Erwerbers eines Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2003

…Gl. KG verpflichtete, im Falle der Beauftragung durch die einzelnen Bauwerber ein Entgelt an die C.I. als Bauorganisator zu leisten. Für diese Bauverträge wurde ein Pauschalpreis von 1,617.850,00 S laut Informationsmappe vereinbart. Dieser Pauschalpreis sollte bis Ende März 1993 Gültigkeit haben…

UFSG RV/0958-G/02Bauherreneigenschaft eines Erwerbers eines Grundstückes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2003

…Gl. KG verpflichtete, im Falle der Beauftragung durch die einzelnen Bauwerber ein Entgelt an die C.I. als Bauorganisator zu leisten. Für diese Bauverträge wurde ein Pauschalpreis von 1,617.850,00 S laut Informationsmappe vereinbart. Dieser Pauschalpreis sollte bis Ende März 1993 Gültigkeit haben…

UFSG RV/0931-G/02Bauherreneigenschaft des Erwerbers einer Doppelhaushälfte für Belange der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2003

…Vertragsabschlusses vorhandene Zustand sein. Gegenstand eines Kaufvertrages kann ohne weiteres auch eine künftige Sache oder eine Sache sein, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigenschaften durch den Verkäufer bzw. Bauorganisator erst geschaffen werden müssen. Im vorliegenden Fall sind die Grundstücksverkäufer A. und J. Sch…

UFSG RV/0875-G/02Bauherreneigenschaft des Erwerbers einer Doppelhaushälfte für Belange der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2003

…die Verkäufer gleichzeitig Kommanditisten bzw. Gesellschafter der S. GmbH & Co. KG, welche auch als Bauorganisator aufgetreten sei, waren. Wenn aber der Erwerber eines Grundstückes an ein bestimmtes, durch Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden sei, dann sei ein Kauf…

UFSG RV/0874-G/02Bauherreneigenschaft des Erwerbers einer Doppelhaushälfte für Belange der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2003

…abgeschlossen worden. Die Grundstücksverkäufer seien gleichzeitig Kommanditisten bzw. Gesellschafter der S. GmbH & Co. KG, welche auch als Bauorganisator aufgetreten sei, gewesen. Wenn aber der Erwerber eines Grundstückes an ein bestimmtes, durch Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden sei, dann…

UFSG RV/0739-G/02Bauherrenproblematik und Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2003

…Zustand sein. Gegenstand eines Kaufvertrages kann ohne weiteres auch eine künftige Sache oder eine Sache sein, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigenschaften durch den Verkäufer bzw. Bauorganisator erst geschaffen werden müssen. Laut dem Anbot vom 18. Dezember 1995, welches rechtswirksam angenommen worden war…

UFSG RV/0759-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…bedürfen und von dieser an die beim Bau beschäftigten Unternehmen zu vergeben sind. Die Umstände, dass die R-Projekt als Bauträger bzw. Bauorganisator in einem Zusatzpaket mit der Durchführung dieser Sonderwünsche beauftragt worden war, die Planung und Bauleitung übernahm, die Planung des Kellerausbaues von Ing…

UFSG RV/0758-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…bedürfen und von dieser an die beim Bau beschäftigten Unternehmen zu vergeben sind. Die Umstände, dass die R-Projekt als Bauträger bzw. Bauorganisator in einem Zusatzpaket mit der Durchführung dieser Sonderwünsche beauftragt worden war, die Planung und Bauleitung übernahm, die Planung des Kellerausbaues von Ing…

UFSG RV/0772-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…bedürfen und von dieser an die beim Bau beschäftigten Unternehmen zu vergeben sind. Die Umstände, dass die R-Projekt als Bauträger bzw. Bauorganisator in einem Zusatzpaket mit der Durchführung dieser Sonderwünsche beauftragt worden war, die Planung und Bauleitung übernahm, die Pläne des Kellerausbaues von Ing…

UFSG RV/0773-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…bedürfen und von dieser an die beim Bau beschäftigten Unternehmen zu vergeben sind. Die Umstände, dass die R-Projekt als Bauträger bzw. Bauorganisator in einem Zusatzpaket mit der Durchführung dieser Sonderwünsche beauftragt worden war, die Planung und Bauleitung übernahm, die Pläne des Kellerausbaues von Ing…

UFSG RV/0864-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…die zusätzliche Unterkellerung und Sonderwünsche bzw. Abänderungen gegenüber der Normausstattung plante und organisierte, dass die R-Projekt als Bauorganisator in einem Zusatzpaket mit diesen Sonderwünschen beauftragt worden war, die R-Projekt sich selbst als Bauherr für diese Abwicklungen bezeichnete, diese Zusatzleistungen laut ursprünglichen Werkvertrag an…

UFSG RV/0787-G/02Einer Bauherreneigenschaft steht ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im maßgeblichen Zeitpunkt der Vertragserrichtung entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…bereits erwirkt worden sei. Diese Tatsachen hätten ausgereicht, um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens des Grundstückskäufers zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber erkläre sich…

UFSG RV/0850-G/02Der sachliche Zusammenhang zwischen dem Erwerb des erweiterten Rohbaues und dem Grundstückserwerb wird dadurch verdeutlicht, dass der Berufungswerber den Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses gleichzeitig mit der Errichtung der Urkunde über den Erwerb des Grundstückes erteilt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2005

…um die Behörde in die Lage zu versetzen, eine Bauherreneigenschaft seitens des Grundstückskäufers zu verneinen. Der Bauorganisationsvertrag könne keinesfalls als entscheidungswesentliches Sachverhaltselement bezeichnet werden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufungswerber erkläre sich mit einer derart restriktiven Auslegung von Bestimmungen im…

UFSG RV/0838-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Rechtsvorganges - also auf den 22. Juli 1986 - abzustellen. Zu diesem Zeitpunkt seien vom Begriff der Gegenleistung, Leistungen an einen Bauorganisator von der Grunderwerbsteuer nicht erfasst gewesen. Weiters wird auf das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft verwiesen. Neben dem Einfluss auf die bauliche…